Bahnhöfe: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf (II) aus Senat

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Frage 1:
Wann hat der Senat die südliche #barrierefreie #Erschließung des -Bahnhofs #Kaulsdorf bei der dafür
zuständigen DB Station & Service bestellt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat mit Schreiben vom 05.10.2018 einen zusätzlichen Südostzugang am -Bahnhof
Kaulsdorf bei DB Station & Service AG bestellt.
Frage 2:
Wird der Bau, wie in der Drs. 18/15031 ausgeführt, über den Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102
„#Bahnhofsverschiebung, #Zugänge, #Aufgänge“, finanziert?
Antwort zu 2:
Das Vorhaben wird in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“
aufgenommen.
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Frage 3:
Welche konkreten finanziellen Mittel wurden für den Bau angemeldet?
Frage 4:
Liegt für die Gesamtmaßnahme bereits eine Kostenschätzung vor?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Rahmen der Ermittlung des Grobkostenrahmens werden die Kosten für eine
Verlängerung der Personenüberführung auf ca. 3 Mio. € geschätzt.“
Frage 5:
Wie weit sind die Planungen seitens der DB AG für die bauliche Realisierung der südlichen barrierefreien
Erschließung des S-Bahnhofs?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit befindet sich die Maßnahme noch in der Leistungsphase 0.“
Frage 6:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Nach Abschluss der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin
können nähere Angaben zur zeitlichen Einordnung getroffen werden.“
Frage 7:
Wie weit sind die Planungen des Eigentümers, auf dem Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 ein Wohn- und
Geschäftshaus mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen zu errichten?
Antwort zu 7:
Hierzu liegt dem Senat kein aktueller Sachstand vor.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat die südliche barrierefreie Erschließung am S-Bahnhof Kaulsdorf auf das
Vorhaben des Eigentümers?
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Antwort zu 8:
Die Auswirkungen des Südostzuganges auf das Vorhaben des Eigentümers lassen sich
im Rahmen der Entwurfsplanung lediglich grob abschätzen. Seriöse Aussagen zu den
Auswirkungen lassen sich erst im weiteren Planungsverlauf machen.
Berlin, den 21.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz