Straßenverkehr: Abschleppdienste in Berlin – Auswertung, Ausweitung und Auswahl/ Welche Prioritäten gibt es – z.B. Behindertenparkplätze und Busspuren?, aus Senat

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1. Welche #Abschleppdienste zur Umsetzung von falsch geparkten Fahrzeugen sind aktuell für welche
Bereiche in Berlin zuständig, handelt es sich ausschließlich um Privatunternehmen?
Zu 1.:
Seit dem 1. Januar 2016 existieren Verträge mit den folgenden sieben privaten #Abschleppunternehmen.
Für PKW:
#ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 22, 24, 25, 26,
33, 34, 35 und 36 zuständig.
#Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die die Polizeiabschnitte 41, 42, 43,
44, 45, 46, 47 und 56 zuständig.
 Abschleppdienst #Schramm ist für die Polizeiabschnitte 21, 23, und Teile von 31
und 32 zuständig.
#Steinbock & Sohn Abschlepp- und Pannendienst ist für die Polizeiabschnitte 52,
53, 54, 55 und Teile von 31 und 32 zuständig.
 Abschleppdienst #Rudolph ist für die Polizeiabschnitte 14, 15, 16, 51, 61, 62, 63 64,
und Teile von 31 zuständig.
 Abschleppdienst #Nord Reinhold ist für die Polizeiabschnitte 11, 12 und 13 zuständig.
 Peter #Koglin GmbH ist für die Polizeiabschnitte 65 und 66 zuständig.
Für LKW:
 ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 11, 12, 13, 14,
15, 16, 21, 22, 23, 24, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 51, 53, 61, 62, 63 und 64 zuständig.
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 Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die Polizeiabschnitte 25, 26, 41, 42,
43, 44, 45, 46, 47, 52, 54, 55, 56, 65 und 66 zuständig.
2. Gab es hinsichtlich der Anzahl der eingesetzten Abschleppdienste Veränderungen, wenn ja,
wann, warum und mit welchen bekannten Auswirkungen?
Zu 2.:
Nein.
3. Wie viele Einsätze wurden im aktuellen Leistungszeitraum von den jeweiligen Unternehmen
durchgeführt, bei wie vielen kam es aus welchen Gründen zu einem Abbruch des Einsatzes?
Zu 3.:
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht erhoben.
4. Wie viele Unternehmen waren im aktuellen Leistungszeitraum nicht über die gesamten vier Jahre
Vertragspartner und aus welchen Gründen?
Zu 4.:
Alle Unternehmen waren durchgehend Vertragspartner.
5. Ist die für Anfang 2019 angekündigte Neu-Ausschreibung für den Leistungszeitraum ab 01. Januar
2020 bereits beendet, gibt es Veränderungen bei den zuständigen Unternehmen bzw. deren
Anzahl, wenn ja: warum?
Zu 5.:
Das Verfahren ist noch nicht beendet.
6. Welche Zwischenbilanz für den zum 01. Januar 2020 ablaufenden Leistungszeitraum wird gezogen,
insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit der beauftragten Unternehmen? Hierbei bitte
auch ausgewertete Merkmale darstellen!
Zu 6.:
Eine Zwischenbilanz im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht; aufgetretene Schwierigkeiten
wurden und werden anlassbezogen direkt mit den Firmen ausgewertet.
7. Gab es in den vorhergehenden drei Leistungszeiträumen Veränderungen in der Anzahl der beauftragten
Abschleppunternehmen, wenn ja, aus welchen Gründen? Bitte statistische Auswertungen
anführen, die zu Veränderungen der Anzahl der beauftragten Unternehmen geführt haben.
Zu 7.:
Die Ausschreibungsmodalitäten wurden in den jeweiligen Vergabeverfahren den aktuellen
Gegebenheiten angepasst. Die Anzahl der beauftragten Abschleppfirmen veränderte
sich auf Grund der Marktlage lediglich minimal. Statistische Auswertungen im
Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben.
8. Welche Kosten entstehen bei einem Auftrag an ein Abschleppunternehmen, welcher Anteil davon
wird von wem getragen und wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Zu 8.:
Entsprechend dem Ergebnis des Vergabeverfahrens wurden die jeweils für Leerfahrten,
begonnene und durchgeführte Umsetzungen zu zahlenden Beträge vertraglich
festgelegt. Diese Kosten sind pauschaliert bzw. gemittelt Bestandteil der Umsetzgebühren
gemäß der Tarifstelle 4 der aktuellen Anlage zur Polizeibenutzungsgebührenordnung.
In den Gebühren (z. B. 136,- Euro für eine durchgeführte polizeiliche UmSeite
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setzung) sind auch die Ausgaben für die Personalaufwände vor Ort, die Auskunfts –
und Fahndungsstelle der Polizei Berlin (AusFaSt) und die Verwaltung pauschaliert
enthalten. Die Ausgaben waren in den letzten zehn Jahren nahezu konstant.
9. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt oder umgesetzt
wird?
Zu 9.:
Exakte Erhebungen dieser Zeiten finden nicht statt; die Eintreffzeiten sind jedoch vertraglich
mit maximal 30 Minuten festgelegt.
10. Werden Aufträge nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet oder gibt es Aufträge, die Vorrang haben,
z.B. wenn es sich um zugeparkte Behindertenparkplätze oder Busspuren handelt? Wenn ja,
bitte die Prioritätensetzung und Fallzahlen seit 2009 auflisten.
Zu 10.:
Alle Aufträge werden durch die AusFaSt ohne gesonderte Prioritätensetzung sofort
nach Eingang an die örtlich zuständigen Abschleppunternehmen weitergeleitet.
11. Welche Kooperationen bei der Beauftragung von Abschleppunternehmen gibt es zwischen dem
Land und den Bezirken sowie Unternehmen wie z.B. der BVG?
Zu 11.:
Die bestehenden Verträge gelten für das Land Berlin, also sowohl für polizeilich als
auch bezirklich angeordnete Umsetzungen. Durch die BVG festgestellte Umsetzungsvorgänge
werden derzeit noch durch die Polizei veranlasst.
12. Wie läuft aktuell die Meldekette, von der Meldung eines Falschparkers vor Ort bis zur Meldung der
Vollendung der Umsetzung eines Fahrzeuges, einschließlich der Informationsmöglichkeit für den
Halter des umgesetzten Fahrzeuges?
Zu 12.:
Nach dem Anruf der Dienstkraft am Einsatzort bei der AusFaSt wird das örtlich zuständige
Abschleppunternehmen telefonisch beauftragt. Die durchgeführte Umsetzung
und der Verbringungsort des Fahrzeugs werden der AusFast gemeldet. Dort
können Fahrzeugverantwortliche unter der Rufnummer (030) 4664-709800 die entsprechenden
Informationen erhalten.
13. Welche Kommunikations(melde)möglichkeiten, etwa über Apps, sind geplant oder werden – insoweit
bereits vorhanden – wie verbessert und bekannt gemacht?
Zu 13.:
Hierzu gibt es aktuell keine Planungen.
14. Welche jährlichen Einnahmen erzielte das Land Berlin aus der Veranlassung von Abschlepp- und
Umsetzungsvorgängen seit 2009? Bitte nach Bezirken und Angabe der Personalausstattung auflisten.
Zu 14.:
Seit dem Jahr 2008 werden von den aus Umsetzungen eingegangenen Gebührenzahlungen
die Personalkosten der einzelnen Bezirksämter nach einem mit der Senatsverwaltung
für Finanzen abgestimmten Verfahren abgezogen. In der folgenden
Tabelle werden daher die Einnahmen aus Gebührenzahlungen für Umsetzungen
nach Abzug der an die Bezirke überwiesenen Personalkosten dargestellt.
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Jährliche Einnahmen für Umsetzungen Euro
2009 6.492.399,57
2010 5.482.888,77
2011 5.113.396,58
2012 4.905.919,52
2013 5.409.983,50
2014 4.951.824,13
2015 4.517.541,95
2016 4.684.995,47
2017 5.794.149,42
2018 5.857.141,42
2019 (IST vom 30.04) 2.258.982,55
Statistisch auswertbare Daten über Personalkosten nach Bezirken und damit Darstellung
der Gesamteinnahmen liegen nicht vor.
15. An wen können sich Anwohner, Busfahrer und unmittelbar Betroffene Tag und Nacht jeweils wenden,
wenn z.B. der Behindertenparkplatz, die Grundstücksausfahrt oder Busspur zugeparkt ist?
Bitte um Hinweise für jeden Bezirk und ggf. stadtweite Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten.
Zu 15.:
In erster Linie sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Sofern diese nicht
(mehr) erreichbar sind, können das Bürgertelefon der Polizei Berlin unter (030) 4664-
4664 oder die Wachen der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte angerufen werden.
Berlin, den 5. Juni 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport