Straßenverkehr + Radverkehr: Sicherstellung von Car- und Bikesharing-Angeboten im gesamten Stadtgebiet von Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Carsharing -Anbieter mit welcher Anzahl an Fahrzeugen gibt es aktuell in Berlin? (inkl.
Aufschlüsselung nach Antriebsarten)
Antwort zu 1:
Es gibt keine Genehmigungs- und keine Berichtspflicht zu Car- und #Bikesharing
Angeboten. Deshalb liegen Dem Senat keine vollständigen Daten vor. Die freiwillig
übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Folgenden
dargestellten Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der vorliegenden
Unternehmensangaben, die hier nicht nach Unternehmen aufgeschlüsselt werden.
Es gibt stationsbasierte und stationslose Carsharing-Angebote. Zu den
stationsgebundenen Anbietern in Berlin zählen „Cambio“, „Flinkster“ (Deutsche Bahn),
„Greenwheels“, „Stadtmobil“, „Ubeeqo“ und „Oply“. Die Berliner Flotte umfasst hier rund
900 Fahrzeuge. Aktuell sind weniger als 1 Prozent davon elektrifiziert. Rückgemeldete
Gründe für diese geringe Rate sind die hohen Anschaffungs- und operativen Kosten der
E-Fahrzeuge bei gleichzeitig geringerer Auslastung.
Stationslose Anbieter vor Ort sind „drive now“ (BMW), „car2go“ (Daimler), „Miles“ und
„Sixtshare“. Die Fusion von „car2go“ und „drive now“ zu „share now“ ist aktuell in
Umsetzung. Insgesamt stehen in Berlin 3.100 stationslose Fahrzeuge zur Verfügung. Der
Elektrifizierungsanteil beträgt weniger als 10 Prozent. Mit dem zeitnah angekündigtem
Start von „We share“ (VW) sollen weitere 1.500 Fahrzeuge hinzukommen. Diese sollen zu
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100 Prozent elektrisch betrieben sein, was bei den Freefloatern zu einem
Elektrifizierungsgrad von rund 40 Prozent führen würde.
Frage 2:
Welche Bikesharing-Anbieter mit welcher Anzahl an Rädern gibt es aktuell in Berlin? (Aufschlüsselung
Anzahl der E-Bikes)
Antwort zu 2:
Die Fragen 2-10 wurden im Hinblick auf „#nextbike“ in den Schriftlichen Anfragen vom 3.
April 2019 (Nr. 18/18637) und 16.10.2018 (Nr. 18/16741) beantwortet. Einen weiteren
Überblick zu der Berliner #Leihradsituation gibt die aktuelle Studie der agora
Verkehrswende „Bikesharing im Blickpunkt“.
Die jeweilige Anzahl der Leihfahrräder wird von den Anbietern nicht kommuniziert, so dass
die tatsächliche Anzahl nicht benannt werden kann. Nach hiesigem Kenntnisstand stehen
in Berlin ungefähr 14.000 Leihfahrräder zur Verfügung, wobei die Zahl jahreszeitlich
schwanken dürfte. Die meisten Leihfahrräder bietet „#Mobike“ an (circa 7.300), gefolgt von
„#LIDL-Bike“ (circa 3.000) und „#Deezer Nextbike“ (ca. 2.00).
Die Anbieter „#Donkey Republic“ (circa 1.000), „#Lime Bike“ (etwa 700) und „#Byke“(etwa 50)
stellen weitere Leihfahrräder bereit. Die Anzahl der Leihfahrräder neuer Anbieter
(„#Sacoora“ und „#JUMP“), die erst vor kurzer Zeit in Berlin gestartet sind, wurde noch nicht
berücksichtigt.
„Lime Bike“ verleiht auch eine unbekannte Anzahl an -Bikes, „Jump“ bietet ausschließlich
E-Bikes (etwa 1.000) an.
Frage 3:
Mit welchen weiteren Anbietern steht der Senat in Verhandlungen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Genehmigungsgrundlage zu Car- und Bikesharing-Angeboten und
entsprechend finden hierzu keine Verhandlungen statt. Der Senat steht mit einzelnen
Unternehmen in Kontakt.
Frage 4:
Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen inhaltlichen Kriterien erfolgt eine entsprechende
Genehmigung? Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?
Frage 5:
Für welche Laufzeiten wurden die aktuellen Genehmigungen erteilt? (bitte einzeln für die jeweiligen Anbieter
aufführen)
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Frage 7:
Sind im Rahmen der Genehmigungen verpflichtende Vorgaben für eine stadträumliche Angebotsstruktur
vorgesehen, z. B. Innenstadtbereiche, Innenstadt-Randgebiete, Außenbezirke?
Frage 8:
Inwieweit ist es möglich, die Genehmigung daran zu koppeln, Carsharing- und Bikesharing-Anbieter zu
verpflichten, ihre Angebote im gesamten Stadtgebiet, also auch in den Außenbezirken vorzuhalten?
Frage 9:
Hat der Senat im Rahmen der erteilten Genehmigungen, die in Frage 8 erwähnte Verpflichtung zur
Angebotsstruktur im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt, und wenn nicht, warum nicht? Sind dem Senat die
ggf. entsprechenden Vorgehensweisen in den einzelnen Bezirken bekannt und wie nimmt er hierauf
Einfluss?
Antwort zu 4, 5, 7, 8 und zu 9:
Weder Bikesharing-Fahrräder noch Carsharing-Fahrzeuge bedürfen aufgrund der
aktuellen Rechtslage einer Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Lediglich die
Stationen von Bike-Sharing-Angeboten für die Inanspruchnahme öffentlichen
Straßenlandes benötigen eine Sondernutzungserlaubnis. Die erteilten
Sondernutzungserlaubnisse für Stationen von „Deezer Nextbike“ wurden bis zum
31.07.2021 befristet.
Frage 6:
Welche Kosten müssen die Carsharing-Anbieter für das Genehmigungsverfahren sowie für die Nutzung von
Stellflächen (z.B. Parkraumbewirtschaftung) pro Fahrzeug entrichten?
Antwort zu 6:
Bezüglich des Genehmigungsverfahrens wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sofern Carsharing-Fahrzeuge auf Stellflächen innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen
geparkt werden, sind – wie für sonstige Personenkraftwagen auch – Parkgebühren
zu entrichten.
Die Kunden der stationsbasierten Carsharing-Anbieter bezahlen die Parkgebühren
während der Leihzeiten individuell. Die Stationen selbst werden von den Anbietern in der
Regel privat angemietet.
Beim stationslosen Carsharing bezahlen die Kunden die Parkgebühren pauschal über die
zeit- und / oder fahrstreckenbezogenen Preise der Anbieter. Die Anbieter selbst entrichten
die realen Parkgebühren minutengenau über das Handyparken. Die Standzeiten Ihrer
Fahrzeuge werden in parkraumbewirtschafteten Gebieten über eine zentrale, GPSbasierte
Erfassung ermittelt.
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen und Handlungsschritte unternimmt der Senat, um die gesetzliche Forderung
nach gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
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Antwort zu 10:
Neben dem steten Ausbau des Angebots zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
in Berlin und im Berliner Umland, wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein
starker Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Berlin, den 21.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz