Bahnhöfe: Defekter Aufzug am S-Bahnhof Springpfuhl aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass der Aufzug am -Bahnhof #Springpfuhl seit Mitte Januar 2019 außer Betrieb ist?
Frage 2:
Welche Gründe liegen für die lange Außerbetriebnahme vor?
Antwort zu 1 und 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Durch #Vandalismus an zwei #Fahrkorbtüren und zwei #Schachttüren war der Aufzug vom
28.01.2019 bis 08.02.2019 außer Betrieb und musste instandgesetzt werden.
Bei der davon unabhängigen, planmäßigen #Dekra-Prüfung am 12.02.2019 wurden Mängel
am #Traggerüst und am #Fahrkorb festgestellt.
Diese Mängel führten dazu, dass der Aufzug außer Betrieb genommen werden musste.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass zunächst mit einem Aushang angekündigt wurde, dass eine Reparatur zum 15.02.19
erfolgen soll?
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Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, dies war die Kundeninformation bzgl. der Behebung der Vandalismusschäden. Der
Termin wurde eingehalten.“
Frage 4:
Trifft es zu, dass die angekündigte Reparatur nicht durchgeführt wurde und stattdessen das Datum auf dem
Aushang durchgestrichen und durch den 01.03.19 ersetzt wurde? Warum konnte der ursprünglich
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Beseitigung der Vandalismusschäden ist planmäßig erfolgt.
Es kann im Nachhinein leider nicht mehr nachvollzogen werden, warum der „alte Aufkleber
mit Korrektur“ und kein neuer Aufkleber im Rahmen der Außerbetriebsetzung bei der
DEKRA-Prüfung verwendet wurde.“
Frage 5:
Trifft es zu, dass auch der Termin am 01.03.19 nicht eingehalten werden konnte, das Datum wieder
überschrieben und eine Reparatur zum 01.05.19 angekündigt wurde? Warum konnte auch dieser
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Frage 8:
Wird der Aufzug nun definitiv zum 01.05.19 wieder in Betrieb genommen werden können? Falls nicht,
welche Gründe liegen dafür vor und wie sollen diese kommuniziert werden?
Antwort zu 5 und 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach eingehender Begutachtung der o.g. Schäden am Gerüst und Fahrkorb im
Anschluss an die DEKRA-Prüfung sowie der Abstimmung mit dem
Instandsetzungsunternehmen wurde der 01.03.2019 als unrealistisch bewertet.
Momentan erstellt die Fachfirma das Umsetzungskonzept einschließlich Terminplan
(voraussichtlich bis Anfang 15. Kalenderwoche). Aufgrund von erforderlichen
Materialbestellungen und Sonderanfertigungen gehen wir jedoch davon aus, dass der
01.05.2019 leider nicht eingehalten werden kann. Mit Übergabe des Terminplans werden
wir die Kundeninformation aktualisieren.“
Frage 6:
Trifft es zu, dass kurze Zeit später der Aushang durch einen neuen Aushang ersetzt wurde, mit dem
ebenfalls angekündigt wurde, dass der Aufzug zum 01.05.19 wieder zur Verfügung steht?
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Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, der Aushang wurde vom 01.03.2019 auf den 01.05.2019 durch die Erneuerung der
Schilder verlängert.“
Frage 7:
Wie wird diese Vorgehensweise hinsichtlich der Kommunikation gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern
des ÖPNV eingeschätzt? Wird die Auffassung geteilt, dass die ständigen per Aushang verkündeten
Verschiebungen nicht zum besseren Verständnis der Maßnahme, sondern eher zur Frustration beitragen,
wenn keine Gründe angegeben werden, warum sich die Maßnahme verschiebt?
Frage 9:
Wird vor dem Hintergrund der an diesem Beispiel dargelegten mangelnden Informationen eine
Überarbeitung der Kommunikationsrichtlinien bei Baumaßnahmen erwogen?
Antwort zu 7 und 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nein.“
Aus Sicht des Aufgabenträgers ist nachvollziehbar, dass die mehrmalige Verschiebung
des geplanten Wiederinbetriebnahmetermins des Aufzuges ohne ergänzende
Fahrgastinformationen zu Irritationen bzw. Verärgerung von Fahrgästen führen kann. Der
Aufgabenträger wird dieses Thema daher gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) im Rahmen der regelmäßigen Qualitätsgespräche gegenüber der SBahn
Berlin GmbH ansprechen und erfragen, wie in vergleichbaren Fällen künftig eine
verbesserte Fahrgastinformation erreicht werden kann. Eine direkte Vertragsbeziehung
zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station &
Service, das die Aufzüge der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht
nicht.
Berlin, den 11.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz