Tarife: Verbilligter Frauenfahrschein der BVG, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben.Vorbemerkung des Abgeordneten:Laut Presseberichten gab die BVG am 18.03.19 anlässlich des „Equal Pay Day“ verbilligte Fahrscheine für Frauen ab. https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bvg-gibt-frauen-heute-160-euro-rabatt
Frage 1:Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahme?
Frage 2:Wie, bzw. aus welchem Budget wurde diese Maßnahme konkret finanziert?
Antwort zu 1und 2:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́am Equal Pay Day war eine PR-Aktion der BVG, die (a)die BVG als attraktiven Arbeitgeber präsentiert hat,(b)im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung der BVG als öffentlichem Unternehmen ein gesellschaftliches Thema aufgegriffen hat, und
2(c) durch ein weltweites Medienecho eine positive Aufmerksamkeit für die BVG und das Land Berlin als innovative und lebenswerte Stadt erzeugt hat.Da es sich um eine PR-Aktion handelt, wurden die Kosten aus dem Marketingbudget der BVG getragen. Bei den Kosten handelt sich um Mindereinnahmen aus der Rabattierung der Tickets, die teilweise jedoch durch Mehrverkäufe ausgeglichen werden. So lag allein der Abverkauf der Umweltkarte (Jahreskarte) des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bei mehr als dem Dreizehnfachen eines durchschnittlichen Tages. Die Detailanalysen sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell die Kosten der Rabattierung ohne Berücksichtigung der Mehreinnahmen mit insgesamt ca. 65.000 Euro anzugeben sind. In die Einnahmenaufteilung mit den anderen Verkehrsunternehmen wird die BVG die Einnahmen entsprechend dem regulären, nicht rabattierten Preis einbringen, so dass den anderen Verkehrsunternehmen kein Nachteil entsteht.“
Frage 3:Wie war angesichts der Tatsache, dass es für diese Aktion nur einen einzigen Automaten gab, gewährleistet, dass alle in Berlin interessierten Frauen an die verbilligten Tickets kamen?
Antwort zu 3:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́ galt im VBB-Tarifbereich Berlin AB. Es handelte sich um einenSonderfahrausweis mit Gültigkeit ausschließlich am 18.03.2019 (bis 03:00 Uhr des Folgetages) im Tarifbereich Berlin AB, unter Bezugnahme auf den VBB-Tarif Teil C Nummer 1.1. Der Verkauf erfolgte als Tageskarte an allen stationären Automaten und in den Kundenzentren der BVG und war somit in ganz Berlin verfügbar. Lediglich das erweiterte Angebot an rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) war an einem speziell ausgerüsteten Automaten verfügbar. An diesem Automat war für alle Interessierten ein Ticketkauf von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr des 18.03.2019 möglich.“
Frage 4:Wie war angesichts der eingebauten „Gesichtserkennungssoftware“ gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
Antwort zu 4:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die Gesichtserkennung war nur ein Marketinginstrument und nicht aktiv. Der Automat wurde immer von einer Person vor Ort gesteuert.“
Frage 5:Wie war angesichts der Tatsache, dass nur unbare Bezahlung möglich war, gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
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Antwort zu 5:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die bargeldlose Bezahlung wurde wie an allen stationären Automaten der BVG abgewickelt und ist datenschutzkonform.“
Frage 6:Wie war konkretgewährleistet, dass auch „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, an ein verbilligtes Ticket kamen?
Frage 7:Wie wird bei Kontrollen gewährleistet sein, dass „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, sich bei der Nutzung des Tickets auch tatsächlich und während der gesamten Gültigkeitsdauer dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen?
Frage 8:Wird im Nachgang zu einer Fahrscheinkontrolle, die Zweifel an der Echtheit der Angaben zum tatsächlichen oder angenommenen (temporären) Geschlecht aufkommen lässt, eine ärztliche Untersuchung oder ein psychologisches Kontrollgespräch angesetzt?
Frage 9:Wie wird gewährleistet sein, dass weibliche Menschen, die sich in ein anderes Geschlecht umoperieren lassen, dieses verbilligte Ticket nach einer erfolgten Operation nicht mehr nutzen? Wie sind die Rückgabemodalitäten? Erfolgt eine ärztliche Untersuchung?
Frage 11:Wie wird gewährleistet,dass vermeintliche Transsexuelle männlichen Geschlechts, die nur aus beruflichen Gründen in die weibliche Geschlechtsrolle wechseln (sog. „Draq-Queens“) das verbilligte Ticket nicht für Privat-sondern nur für Dienstfahrten nutzen?
Frage 12:Wie beurteilt die BVG die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 6 bis 9, 11 und 12:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die BVG urteilt nicht über die Geschlechteridentität ihrer Kunden.Der Erwerb des Sonderfahrscheins ́Frauenticket ́ war für jeden zugänglich und an den stationären Automaten möglich. Das Ticket war nur am 18.03.2019 gültig (bis 3 Uhr des Folgetages). Während der Gültigkeitsdauer konnte kein Missbrauch festgestellt werden und es gab keine Kundenbeschwerden, dass eine ungerechtfertigte Feststellung eines erhöhten Beförderungsentgelts stattgefunden hätte. Bei den weiteren rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) geht die BVG daher ebenfalls von einer tarifkonformen Nutzung aus.“
Frage 10:Wie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber männlichen Menschen, die eine geringere Bezahlung als ihre weiblichen oder „diversen“ Kollegen erhalten, gewährleistet?
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Antwort zu 10:Die BVG hat hierzu übermittelt:„Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag, der auf das Thema geschlechterspezifischer Lohnungleichheit hinweist. Dabei handelt es sich nicht um Einkommensunterschiede einzelner Vergleichsfälle, sondern um die allgemeine Lohnlücke, die das Statistische Bundesamt als Gender Pay Gap ausweist. Der 18. März symbolisiert dabei den Tag, an dem sich die geschlechterspezifische Lohnlücke zum Vorjahr schließt.Die BVG steht für Gleichberechtigung und Diversität. Mit der Aktion zum EqualPay Day hat sich die BVG als attraktiver Arbeitgeber mit gleicher Bezahlung unabhängig vom Geschlecht positioniert.“
Frage 13:Wie beurteilt der Senat die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 13:Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit sindeine Grundlage für den sozialen Zusammenhalt, siesind gesellschaftliche Wertvorstellungen, die vom Berliner Senat geteilt werden. Auf ihreVerwirklichung wird im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik konsequent hingearbeitet.Vor diesem Hintergrund sieht der BerlinerSenat die Marketingaktion der BVG als interessantenAnsatz, auf die bis heute existierenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hinzuweisen.

Berlin, den 03.04.2019In VertretungStefan TidowSenatsverwaltung fürUmwelt, Verkehr und Klimaschutz