Aktueller Planungsstand beim Museumshafen Treptow

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des Vorhabens #Museumshafen #Treptow, von dem öffentlich
schon länger nichts mehr vernehmbar ist?
Antwort zu 1:
Das Vorhaben ruht derzeit. Der Senat hatte u.a. mit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage
Nr. 18/15340 vom 15. Juni 2018 zur Weiterentwicklung des Projektes Stellung genommen.
Frage 2:
Welches konkrete Ziel soll mit dem Projekt verfolgt werden? Wie ist es entstanden? Wer hat den jetzigen
Träger ausgewählt und mit welcher Begründung?
Antwort zu 2:
Ziel des Projektes ist es, einen Museumshafen mit regionalem Museum im Bereich des
ehemaligen #Zollsteges zu errichten. 2012 hat das #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsamt
Berlin beabsichtigt, durch ein #Interessenbekundungsverfahren den Zoll- und Grenzsteg am
Osthafen zu privatisieren und für das umliegende Wasserareal ein Nutzungsvertrag zu
vergeben. Wichtige Bewertungskriterien waren unter anderem die #denkmalgerechte Einbeziehung
des Zoll- und #Grenzsteges in die Konzeption, die Genehmigungsfähigkeit unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie das Umsetzungskonzept mit integrierter
Zeitplanung. Das Verfahren wurde abgeschlossen. Der Historische Hafen Berlin in Koope2
ration mit Agromex GmbH & Co.KG (jetzt Stiftung Museumshafen Berlin) wurde ausgewählt,
weil die Geschichte Berlins aufgegriffen wurde und eine Verbindung zwischen den
historischen Schiffen und dem Motto “Berlin wurde aus dem Kahn erbaut“ geschaffen wurde.
Die Zuständigkeit des Bundes für das genannte Verfahren ergibt sich aus der Tatsache,
dass die Spree Bundeswasserstraße ist. Weitere Anfragen hierzu müssten direkt an
den Bund – an das WSA bzw. an das Bundesverkehrsministerium – gerichtet werden.
Frage 3:
Wie soll der denkmalgeschützte Grenzsteg in das Vorhaben integriert und der historische Zollhafen dokumentiert
werden?
Antwort zu 3:
Der Osthafensteg wurde als „Zeitzeuge“ der deutsch-deutschen Teilungsgeschichte integriert,
indem er eine Ausstellungsplattform und einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt
erhalten soll. Es war nicht beabsichtigt, den Grenzsteg mit in das Förder-Projekt einzubeziehen.
Hinsichtlich des Umgangs mit dem Zollsteg muss es eine vertragliche Regelung
mit dem WSA geben. Die Dokumentation hinsichtlich des historischen Zollsteges könnte
im geplanten Museum erfolgen bzw. dort dokumentiert werden.
Frage 4:
Welche Ämter und Behörden sind genehmigungsrechtlich in die Pläne für den Museumshafen Treptow involviert?
Antwort zu 4:
Für das Bauvorhaben (Anlage auf einem Gewässer) ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
nach Berliner Wassergesetz durchzuführen. Da sich das Vorhaben auf
einer Bundeswasserstraße befindet, ist auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
der Bundeswasserstraßenverwaltung, hier des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes
Berlin, erforderlich.
Frage 5:
Wer ist für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich und somit Antragsteller für die Genehmigungen?
Antwort zu 5:
Bauherr sollte das Bezirksamt Treptow-Köpenick sein. Nach Aussage des Bezirkes Treptow-
Köpenick ist diese Frage jedoch noch offen. Zwischen dem Bezirksamt, der Stiftung
Museumshafen und dem WSA wurde eine nutzungsrechtliche Vereinbarung geschlossen.
Frage 6:
Welche Genehmigungen wurden bereits beantragt, welche beschieden? (Bitte mit Datum auflisten)
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Antwort zu 6:
Derzeit liegen derartige Anträge nicht vor.
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung des Projekts noch geschaffen werden?
Antwort zu 7:
Es muss eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Fortlauf des Projektes erfolgen.
Frage 8:
Für welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2017 GRW-Mittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für den
Museumshafen zugesagt?
Frage 9:
Bis wann müssen die Gelder abgerufen sein und welcher Voraussetzungen bedarf es dafür?
Antwort zu 8 und zu 9:
Es bedarf zunächst einer Förderzusage (darin sind entsprechende Fristen festgelegt). Eine
derartige Förderzusage konnte nicht erteilt werden, weil der Förderantrag die Voraussetzungen
für die Bewilligungsreife nicht erfüllte. Nach einer grundsätzlichen, positiven
Entscheidung sind die entsprechenden prüffähigen Anträge zu stellen.
Frage 10:
Sind weitere öffentliche Gelder vorgesehen oder muss der Fehlbedarf vom Projektträger getragen werden?
Frage 11:
Mit welchen Gesamtkosten für das Vorhaben wird gerechnet?
Frage 12:
Welcher Umsetzungszeitraum ist geplant?
Antwort zu 10 bis zu 12:
Aufgrund der oben dargelegten Sachlagen können diese Fragen derzeit noch nicht abschließend
beantwortet werden.
Berlin, den 26.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz