Straßenbahn + Straßenverkehr + Bus: Baumaßnahmen am Bahnhof Hohenschönhausen, aus Senat

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Frage 1:
Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch
wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)?
Antwort zu 1:
Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich.
Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger
Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im
Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten
innerhalb des Brückenbauwerkes.
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Frage 2:
Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt?
Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet?
Antwort zu 2:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren
Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“
Frage 3:
Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden
Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die
erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme.
Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung
Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der
verkehrsrechtlichen Anordnung waren
 Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger),
 Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61),
 Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK
(Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk).
Frage 4:
Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die
Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation
durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“
Frage 5:
Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu
einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu
diesem Fehler kommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1
genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um
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 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung,
 zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung,
 eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet
werden,
 eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht
gearbeitet werden.
Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC
(Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen
eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im
Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn.
Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt.
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die
SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der
Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von
Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“
Frage 6:
Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die
Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)?
Antwort zu 6:
Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und
Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und
Fehlanzeige gemeldet.
Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der
jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in
Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt
es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern.
Frage 7:
Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des
ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der
jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen?
Antwort zu 7:
Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche
Maßnahmen angeordnet:
Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den
Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der
Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine
provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt.
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Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im
Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine
neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt.
Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle
Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter
Individualverkehr.
Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend
fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere
Umsteigewege zur S-Bahn.
Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die
Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt
bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des
vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere
Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt.
Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht.
Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den
Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der
BVG.
Frage 8:
Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose
Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist?
Antwort zu 8:
Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum
Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte
diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt
wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in
diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem
reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird.
Frage 9:
Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten
Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen?
Antwort zu 9:
Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch
die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark
beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch
der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten
Zeiten prognostizieren.
Frage 10:
Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben?
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Antwort zu 10:
Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine
Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung
erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch
Sonderphasen statt.
Frage 11:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen
komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende
Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als
Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die
Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation.
Frage 12:
Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen
aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von
Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen.
Frage 13:
Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin-
Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden?
Antwort zu 13:
Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord
werden weiterhin langfristig freigehalten.
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz