Bahnverkehr: Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG
(DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der #Dresdener Bahn hinsichtlich
#Planfeststellungsverfahren, #Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor;
mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen
werden.“
Frage 2:
Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche
Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA
II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat
Bestandskraft.“
Frage 3:
Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund,
dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle zuständigen Behörden, auch die #Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren
beteiligt.“
Frage 4:
Welche #denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett
#beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau #beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung)
Frage 5:
Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren
Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen)
Frage 6:
Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade,
ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des
Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll?
Frage 7:
Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Baudenkmal S-Bahnhof #Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen:
Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu
können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die
Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom
Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ):
“Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher
Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar
wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass
deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““
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Frage 8:
Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar,
dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht
werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden?
Antwort zu 8:
Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung
zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben
erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015.
Berlin, den 14.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz