allg.: Neubauvorhaben und parallele Entwicklung der Infrastruktur sicherstellen, aus Senat

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Frage 1:

An welchen Standorten in Berlin (Auflistung bitte nach Bezirken) wurden seit 2011 jeweils mehr als 100 Wohnungen für den Neubau genehmigt und hiervon wann fertiggestellt?

Antwort zu 1:

Es wird auf die Anlage verwiesen.

Frage 2:

Welche Auswirkungen hatte dies bei der Planung jeweils hinsichtlich der Entwicklung bei der Anzahl von Kitaplätzen, Schulplätzen, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, haus- und fachärztliche Versorgung, Parkplätzen, verkehrlicher Erweiterungen und sozialer Einrichtungen (bitte zu jedem Strukturaspekt um konkrete Angaben)?

Antwort zu 2:

Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:

Hinsichtlich der für den Wohnungsbau erforderlichen Infrastruktur sind die jeweiligen Ein- richtungen in Bezug auf den neu entstehenden Wohnraum und bezogen auf die Bestands- situation im "Sozialen Infrastrukturkonzept" – SIKO erfasst. Dieses ist gemeinsam mit den betreffenden Fachämtern erarbeitet worden und wird standortbezogen jeweils umgesetzt. Bei der Schaffung von neuem Baurecht durch Bebauungspläne wird in Berlin das "Modell der kooperativen Baulandentwicklung" umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen durch städtebauliche Verträge abgesichert. Der Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bezogen auf die Verkehrsinfrastruktur hoch erschlossen, das betrifft auch die ärztliche und fachärztliche Versorgung. Insofern besteht hier, anders als in Bezirken, die neue Wohnquartiere entwickeln, kein weiterer Handlungsbedarf. Allerdings laufen aktuell Gespräche mit der SenUVK und der BVG zur Erweiterung der Tramlinienverbindungen und des Fahrradverkehrs.

Bezirksamt Lichtenberg:

Zur Klärung der Auswirkungen auf die technische und soziale Infrastruktur wird bei Woh- nungsbauvorhaben, die durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert werden, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung seit 2014 angewendet. Gegenstand des Berliner Modells ist  die Sicherung von Kita- und Schulplätzen, der verkehrlichen Erschließung und der erforderlichen öffentlichen Grünflächen, sowie ein Anteil an förder- fähigem/mietpreisgebundenem Wohnraums mittels eines städtebaulichen Vertrags. Im Zuge der Bauleitplanung wird die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die haus- und fachärztliche Versorgung nicht nach dem Baugesetzbuch geregelt.

Bezirksamt Mitte:

Die Strukturaspekte wurden in den Bebauungsplanverfahren geprüft.

Bezirksamt Neukölln:

Die Frage kann nur allgemein beantwortet werden. Grundsätzlich hat jedes zusätzliche Wohnungsbauvorhaben Auswirkungen auf die in der Frage aufgeführten Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur. Diese Aus-wirkungen müssen dann mit den Kapazitäten abgeglichen werden. Gegebenenfalls ist hinsichtlich des Umgangs mit den Auswirkungen eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Folgende allgemeine Hinweise sind darüber hinaus zu beachten: Die haus- und fachärzt-liche Versorgung stellt keinen Belang dar, der Einfluss auf eine Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit eines Bauvorhabens hat. Änderungen an der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln obliegt dem Besteller (Land Berlin), der Bezirk hat hier keinen direkten Einfluss auf den Umgang mit Bauvorhaben. Es existiert keine gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage Vorhabenträger zur Errichtung einer Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen verpflichtet werden können (Ausnahme Stellplätze für Behinderte und Fahrradstellplätze). Es  ist darauf hinzuweisen, dass alle Vorhaben, die bereits im Bestand planungsrechtlich zulässig sind, im planungsrechtlichen Sinne keine Auswirkungen auf die Infrastruktur haben, da dies bereits im Rahmen der Planaufstellung mit berücksichtigt werden musste bzw. eine Regelaufgabe des Landes Berlin im Rahmen der Daseinsvorsorge darstellt.

Bezirksamt Pankow:

Die Anzahl der genehmigten Wohnungen liegen der umfangreichen und komplexen Bedarfsermittlung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes und der bezirklichen Fach- abteilungen, die für soziale Infrastruktureinrichtungen zuständig sind, zu Grunde. Die Planung des ÖPNV und der ärztlichen Versorgung obliegen nicht den Bezirken.

Bezirksamt Reinickendorf:

In den Jahren 2017/2018 hat der Bezirk ein umfangreiches Soziales Infrastrukturkonzept erarbeitet (SIKo). Hierbei wurden sowohl der Bestand als auch Defizite aufgezeigt und Lösungen vorgeschlagen. Es dient als Grundlage, die soziale und grüne Infrastruktur im Rahmen der Wachsenden Stadt anpassen zu können und, wenn entsprechende Fest- setzungen von neuen Wohngebieten erfolgen sollen, die Bedarfe festzustellen. Das SIKo setzt sich mit Kita-, Schulplätzen, gedeckten und ungedeckten Sportanlagen, Jugendfrei- zeiteinrichtungen, Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Bibliotheken, Musikschulen, Volks- hochschulen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Familienzentren, Betreutem Wohnen für Jugendliche, psychisch beeinträchtigte Menschen und Senioren sowie Hospizen auseinander. Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel, haus- und fachärzt- liche Versorgung, Parkplätze und verkehrliche Erweiterungen werden nicht berücksichtigt. Die in den Jahren 2014 – 2018 genehmigten bzw. ausgeführten Bauvorhaben wurden auf einer bestehenden planungsrechtlichen Grundlage genehmigt. Damit waren die entstehen- den Bedarfe bereits in den Fortschreibungen für die Infrastrukturen enthalten. Es mussten keine neuen Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.

Bezirksamt Spandau:

Die Auswirkungen zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur durch Neubauvorhaben wer- den im Rahmen von Bebauungsplanverfahren regelmäßig in die Abwägung mit einbezo- gen. Die sich ergebenden Bedarfe werden durch Vereinbarung in städtebaulichen Ver- trägen abgesichert. Diese Vereinbarungen beziehen sich jedoch nur auf die Versorgungs- bedarfe von Kita, Schule, Grünflächeninfrastruktur einschließlich Spielplätzen sowie ver- kehrliche Maßnahmen, soweit sie Ursache und Folge des Projektes sind. Die Versorgung von haus- und fachärztlichen Dienstleistungen sowie die Anbindung mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln ist nicht Gegenstand bauleitplanerischer Festsetzungen und Regeln. Abschließend ist der Hinweis erlaubt, dass Regelungen zur Stellplatzpflicht durch das Land Berlin vor mehreren Jahren als Gegenstand der Bauordnung abgeschafft wurden. Für Vorhaben außerhalb von Bebauungsplanverfahren (§ 34, 35 BauGB, sowie im Rahmen geltenden Planungsrechts) gelten die o.g. Ausführungen icht.

 

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf:

Bei allen unter 1. aufgelisteten Planungen größerer Neubaustandorte, wurden die Bedarfe an sozialer Infrastruktur geprüft und bei Bedarf entsprechend berücksichtigt. Die haus- und fachärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Die verkehrliche Anbindung und die Anzahl der Stellplätze sind Gegenstand von entsprechenden Untersuchungen bzw. Abstimmungen mit den Fachämtern.

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Für Neubauvorhaben, die seit 2011 im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ent- wickelt wurden, wurde der sich aus den Vorhaben entstehende Folgebedarf gemäß den von der Senatsverwaltung herausgegebenen Richtwerten für die soziale und grüne Infra- struktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen abgesichert.

 

Seit Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung basiert dies auf dem berlinweit einheitlich anzuwendenden Berechnungstools als Grundlage für die städte- baulichen Verträge. Folgebedarfe, die nicht über vertragliche Regelungen mit dem Bau- herrn abgegolten werden können, müssen als Infrastrukturmaßnahmen durch den Bezirk über seine reguläre Investitionsplanung oder Sonderbaumittel bereitgestellt werden. Dafür hat der Bezirk Treptow-Köpenick alle sozialen und grünen Folgebedarfe von Neubauvor- haben im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) erfasst und evtl. entstehende Defizite sowie die notwendigen Maßnahmen benannt. Grundlage sind alle Wohnungsbauvorhaben ab 10 WE und die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin. Die Versorgungswerte für die Bedarfsermittlung entsprechen denen des Berliner Baulandmodells.

 

Kitaplätze

Bei der Entwicklung von Wohnungsneubau nach § 34 BauGB, also ohne planungsrecht- liche Instrumentarien, ist der Bauherr zu Finanzierung der durch das Vorhaben induzierten Kita-Bedarfe nicht verpflichtet. Jedoch sind gerade kommunale Wohnungsbaugesellschaf- ten i.d.R. bereit, entsprechende Angebote vorzuhalten. Bei Wohnbauvorhaben, die über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird i.d.R. durch den Bauherrn der Anteil der benötigten Kitaplätze zur Verfügung gestellt, der auf den Bedarf abstellt, der sich über die Entwicklung nach § 34 BauGB hinaus ergibt.

 

Schulplätze

Der gleiche Grundsatz wie bei den Kitaplätzen gilt für die Grundschulplatzversorgung. Die Versorgung mit Schulplätzen an weiterführenden Schulen wird nicht mehr bezirksweise betrachtet und bei Neubauvorhaben auch nicht berücksichtigt. Dies ist eine Infrastruktur- aufgabe des Landes Berlin.

 

Spielplätze/Wohnungsnahe Grünflächen

Bei Wohnungsbauvorhaben mit Bauleitplanverfahren ist der Bauherr verpflichtet, aufgrund der geplanten Versiegelung einen Anteil an Grünflächen herzustellen. Des Weiteren gilt die für alle Wohnungsbauvorhaben die Spielplatzverordnung des Landes Berlin. Bei Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB ist nur ein bestimmter Grad an Versiegelung nach BauNVO zulässig.

 

Weitere soziale Einrichtungen

Bei den weiteren sozialen Einrichtungen (u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Kiezklubs, Weiterbildung und Kultur, Musikschule, Sportanlagen) gibt es zwar Versorgungswerte, mögliche Investoren können an der Versorgung aber nicht beteiligt werden. Dies ist eine Infrastrukturaufgabe des Bezirkes/Landes. Insgesamt können die jeweils ermittelten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur über das bezirkliche SIKo detailliert abgerufen werden (Sachstand Dezember 2017, BA-Beschluss vom 13.11.2018). Grundsätzlich bestehen große Defizite bei der Kita- und Schulplatzversorgung und den Jugendfreizeit- einrichtungen.

 

Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die Erschließung des Vorhabengebiets durch den öffentlichen Verkehr in einem Verkehrs- gutachten ermittelt. Dabei müssen die Erschließungsstandards laut Nahverkehrsplan eingehalten werden.

 

Verkehrliche Erweiterungen

Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die verkehrliche Verträglichkeit des Vorhabens in einem Verkehrsgutachten  untersucht. Darin wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Vorhabens abgeschätzt und Leistungsfähigkeitsberechnungen für die anliegenden Knotenpunkte durchgeführt. Stellt das Gutachten die Unverträglichkeit fest, werden Maßnahmen entwickelt, um etwaige Überlastungssituationen oder Engpässe aufzulösen. Dies können Einzelmaßnahmen an verkehrlichen Anlagen wie Aufrüstung von Ampelanlagen sein, oder aber auch eine Reduzierung der Baumassen des Vorhabens.

 

Parkplätze

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Das wurde vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Politisch gewollt ist die Verringerung des Individualverkehrs zugunsten des ÖPNV. D.h. das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Frage nach den Park- plätzen befasst, allerdings entschieden, die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben abzuschaf- fen. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stell- plätzen. Die privaten Bauherren bauen daher nur so viele Stellplätze, wie sie selbst für nötig erachten.

 

Haus- und fachärztliche Versorgung

Die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung – insbesondere Erhalt und Optimierung der Haus- und fachärztlichen Standortverteilung – ist weiterhin ein Schwerpunkt der poli- tischen Einflussnahme des Bezirkes in den Gesprächen mit den Entscheidungsträgern wie Kassenärztliche Vereinigung Berlin und dem Gemeinsamen Landesgremium. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Engpässe bei der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Ver- sorgung stehen daher entsprechende Lösungsstrategien im Vordergrund der bezirklichen Gesundheitspolitik. Ziel ist die Absicherung der medizinischen Grundversorgung der Be- völkerung und Erarbeitung geeigneter Strategien in Bezug auf eine ausgewogene Vertei- lung der Fachärzte im Stadtgebiet. Derzeit befindet sich die Einrichtung einer Kontakt- börse „Fachärzte“ in Vorbereitung. Zudem bestehen Kontakte bzw. Projekte mit Akteuren der Gesundheitswirtschaft (Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Praxen, Krankenhäuser), um Lösungen für bestehende Kapazitätsproblem gemeinsam anzugehen. Die Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten des Bezirkes sind insgesamt jedoch stark beschränkt.

 

 

Frage 3:

 

Bei welchen Neubauvorhaben wurde im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen jeweils die Anwohner und Gewerbetreibende in die Planungen einbezogen?

 

Antwort zu 3:

Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt:  Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:

Grundsätzlich laufen bei allen Bebauungsplanverfahren die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg bietet generell Partizipations- verfahren an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Bei privaten Bauvorhaben wird darauf gedrungen, die Vorgaben des § 25 Verwaltungsver- fahrensgesetz zur Frühen Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Bezirksamt Lichtenberg:

Im Wesentlichen wurden die zwei größten, in Realisierung befindlichen Wohnungsbau- vorhaben durch die Bebauungspläne 11-60 (Lindenhof mit ca. 580 Wohneinheiten) und 11-120 VE (Dolgenseecenter mit ca. 680 Wohneinheiten) planungsrechtlich gesichert. Beide Verfahren haben jeweils eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Auslegung durchlaufen. Für den Lindenhof hat zusätzlich eine öffentliche Erörterungs- veranstaltung stattgefunden und für das Dolgenseecenter wurde das Beteiligungsformat "Runder Tisch" durchgeführt. Außerdem finden für Bauvorhaben mit mehr als 100 Wohn- einheiten Erörterungsveranstaltungen statt, wie z. B. in der Eitelstraße 9-10 mit 120 Wohn- einheiten, die nach § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt wurden.

 

Bezirksamt Mitte:

Die Öffentlichkeit wurde in den Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

Bezirksamt Neukölln:

Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit entsprechend der gesetz- lichen Vorgaben gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB (ggf. i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) bzw.

§ 13a Abs. 3 BauGB über die Planung informiert und hat Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dies beinhaltet nicht zwingend eine Information in Form einer öffentlichen Veran- staltung. Nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes hat zu keinem der unter 1. aufge- führten Bauvorhaben eine öffentliche Veranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende stattgefunden, die durch das Bezirksamt organisiert wurde.

 

Bezirksamt Pankow:

Öffentliche Beteiligungen zu konkreten Bauvorhaben werden in Einzelfällen durch die jeweiligen Bauträger/Bauherren gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten, Machbarkeitsstudien und ISEK's sind begleitende Partizipationsverfahren der Regelfall. Beispiele sind örtliche Bereiche in Buch, in Karow, in Heinersdorf und in Prenzlauer Berg der Ernst-Thälmann-Park und die Michelangelostraße.

 

Bezirksamt Reinickendorf:

Für das Bauvorhaben in der Glienicker Straße wurden öffentliche Veranstaltungen durch- geführt. Aufgrund der Hinweise der Bevölkerung und vor allem durch den nochmaligen Eigentümerwechsel wurde das Planungskonzept grundlegend überarbeitet. Die Idee eines Seniorenpflegeheims mit ergänzenden Nutzungen (Betreutes Wohnen, Hospiz) wurde auf- gegeben und derzeit wird ein Wohnungsstandort realisiert.

 

Bezirksamt Spandau:

Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Gesonderte Aufzählungen hierzu existieren nicht.

 

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf:

Beim Bauvorhaben Oskar-Helene Heim gab es eine öffentliche Informationsveranstaltung. Bei den Vorhaben Curtiusstraße, McNair/Telefunken, Robert-W. Kempner (Cedelia), Truman Plaza sind Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baugesetzbuch  durchgeführt worden.

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick:

In Treptow-Köpenick wurden bei Neubauvorhaben, die im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens entwickelt werden, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB an folgenden Wohnungsneubau-Standorten ergänzende öffentliche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit vor Ort durchgeführt:

  • Köpenick:               Neubauvorhaben „Marienhain“ mit rd. 1000 WE,
  • Alt-Treptow:        Projekt „Hotel und Wohnen an der Spree“ mit rd. 210 WE,
  • Grünau:                 Vorhaben „Am Wiesenweg“, rd. 370 WE, zu Ergebnissen des

städtebaulichen Wettbewerbs

  • Bohnsdorf:             Neubauvorhaben  in  der  Gartenstadt  Falkenberg  mit  rd.  355  WE zu Varianten der Verkehrsführung.

Für das Neubauvorhaben „Wegedornstraße“ in Altglienicke, das nach § 34 BauGB umge- setzt werden soll, wurde durch den Bauherren (degewo) die Empfehlung des Bezirks auf- gegriffen und eine Bürgerbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG durchgeführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche wesentlichen Vorschläge der Anlieger bei den Bürgerbeteiligungen gab es, in welchem Umfang wurden diese berücksichtigt und mit welchen Begründungen jeweils abgelehnt?

 

Antwort zu 4:

 

Die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren eingehenden Äußerungen sind zusammen mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Der konkrete Umgang mit den Bürgerstellungnahmen kann den Begründun- gen zu den jeweiligen Bebauungsplänen entnommen werden. Eine pauschale Zusammen- fassung der Anliegen ist nicht möglich, da diese sich stets auf das konkret Projekt beziehen.

 

 

Frage 5:

 

Wie beurteilt der Senat gegenwärtig insgesamt die parallele Berücksichtigung der Infrastrukturentwicklung im Kontext von Neubauvorhaben, welche Verbesserungen zur Zielerreichung sind geplant?

 

Antwort zu 5:

 

Im Land Berlin besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Grundschul- und Kindertages- stättenplätze. Daher ist in Bebauungsplanverfahren, die Planungsrecht für Wohnnutzung über den Bestand hinaus schaffen, die Finanzierung der Kosten, die Voraussetzung oder Folge für die Herstellung der sozialen Infrastruktur sind, zwingend sicherzustellen. Vom Vorhabenträger erfolgt eine Kostenübernahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und von Grundschulplätzen immer nur bezogen auf den aus dem Vorhaben resultierenden Bedarf, auch wenn das Land Berlin Einrichtungen mit einem höheren Platzangebot erstellt.

 

Der Umfang der Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind, ergibt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls unter Einschluss der städtebau- lichen Zielsetzung. Vorrangig sind solche Maßnahmen in die Kostenvereinbarung einzu-

 

beziehen, die den Bedarfsermittlungen zufolge im konkreten Einzelfall für eine angemes- sene Versorgung und Erschließung erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Schaffung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen. Betriebskosten oder Personalkosten dieser Infrastruktureinrichtungen sind jedoch nicht Gegenstand der ver- traglichen Kostenübernahme. Neben der Kostenübernahme kann in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachdienststelle auch vereinbart werden, dass der Vorhabenträger einzelne Maßnahmen, wie die Errichtung einer Kindertagesstätte, anstelle des Landes Berlin auf eigene Kosten durchführt.

 

Die Regelung erfolgt über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Leitlinie für den  Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin wurde zum 1. November 2018 fortgeschrieben. Damit steht eine überarbeitete und aktualisierte Version zur Verfügung, die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und angepasste Kennwerte umfasst.

 

 

Berlin, den 28.11.18 In Vertretung

 

 

Scheel

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

 

 

 

Bezirk

Anzahl der Wohnungen

Jahr der Fertigstellung

 

Lichtenberg

Dolgenseestraße 32

119

2016

Tannhäuserstraße 97

147

2015

Volkradstraße 27

298

2015

Alfred-Jung-Straße 14

425

2015

Gärtnerstraße 8 – 11

172

2015

Rosenfelder Ring 13

113

2014

Hauffstraße 1

180

2014

Hönower Straße 36

414

2013

Gehrenseestraße 100

326

2013

Konrad-Wolf-Straße 78

161

2012

Rhinstraße

145

2012

Frankfurter Allee 214

430

2012

Rudolf-Reusch-Straße 19

138

2011

 

Marzahn-Hellersdorf

Hasenholzer Allee 22 – 64

>100

2017

An der Schule 48a – 56c

>100

2017

Marchwitzstraße 1

>100

Keine Angabe

Flämingstraße 70

>100

Im Bau

Stendaler Straße 73 und 77

>100

2018

Joachim-Ringelnatz-Straße 2 – 14

>100

2018

Weißenhöher Straße 70 – 80 (in 3 Bauabschnitten)

>100

2018

Ludwig-Renn-Straße 56 – 64

>100

Im Bau

Eichhorster Straße 14

>100

Im Bau

Kienbergstraße 21

>100

Im Bau

Zossener Straße 145 – 151

>100

Im Bau

Louis-Lewin-Str./Schwarzheider Str./Forster Str.

>100

Im Bau

Martin-Riesenburger-Straße 36 – 46

>100

Im Bau

Ludwigsluster Straße 100 A – B

>100

Im Bau

Am Schloßhof 8 – 18

>100

Im Bau

Tangermünder Straße 71 – 73 und 77 – 89

>100

Im Bau

 

 

 

Bezirk

Anzahl der Wohnungen

Jahr der Fertigstellung

 

Lion-Feuchtwanger-Straße 19 – 21 A

>100

Im Bau

Schkeuditzer Straße 28 – 40

>100

Im Bau

Albert-Kuntz-Straße 50 – 62

>100

Im Bau

Wuhlestraße 2

>100

Im Bau

 

Mitte

Baufelder nördlich des Mauerparks

>100

Keine Angabe

Heidestraße Ost

>100

Keine Angabe

Lehrter Straße

>100

Keine Angabe

 

Neukölln

Mainzer Straße 34 – 35

>100

Keine Angabe

Am Sudhaus 1 – 10

>100

2013 – 2018

Mariendorfer Weg 28

>100

2015 – 2017

Silbersteinstraße 129

>100

2015 – 2016

Mariendorfer Weg 41, 48

>100

Im Bau

Maybachufer 48 – 51

>100

Kein Baubeginn

Hasenheide 74 – 78

>100

Im Bau

Briesestraße 19/ Kienitzer Straße 26

>100

Im Bau

Silbersteinstraße 54

>100

Im Bau

Fritz-Erler-Allee 162 – 166 / Käthe-Dorsch-Ring 23

>100

2018

Kormoranweg 4a,4b/26a,26b,32a, 34a / Kolibriweg 52

>100

2016

Elly-Heuss-Knapp-Straße 40 – 50

>100

2015

Braunschweiger Straße 21

>100

Kein Baubeginn

 

Reinickendorf

Neptunstraße 21-26

120

2016

Glienicker Straße 12

114

Fertigstellung noch nicht erfolgt

Von-der-Gablentz-Straße 3 – 15

420

Fertigstellung noch nicht erfolgt

Avenue Charles de Gaulle 10 – 14

241

Fertigstellung noch nicht erfolgt

 

 

 

Bezirk

Anzahl der Wohnungen

Jahr der Fertigstellung

 

Pankow

Straßburger Straße 6 – 9 (2. BA)

297

2015

Danziger Straße 73 – 77

130

2015

Straßburger Straße 6 – 9 (3. + 4. BA)

175

2015

Conrad-Blenkle-Straße 29 – 29c, Rudi-Arndt-Straße, Paul-Heyse-Straße, Fritz-Riedelstraße

186

Nicht gebaut

Finnländische Straße / Bornholmer Straße / Malmöer Straße 104

167

Keine Angabe

Thulestraße 31 – 33

107

2016

Templiner Straße 12 / Fehrbelliner Straße 14

107

Keine Angabe

Treskowstraße 14

179

Nicht gebaut

Kopenhagener Straße 101

119

Keine Angabe

Gustav-Adolf-Straße 114 – 115, Gäblerstraße 62, 76,

Schmohlstraße 2

230

Keine Angabe

Gotlandstraße 6 – 10

136

2018

Thulestraße 50 – 64

366

Im Bau

Mendelstraße 6 – 22

351

Im Bau

Conrad-Blenkle-Straße 29

357

Keine Angabe

Mühlenstraße 25

232

Keine Angabe

Pappelallee 45

240

Keine Angabe

Mühlenstraße 24a – 24b

107

Noch nicht begonnen

Talstraße 3, 3a, 4, 4a, 5, 5a

396

Keine Angabe

Vesaliusstraße 4

112

Keine Angabe

Prenzlauer Promenade 49

277

Keine Angabe

Winsstraße 18

187

Keine Angabe

 

Spandau

6 Bauvorhaben

>100

2018

2 Bauvorhaben

>100

2017

5 Bauvorhaben

>100

2016

2 Bauvorhaben

>100

2014

 

 

 

Bezirk

Anzahl der Wohnungen

Jahr der Fertigstellung

 

Steglitz Zehlendorf

Curtiusstraße 20 – 34

118

2017

McNair Barracks / West (3. – 5. BA)

314

2017

Robert-W.-Kempner-Str. 3/5

280

2016

Clayallee 227/229 (ehem. Oskar-Helene-Heim)

124

2016

ehem. Telefunkenwerke

300

2015

Marshallstr. 8/10, Hüttenweg (Truman Plaza – West)

120

2015

Clayallee / Saargemünder Straße (ehem. US-Hauptquartier)

259

2014

Feuerbachstr. 44

121

2013

Königin-Luise-Str. 5

209

2013

 

Tempelhof-Schöneberg

Alt-Lichtenrade 27/29, Töpchiner Weg 182 – 198

180 WE

2013

Nuthestraße

111 WE

2017

Geisbergstraße 6 – 9

130 WE

Keine Angabe

Kurfürstenstraße 136/137

127 WE

2018

Bautzener Straße 21 – 24

296 WE

Keine Angabe

Hauptstraße 27 – 29

107 WE

Keine Angabe

Tempelhofer Weg 13 – 24 / Sachsendamm 67 – 71

277 WE

Keine Angabe

Gothenstraße 52 – 53 / Tempelhofer Weg 39 – 47

665 WE

Keine Angabe

Ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf (WA 3)

245 WE

Keine Angabe

 

Treptow-Köpenick

Seit Januar 2011 wurden gem. Auswertung der bezirklichen Antragsstatistik an 44 Standorten im Bezirk Treptow-Köpenick Wohnbauvorhaben mit jeweils mehr als 100 WE beantragt und genehmigt. Im Zeit- raum von 2014-2017 wurden gemäß Auswertung des WoFIS von den 44 Standorten insgesamt 19 Stand- orte realisiert, nochmals 4 Standorte befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Ob darüber hinaus ein- zelne Bauvorhaben realisiert wurden, ist nur mit einem erheblichen personellen Aufwand zu ermitteln. Zur Umsetzung der Baugenehmigung haben die Bauherren in der Regel 3 Jahre Zeit. Diese sind wie folgt verteilt:

 

 

 

Bezirk

Anzahl der Wohnungen

Jahr der Fertigstellung

 

Alt-Treptow (3 Standorte)

>100

Keine Angabe

Baumschulenweg (2 Standorte)

>100

Keine Angabe

Johannisthal (2 Standorte)

>100

Keine Angabe

Oberschöneweide (5 Standorte)

>100

Keine Angabe

Niederschöneweide (5 Standorte)

>100

Keine Angabe

Adlershof (8 Standorte)

>100

Keine Angabe

Köpenick (11 Standorte)

>100

Keine Angabe

Altglienicke (3 Standorte)

>100

Keine Angabe

Bohnsdorf (1 Standort)

>100

Keine Angabe

Grünau (2 Standorte)

>100

Keine Angabe

Rahnsdorf (1 Standort)

>100

Keine Angabe