Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (I), aus Senat

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Frage 1:
In wie vielen Fällen, die das #LIB seit dem 1.1.2016 koordiniert hat, konnte inzwischen die Einrichtung von
#Ladesäulen erfolgreich abgeschlossen werden?
Antwort zu 1:
Vom 1.1.2016 bis Ende Juni 2018 wurden rund 150 Wechsel- und Gleichstrom-
Ladessäulen sowie 30 #Ladepunkte an Beleuchtungsmasten errichtet, die vom
#Ladeinfrastrukturbüro (LIB) koordiniert worden waren.
Frage 2:
Wie viele vom LIB koordinierte Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
Antwort zu 2:
Von den vom LIB koordinierten Verfahren befinden sich derzeit rund 60 in Bearbeitung.
Frage 3:
Wie lange dauert in der Regel das Verfahren der Beantragung vom Eingang beim LIB bis zur erfolgreichen
Installation von Ladesäulen?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be-emobil-
Website http://www.be-emobil.de/ bis zu Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in
einer großen Bandbreite. Ursache hierfür sind unterschiedliche Verfahren und Akteure bei
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Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei
erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von
hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem
Senat nicht vor.
Frage 4:
Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke.
Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der
Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu
beschleunigen?
Antwort zu 5:
Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die
Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den
Bezirken.
Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und
Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer
Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur
sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt
werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise
erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung
der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die
jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden.
Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz