Straßenverkehr: Auflösung Verkehrsinfarkt Heinersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
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Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
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Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz