Bus: Schülerbeförderung in den Bezirken, aus Senat

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1. Wann wurden die letzten #Ausschreibungen zur #Schülerbeförderung in den Bezirken vorgenommen
(bitte nach Datum und Bezirk auflisten)?
Zu 1:
Alle Bezirke wurden angefragt, folgende Antworten liegen vor:
Bezirk Mitte:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung im Bezirk Mitte erfolgte durch das
Schul- und Sportamt im März 2016.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde im März 2017 die europaweite
Ausschreibung zur Schülerbeförderung veröffentlicht. Der Leistungszeitraum begann
ab 01.08.2017.
2
Bezirk Pankow:
Im Bezirk Pankow erfolgten folgende Ausschreibungen:
– 08/2016 mit Zuschlagserteilung in 12/2016 für die Beförderung vorwiegend körperund/
oder geistig behinderter Schülerinnen und Schüler
– 08/2018 mit Zuschlagserteilung in 09/2017 für die Schülerbeförderung zum
Schwimmunterricht.
Bezirk Spandau:
Die letzten 2 Ausschreibungen zur Schülerbeförderung – hierunter versteht der Bezirk
sowohl die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf dem
Schulweg als auch die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum
Schwimmunterricht – sind vom Ende des I. Quartals 2017 (Schulwegbeförderung)
und von Mitte des II. Quartals 2018 (Beförderung zum Schwimmunterricht).
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf fand die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung
am 01.08.2014 statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die letzte Ausschreibung erfolgte im Jahr 2017. Die Vergabe erfolgte mit dem Datum
vom 29.06.2017.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Im Bezirk Treptow-Köpenick wurde wie folgt verfahren:
a) 21.03.2018 – Tag der Bekanntmachung
b) 27.04.2018 – Zuschlagserteilung
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die Ausschreibungen für die
Schülerbeförderungen gerade erfolgt. Die Angebotsfrist lief zum 21.06.2018 aus. Die
Submissionen der Lose sind erfolgt. Die Vergaben erfolgen derzeit.
Bezirk Lichtenberg:
Der Bezirk Lichtenberg meldet folgende Ausschreibungen:
Beförderung der Grundschülerinnen und Grundschüler zum Schulschwimmen und zu
den Jugendverkehrsschulen.
Öffentliche Ausschreibung: 17-V4-04, ausgeschrieben im Januar 2017
Laufzeit: 01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
01.08.19 – 31.07.20
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Grundschulen, Förderzentren und
weiterführenden Schulen (integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) nach
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Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und zu
Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin.
Europaweite Ausschreibung: 17-V4-16, ausgeschrieben im Juli 2017
Laufzeit: 12.02.18 – 08.02.19
11.02.19 – 07.02.20
10.02.20 – 05.02.21
Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Förderzentrums Carl-von-Linné-
Schule nach Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und
zu Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin
Europaweite Ausschreibung: 19/2015/V4, ausgeschrieben im Januar 2015
Laufzeit: 01.08.16 – 31.07.17
01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
Anmerkung:
Um kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern, wird die Ausschreibung für
das Förderzentrum Carl-von-Linné-Schule in 3 Losen aufgeteilt. Neuausschreibung
erfolgt voraussichtlich ab Januar 2019.
Bezirk Reinickendorf:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung wurde in Reinickendorf 2015
vorgenommen. Der Vertragsbeginn war aufgrund von Einlegungen von Rechtsmitteln
der 01.11.2017.
2. Wurde in die jeweilige Ausschreibung die Einhaltung der geltenden #Tariflöhne in den
Ausschreibungen auf-genommen und falls Ja, wie wird die Einhaltung der Tariflöhne kontrolliert?
Zu 2:
Bezirk Mitte:
In den jeweiligen Ausschreibungen ist die Einhaltung der geltenden Tariflöhne
aufgenommen worden. Die Kontrolle kann nur über die Rechnungslegung erfolgen.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Ja, die Einhaltung der geltenden Tariflöhne wurde in den besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und der Eigenerklärung zu #Tariftreue,
#Mindestentlohnung und #Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.
Die Kontrolle der Einhaltung der Tariflöhne ist vertraglich möglich, konnte jedoch
bisher aus personellen Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden.
Bezirk Pankow:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde der Vordruck Wirt 322 (Besondere
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen)
Gegenstand der Ausschreibung. Eine Kontrolle ist bisher nicht erfolgt.
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Bezirk Spandau:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde die Einhaltung der geltenden Tariflöhne mit
aufgenommen. Die Bieter waren entsprechend den vergaberechtlichen
Vorgaben des Landes Berlins verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Tariftreue,
Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeträgen (Formular Wirt
322) abzugeben. Diese wird dann bei Auftragserteilung als besondere
Vertragsbedingung Bestandteil des Vertrages. Eine Kontrolle der Einhaltung der
Tariflöhne erfolgt jedoch ehrlicherweise nicht, sie wäre auch mit dem vorhandenen
Personal nicht leistbar.
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Die Tariflöhne werden nach dem Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in der
jeweiligen geltenden Fassung festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine
Angestellten gemäß dem Tarifvertrag zu entlohnen.
Die Kontrolle findet stichprobenartig statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die Ausschreibung erfolgte in Absprache mit der Vergabestelle in der SE FM. Den
Ausschreibungen wird grundsätzlich das Formblatt Wirt 322 Tariftreue Mindestentgelt
(https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/) beigefügt.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Ja, dieser Punkt war ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung "Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer" (§ 1 Abs. 4 des Berliner
Ausschreibungs- und Vergaberechts)
Jeder Bewerber musste die BvB (Besondere Vertragsbedingungen) und
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
(Wirt 322) schriftlich bestätigen.
Eine gesonderte Kontrolle erfolgt nicht.
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Tariflöhne in den Ausschreibungen ist
eine gesetzlich geregelte Voraussetzung im Vergaberecht. Die Firma verpflichtet sich
schriftlich zur Einhaltung der Zahlung der Tariflöhne.
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Bezirk Lichtenberg:
In o.g. Ausschreibungen wurde der Vordruck der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe aufgenommen. Im Zuge der Angebotsabgabe sind alle Bieter
verpflichtet, die „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) zu unterschreiben.
Die Kontrollen seitens des Schul- und Sportamtes werden jährlich durchgeführt.
Letzte Kontrollen fanden jeweils in den Firmensitzen der vertraglich gebundenen
Fuhrunternehmen statt:
Bezirk Reinickendorf:
Die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen wurden vereinbart.
Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne erfolgt stichprobenartig.
Berlin, den 05. Juli 2018
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie