Straßenverkehr: Baumaßnahmen im Nordosten Pankows – geplantes Chaos? aus Senat

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Frage 1:

 

Zu den laufenden und geplanten #Baumaßnahmen zwischen dem 1. Mai 2018 und dem 30. Juni 2018 in den Pankower Ortsteilen Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf sowie Französisch Buchholz (inklusive BAB #A114 und BAB #A10) frage ich, wer hat welche Baumaßnahmen wann und aus welchem Grund beauftragt (bitte tabellarisch angeben)?

 

Frage 2:

 

Wann werden diese Baumaßnahmen abgeschlossen sein? Frage 3:

Wann wurde die #Öffentlichkeit auf welchem Wege über die Baumaßnahmen informiert?

 

Antwort zu 1 bis zu 3:

 

Die Antworten zu den ersten drei Fragen beruhen hinsichtlich der Maßnahmen, bei denen nicht die zuständige Senatsverwaltung selbst Bauherr ist, ausschließlich auf einer Stellungnahme des Bezirksamtes (s. auch Vorbemerkung oben). Alle hier vorliegenden und vom Bezirksamt übermittelten Erkenntnisse wurden in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor.

 

 

Baumaßnahme und Grund

Bauherr

Bauarbeiten von bis

Information der Öffentlichkeit

Östliche Bucher-Straßen- Brücke (Asphaltschäden und schadhafte Übergangskonstruktion)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

22.05.2018 – 01.06.2018

Pressemitteilung vom 15.05.2018

Sellheimbrücke (Asphaltschäden)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Beauftragung am 21.07.2017 –

Ausführungs-Termin steht noch nicht fest

noch offen

Schönerlinder Straße (Restarbeiten Lindenhofbrücke)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

02.05.2018 – 22.05.2018

 

B109 Straßenausbau im Bereich Bahnübergang

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Juli/ August 2018 im Zeitraum der Gleissperrung durch DB AG

 

Karower Chaussee mit Baustellenampel

Berliner Wasserbetriebe

12.06.2018 bis

24.06.2018

 

Bahnhofstraße / Pankgrafenstraße (mit Vollsperrung und (Umfahrung)

Berliner Wasserbetriebe

lfd. bis 16.6.2018

 

Hauptstraße

(ein Fahrstreifen je Richtung und Einbahnstraßenregelung)  dann Schienenersatzverkehr (S2)

Berliner Wasserbetriebe

 

 

 

 

Deutsche Bahn AG (DB AG)

lfd.

 

 

 

 

26.06.2018 – 17.08.2018

 

Heinersdorfer Straße / Krugstege (in jede Fahrtrichtung ein Fahrstreifen, ab 05.07.2018 ist ein Linksabbiegen von der Heinersdorfer Straße in die Bahnhofstraße nicht mehr möglich.)

Berliner Wasserbetriebe (BWB)

Weiterführung der Baumaßnahme ab 18.06.2018

 

 

 

Frage 4:

 

Welche dieser Baumaßnahmen wurden im Rahmen der sogenannten Baustellenkoordinierungsrunde angezeigt; welche nicht?

 

Antwort zu 4:

 

Die Brückenbaumaßnahmen und die Arbeiten der BWB wurden angezeigt. Infolge der erheblichen Fahrbahnschäden war es notwendig, die Fahrbahnsanierungsarbeiten auf der Bucher Straße im Bereich der Bahnbrücke noch vor der Unterbrechung der S-Bahn-Linie 2 und der damit verbundenen Schienenersatzverkehrs(SEV)-Leistungen auszuführen.

 

Frage 5:

 

Gab es eine Abstimmung der verschiedenen Baulastträger hinsichtlich der zeitlichen Abläufe der Baumaßnahmen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu 5:

 

Ja, es fanden diverse Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Bauträgern statt mit der Zielsetzung, den Verkehr in Richtung Norden aufrecht zu erhalten.

 

Frage 6:

 

Welche Gründe gibt es, eine Vollsperrung der Bucher Straße am Brückenbauwerk der BAB- Anschlussstelle Bucher Straße anzuordnen?

  1. Wer hat diese veranlasst?
  2. Wann wurde diese beantragt; wann von wem genehmigt?
  3. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie enden?
  4. Wann werden die Bauarbeiten wie durchgeführt (bitte vereinbarte und umgesetzte Arbeitszeiten angeben)?
  5. Welche Umleitungsstrecken wurden eingerichtet und wie sind diese gekennzeichnet?
  6. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Leistungsfähigkeit dieser Strecken zu erhöhen?
  7. Wie leistungsfähig sind diese und welche Umwege sind durch die Baumaßnahme bedingt (Referenz: BAB AS Bucher Straße-Kreuzung Bucher Straße und Pankgrafenstraße)?

 

Antwort zu 6:

 

Grund für die Vollsperrung waren die Arbeitsschutzbedingungen für notwendige Asphaltarbeiten, die eine halbseitige Verkehrsführung aufgrund zu geringer seitlicher Sicherheitsabstände nicht zulassen.

  1. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. Tiefbau, hat diese veranlasst.
  2. Die Maßnahme wurde am 11.12.2017 von der bauausführenden Firma beantragt und am 09.05.2018 von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) straßenverkehrsrechtlich angeordnet.
  3. Die Bauarbeiten haben am 22.05.2018 begonnen und endeten am 01.06.2018.
  4. Sie fanden werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr statt.
  5. An der Ausfahrt A 114 mit Umleitungsbeschilderung Französisch Buchholz, Pankgrafenstraße mit Umleitungsbeschilderung Richtung Buch,

weiträumige Beschilderung Prenzlauer Promenade, Bahnhofstraße, Wiltbergstraße,

Schönerlinder Straße, Hauptstraße, A114

  1. Weitere Maßnahmen waren nicht möglich.
  2. Die Leistungsfähigkeit ist ausreichend.

 

Frage 7:

 

Ist der Senat der Auffassung, dass die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße leistungsfähig genug ist, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen?

 

Frage 8:

 

Für welche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (dtV) ist die Route Karower Damm / Alt-Blankenburg / Krugstege / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ausgelegt?

 

Antwort zu 7 und zu 8:

 

Die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ist  für sich alleine betrachtet nicht leistungsfähig genug, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen. Belastbare Daten zur potentiellen Leistungsfähigkeit liegen nicht vor.

 

Frage 9:

 

Welche mittlere dtV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) wies diese Route in den letzten sechs Monaten auf?

 

Antwort zu 9:

 

Die durchschnittliche werktägliche Kraftfahrzeug(Kfz)-Gesamtquerschnittsbelastung (DtVwt) auf dieser Route beträgt (Quelle: Straßenverkehrszählung Berlin 2014):

 

  • Karower Damm (südliche Blankenburger Chaussee)           11.700 Kfz/24 Stunden
  • Krugstege (südlich Alt-Blankenburg)                                        15.700 Kfz/24 Stunden
  • Bahnhofstraße (westlich Krugstege)                                        13.600-5.300 Kfz/24 Stunden
  • Heinersdorfer Straße (südlich Bahnhofstraße)                       21.500 Kfz/24 Stunden

 

Frage 10:

 

Welcher dtV ist diese Route aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen ausgesetzt?

 

Antwort zu 10:

 

Es liegen keine aktuellen Zahlen zum dtV vor.

 

Frage 11:

 

Wie wirkt sich das durch die aktuellen Baumaßnahmen erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Blankenburger Chaussee / Karower Damm auf den baulichen Zustand der Sellheimbrücke aus?

 

Antwort zu 11:

 

Aus statischer Sicht entstehen bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund der zeitlich begrenzten Baumaßnahmen keine Einschränkungen, jedoch ist zu beachten, dass bei erhöhter Nutzung ein stärkerer Verschleiß zu Tage treten kann.

 

Frage 12:

 

Welche Auswirkungen hat die Vollsperrung der Bucher Straße und die hierdurch induzierten Ausweichverkehre auf den ÖPNV (Bus 150 und 158)?

 

Antwort zu 12:

 

Die Sperrung der östlichen Bucher-Straßen-Brücke seit dem 22.05.2018 bereitet den benannten Linien nach Auskunft der BVG massive Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Fahrpläne. Durch den erheblichen Verdrängungsverkehr über die Bahnhofstraße in Blankenburg und auch über die Schönerlinder Straße der B109 komme es zurzeit zu starken Verspätungen. Diese erreichten teilweise Werte von 45 Minuten und höher.

Verschlimmert werde die Situation noch dadurch, dass auf der Schönerlinder Straße derzeit eine Umleitung über Am Posseberg befahren wird und zusätzlich die Durchlassfähigkeit in Höhe der Bahnbrücke auf der Bundesstraße durch eine Baustellenampel eingeschränkt ist. Auf Grund der angespannten Verkehrslage könne teilweise nur durch operatives Eingreifen der Leitstelle der Linienverkehr auf größeren Abschnitten aufrechterhalten werden.

 

Frage 13:

 

Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamtes getroffen, um im Sinne der Drucksache VIII-0216 vom 28. Juni 2017 die Ausweichverkehre in den Wohngebieten Blankenburgs zu reduzieren?

 

Antwort zu 13:

 

Bei der derzeitigen Fülle an Baustellen wird sich aus Sicht des zuständigen Bezirksamtes ein Ausweichverkehr von ortskundigen Autofahrern nicht vermeiden lassen. Nebenstraßen im Wohngebiet Blankenburg werden nicht offiziell als Umleitungsstrecke ausgewiesen.

 

Frage 14:

 

Ist es zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecke Richtung Süden für die Vollsperrung der Bucher Straße ausgewiesen wurde?

 

Antwort zu 14:

 

Nein, es ist nicht zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecken ausgewiesen wurden. Die VIZ verbreitet aktuelle Verkehrsinformationen auf unterschiedlichen Wegen, um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu erreichen. Auf der Webseite viz.berlin.de werden z.B. in der Rubrik "Aktuelles" Pressemitteilungen zu verkehrlichen Themen, die aus unterschiedlichen Quellen  stammen, veröffentlicht. Zur Bucher Straße erreichte die VIZ am 18. Mai 2018 eine Pressemitteilung der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die wie üblich veröffentlicht wurde. Des Weiteren gibt es seit Baubeginn  einen entsprechenden Eintrag in der Karte auf der Webseite sowie verschiedene Tweets zum Thema. Generell werden durch die VIZ keine Umleitungen ausgewiesen, sondern allenfalls im Rahmen der Anordnung durch die VLB definierte Routen wiedergegeben.

 

Frage 15:

 

Welche Tonnagebeschränkungen befinden sich auf dieser Strecke?

 

Antwort zu 15:

 

Da die Fahrbahn der Hobrechtsfelder Chaussee durch eine Moorlinse verläuft und die Fahrbahn bei entsprechender Straßenbelastung zu versacken droht, ist diese für den Lastkraftwagen(Lkw)-Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt.

Weitere Beschränkungen der Tonnage auf der Strecke sind nicht bekannt.

 

Frage 16:

 

Welche Strecke müssen Fahrzeuge, die diese Tonnage überschreiten, nehmen?

 

Antwort zu 16:

 

1996 wurden im Zuge der damaligen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der Hobrechtsfelder Chaussee für Kfz über 3.5 t entsprechende Hinweise bzw.

Vorabinformationen über die Sperrung nördlich der Pankgrafenstraße, an der Kreuzung Schönerlinder Chaussee – Wiltbergstraße/ Hobrechtsfelder Chaussee sowie auf der Wegweisung der BAB 114 vorgesehen. Eine explizite Umleitung wurde nicht ausgeschildert.

 

Frage 17:

 

Hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Maßnahmen ergriffen, um die Gleichzeitigkeit verschiedenen Baumaßnahmen im gleichen Gebiet mit Einfluss auf die gleichen Verkehrsströme zu verhindern?

 

Antwort zu 17:

 

Unter Beachtung der geplanten Schienenersatzverkehrsleistungen für die Linien S2 und S8 im Sommer 2018 (26.06.2018 bis 17.08.2018) ist es zwingend erforderlich, in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Einschränkungen im Straßennetz durch planbare Baumaßnahmen zu erhalten, um eine möglichst konfliktfreie Abwicklung der Ersatzverkehre und ggf. auch der erhöhten Pendlerverkehre zu gewährleisten.

Durch intensive Abstimmungen mit den Antragstellern, den Straßenbaulastträgern, den Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei werden die geplanten Trassen der Ersatzverkehre für den Zeitraum vom 26.06.2018 bis zum 17.08.2018 baustellenseitig von hinzukommenden Baumaßnahmen frei gehalten werden.

Alle in 2018 neu geplanten bzw. beantragten Baumaßnahmen im Verkehrsgebiet Pankow Nord wurden unter Beachtung der verkehrlichen und zeitlichen Wechselwirkungen, der längerfristig laufenden Baumaßnahmen und des oben genannten frei zu haltenden SEV- Zeitraumes eingeordnet und koordiniert.

Eine teilweise Gleichzeitigkeit im Vorfeld des SEV konnte im Hinblick auf die Freihaltung der SEV-Strecken nicht verhindert werden.

 

Frage 18:

 

Wie bewertet der Senat die aktuelle Verkehrssituation im Nord-Osten Berlins im Hinblick auf die Reserven der Verkehrswege für notwendige Baumaßnahmen?

 

Antwort zu 18:

 

Um die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs weiterhin gewährleisten zu können, sollten keine weiteren Baumaßnahmen zu den bereits laufenden aktiviert werden. Es sind keine größeren Reserven mehr vorhanden.

 

Frage 19:

 

Glaubt der Senat, dass das bestehende Verkehrswegenetz im Nord-Osten Berlins für die geplanten Neubauvorhaben in der Region ausreichend dimensioniert ist? Wenn ja, wie erklärt der Senat das aktuelle Verkehrschaos und stellt sicher, dass dieses sich nicht wiederholt? Wenn nein, wie und wann plant der Senat die Verkehrswege für alle Busse und Autos zu erweitern?

 

Antwort zu 19:

 

Das Infrastrukturnetz im Nord-Osten Berlins ist bekanntermaßen durch Zäsuren geprägt. Der Senat setzt sich hinsichtlich der strategischen Planungen derzeit mit der Frage von grundsätzlichen Netzerweiterungen für die Straße und die Schiene auseinander.

Abschließende Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Berlin, den 08.06.2018

In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz