U-Bahn: Fahrer*innenmangel bei der BVG – U-Bahn (I), aus Senat

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1. Wie viele -Bahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro Jahr
angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der U-Bahnfahrer*innen gestellt?
g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
U-Bahn 734 724 725 728 764 790 789 805
Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 24
Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 20 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig
nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen und -fahrer bei der U-Bahn. 21
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine Fahrerlaubnis „Bus“ und erhalten
diese Befähigung mit regelmäßigen Einsätzen aufrecht. Im Durchschnitt gingen 15
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den erfragten Jahreszeiträumen einer Nebentätigkeit
nach. Mit Stand 01.01.2016 üben 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Nebentätigkeit
aus.
– 2 –
Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt.
Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil. Bei der BVG AöR liegt
er bei rund 46 Jahren und bei der Berlin Transport GmbH (BT) bei 40,5 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrer*innen angestellt sind besitzen eine
Betriebsfahrberechtigung als U-Bahnfahrer*innen?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich U-Bahn pro
Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a) –d) getrennt angeben)
Zu 2.: In Summe besitzen bei der U-Bahn 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer angestellt sind,
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. a) – b): Keiner.
Zu 2. c): Innerhalb der Verwaltung U-Bahn besitzen 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung für die U-Bahn im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. d): Innerhalb der Werkstätten besitzt keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrberechtigungen
im Werkstattbereich beschränken sich auf das Rangieren und
Zugbewegungen innerhalb des Werkstättenbereiches.
[Angaben in h] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 2.416 5.224 4.354 3.617 3.110 2.807 3.136 2.858
3. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung stehen?
Zu 3.: Der Einsatz der Beschäftigten im Fahrdienst, die nicht direkt als UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer angestellt sind, obliegt dem zuständigen Sachgebiet.
Die Entscheidung, ob eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zum Einsatz kommt,
wird sehr restriktiv gehandhabt. Hier werden bestehende Tätigkeit und Einsatz im
Fahrdienst gegeneinander abgewogen, Prioritäten gesetzt und der gesamtunternehmerische
Nutzen bewertet.
4. Wie viele U-Bahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als U-Bahnfahrer*innen und was sind die Gründe
dafür?
Zu 4.: Grundsätzlich durchlaufen alle Neueinstellungen zum U-Bahnfahrer / zur UBahnfahrerin
die Betriebsschule der U-Bahn, um eine Fahrberechtigung gemäß Verordnung
über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
– BOStrab) zu erhalten.
[Zugänge Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 49 40 55 42 123 142 105 103
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Zu 4. a) – c): Von den externen Zugängen sind aktuell 65 Beschäftigte der BVG AöR
nicht mehr als Zugfahrerin bzw. Zugfahrer tätig. Zu den Gründen liegen keine Informationen
vor. Bei der BT arbeiten derzeit 8 U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer in
der Verwaltung oder als Meister.
5. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur UBahnfahrer*
in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?
Zu 5.: Über den gesamten Zeitraum betrachtet liegt die Quote der abgebrochenen
Aus- und Weiterbildungen zum U-Bahnfahrer / zur U-Bahnfahrerin bei 25 bis 30%.
Die hauptsächliche Ursache besteht in nicht bestandenen Prüfungen. Weitere Ursachen
sind der BVG AöR nicht bekannt und liegen in aller Wahrscheinlichkeit im persönlichen
Bereich begründet.
6. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich U-Bahn angestellt?
Zu 6.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 12 15 16 116 16 14 12 16
7. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?
Zu 7.: Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Mittelfristplanung
2019 – 2022 sieht eine konstante Ausbildungskapazität innerhalb der Betriebsschule
U-Bahn vor. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses werden auch hier die
Ressourcenbedarfe überprüft und ggf. angepasst.
8. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?
Zu 8.: Die zu besetzenden Dienste innerhalb eines Jahres variieren sehr stark. Bedingt
durch Baustellen und Sonderverkehre entstehen hier größere Verwerfungen.
Ohne diese Verwerfungen ergibt sich an einem normalen Werktag folgendes Bild:
Dienste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 410 413 401 396 403 407 407 422
Die Anzahl zu leistender Dienste auf Grund von zukünftigen Mehrleistungspaketen
kann seitens der BVG AöR nicht abschließend bestimmt werden. Die Abstimmungen
mit dem Aufgabenträger laufen kontinuierlich, die Ergebnisse sind anschließend mit
Fahrplänen zu hinterlegen. Erst dann ergibt sich die Anzahl der zukünftig zu leistenden
Dienste.
9. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 9.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 1 1 1 0 5 5 9 10
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10. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als
Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 10.: Zuletzt sind zwei U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer nach ihrem eigentlichen
Renteneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.
11. Wie viele U-Bahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 11.: Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden voraussichtlich 43 UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer in Rente gehen.
12. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
im Betriebsbereich U-Bahn ein?
Zu 12.: Der Krankenstand wird differenziert in der Planung berücksichtigt und rollierend
überprüft. In den letzten Jahren lag er zwischen 4,5 und rund 9 Prozent bezogen
auf unterschiedliche Fahrergruppen.
13. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich U-Bahn seit 2010?
Zu 13.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 7,5 und rund 11
Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
14. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro U-Bahnfahrer*innen?
Zu 14.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil
bei knapp einem Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei rund zwei Prozent.
15. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung standen?
Zu 15.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle, egal aus welchem Grund, werden
im Rahmen der Abrechnung zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet
oder als ausgefallene Leistungskilometer erfasst.
[Tsd. Nutzzugkilometer] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 33,7 36,5 94,0 68,5 149,4 182,0 169,1 294,7
16. Wie viele U-Bahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 16.: Diese Frage kann statistisch nicht beantwortet werden. Im Rahmen der tariflichen
und rechtlichen Arbeitszeitregelungen steht es den Fahrerinnen und Fahrern
frei, zusätzliche Dienste an einem freien Tag zu übernehmen.
17. Wie oft werden die U-Bahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?
Zu 17.: Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt nicht. Die grundsätzlichen Regelungen
sind in der Antwort auf die Frage 16 beschrieben.
18. Wieso sind die U-Bahnfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen
komplett zur BVG gewechselt sind?
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19. Wie hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die U-Bahnfahrer*innen ebenfalls zur BVG
wechseln?
Zu 18. und 19.: Vor dem Hintergrund der damaligen Rahmenbedingungen haben die
Tarifvertragsparteien in den Tarifverhandlungen den Übergang der Straßenbahnfahrerinnen
und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ausgehandelt. Die Frage nach einem
Wechsel der U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer von der BT zur BVG stellt
sich zzt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels
nicht erforderlich ist.
Berlin, den 7. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe