Bauarbeiten + Straßenverkehr: Ruppiner Chaussee, aus Senat

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Vorbemerkung:
Angesichts der bevorstehenden #Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der
#Autobahn #A111 finden derzeit Untersuchungen durch die #DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser
Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen
sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende
#Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die #Ruppiner
Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die
Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee
die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch
in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich
eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage
angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen.
Frage 1:
Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als
Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden
Autobahnsanierung?
Antwort zu 1:
Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der
Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES
einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat.
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Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der
Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke?
Frage 4:
Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der
Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen?
Antwort zu 2 und 4:
Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands
und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn
die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt.
Frage 3:
Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter
Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind?
Antwort zu 3:
Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter
Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst
nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen.
Frage 5:
Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet?
Frage 9:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor
die Entwidmung aufgehoben würde?
Frage 10:
Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum
würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen?
Frage 15:
Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude
(Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen?
Antwort zu 5, 9, 10 und 15:
Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111
herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich
zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von
Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres
wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der
Kosten und der Dauer der Sanierung.
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Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein
Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel
bestünde?
Antwort zu 6:
Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als
Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier
keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt
sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden?
Antwort zu 7:
Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen
für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu
erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende
Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu
bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die
Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei
der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die
zeitlichen Abläufe gemacht werden können.
Frage 8:
Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil
bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht
der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen?
Antwort zu 8:
Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller
Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand
der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten
Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner
Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGESUntersuchung
beantwortet werden.
Frage 11:
Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte
Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr?
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Antwort zu 11:
Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach
Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal
vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen
würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo
aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine
temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr
in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den
öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)?
Antwort zu 12:
Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen
einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges
Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an
bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können
auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen
der DEGES-Untersuchung abzuwarten.
Frage 13:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft
fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt?
Antwort zu 13:
Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für
Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die
Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und
zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende
Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle
größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung
verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder
aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten.
Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus
wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und
39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in
der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch.
Frage 14:
Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den
Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt?
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Antwort zu 14:
Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen
Untersuchung der DEGES.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz