allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

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 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090