Flughafen Tegel – Weiterbetrieb in Verbindung mit BER ab 2020, aus Senat

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Zurzeit kursieren diverse Zahlen bezüglich des #Passagieraufkommens und der Kapazität des späteren
#BER. Verschiedene Aussagen erhärten die Annahme, dass der BER mit seiner Eröffnung bereits voll
ausgelastet sein wird und die 6-monatige Übergangsphase bis zur geplanten #Schließung von #Tegel an
diesen Kapazitätsproblemen nicht ändern wird.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Flughafengesellschaft, die drohende Unterkapazität
nicht erst 2021 zu verhindern, sondern bereits mit Eröffnung 2020?
Zu 1.: Ein neuer Inbetriebnahmetermin für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
wurde bisher noch nicht bekanntgegeben. Die zur Absicherung der wachsenden
Passagierzahlen kurz-, mittel- und langfristig notwendigen Maßnahmen sind Gegenstand
des aktuell erarbeiteten #Masterplans BER 2040. Dieser wird dem Aufsichtsrat
im September 2017 und abschließend im November 2017 zur Entscheidung vorgelegt
werden.
2. Die Passagierzahlen zeigen, dass bei gleichbleibendem Wachstum der BER bereits bei der Eröffnung
zu klein ist. Gleichzeitig ist TXL an oder bereits jenseits der Belastungsgrenze. Welche Erweiterungs-
und Ergänzungsbauten werden aktuell a) geplant und b) bereits umgesetzt? (Bitte jeweils für
TXL und BER/SXF getrennt auflisten).
Zu 2.: In Tegel und Schönefeld werden lediglich Betriebssicherungsmaßnahmen
durchgeführt. Am BER wird schrittweise das durch den Aufsichtsrat bestätigte Ausbauprogramm
umgesetzt. Hierzu gehört u. a. das ergänzende Terminal T1-E vor
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dem Pier Nord, das im 1. Halbjahr 2020 mit einer Kapazität von bis zu 6 Mio. Passagieren
in Betrieb gehen soll.
3. Laut Medienberichten ist Mitte 2018 das Budget für Baumaßnahmen am BER erschöpft. Wird es
2017 noch einen Nachtragshaushalt dazu und weitere Millionenzuschüsse für die Flughafengesellschaft
2017 oder erst 2018/2018 geben?
Zu 3.: Der abschließende Finanzmittelbedarf für Baumaßnahmen kann erst nach
Vorliegen eines Inbetriebnahmetermins ermittelt werden. Weder ist ein Nachtragshaushalt
2017 noch sind zusätzliche Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018/2019
vorgesehen, die über die bereits bewilligten Gesellschafterdarlehen hinausgehen.
4. Haben die steigenden Flugbewegungen und Passagierzahlen (bezogen auf den Konsensbeschluss
von 1996) Auswirkungen auf Lärmschutzmaßnahmen und Umweltbelastung im Süden Berlins?
Zu 4.: Grundsätzlich gilt, dass für jedes Objekt, welches innerhalb der rund 155 km²
großen Schallschutz- und Entschädigungsgebiete rund um den BER liegt, gemäß
Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 13. August 2004 Prognosen über die mit dem
Endausbau des BER zu erwartenden Dauer- und Maximalschallpegel vorliegen. Anhand
dieser Pegel werden die für das jeweilige Gebäude erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
ermittelt. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden
somit nicht entsprechend der derzeitigen Fluglärmbelastung dimensioniert, sondern
entsprechend der Fluglärmbelastung, die gemäß PFB mit dem Endausbau des BER
erreicht sein wird.
5. Mit welchen konkreten Investitionskosten rechnet der Senat für die Beseitigung der Lärmbelastung
für TXL, die ab 2018 vorgeschrieben sind?
Zu 5.: Bei Anwendung des bundesweit geltenden Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
(FlugLärmG) in der Fassung und Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 würden
sich die Kosten für Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Tegel auf rd. 400
Mio. EUR belaufen. Dieser Berechnung wurde die Verkehrssituation des Jahres
2015 zzgl. eines Sicherungszuschlages von 10% zugrunde gelegt. Da der Flughafen
Tegel flugbetrieblich bereits heute nahe an der Kapazitätsgrenze betrieben wird, ist
nicht davon auszugehen, dass der Umfang des Flugbetriebes in Zukunft über dieses
Maß hinaus steigen wird. Den Zeitpunkt der Entstehung etwaiger Ansprüche regelt
das Fluglärmgesetz. Das Jahr 2018 kann daraus nicht hergeleitet werden.
6. Kommt es aufgrund des Passagierwachstums zu einer stärkeren Belastung für die Stadtteile
Buckow, Rudow, Lichtenrade, Mariendorf, Bohnsdorf, Altglienicke? Wie viel Menschen sind dort von
einer stärkeren Lärmbelastung konkret betroffen?
Zu 6.: Eine Auswertung der Fluglärmbelastung für einzelne Stadtteile wird seitens
der FBB nicht vorgenommen. Im aktuellen Fluglärmbericht sind auf Seite 30 die aktuellen
Lärmkonturen für die Hauptstadtregion gut erkennbar. Der Fluglärmbericht
enthält zudem die Messergebnisse der verschiedenen Fluglärmmessstellen, die u. a.
in Bohnsdorf, Karolinenhof und Müggelheim liegen. Der Fluglärmbericht ist auf der
Internetseite der FBB unter dem folgenden Link veröffentlicht: http://www.berlinairport.
de/de/presse/publikationen/unternehmen/2017/2017-05-14-fluglaermbericht-
2016.pdf. Die Messdaten der Fluglärmmessstellen sind unter dem folgenden Link
abrufbar: http://travisber.topsonic.aero/.
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7. Ergeben sich aufgrund der steigenden Belastungen neue Erkenntnisse hinsichtlich Fördermaßnahmen
bei z. B. Schallschutz und wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Zu 7: Siehe Antwort auf Frage 4.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen