Radverkehr: Rad- und Wanderweg am Ufer der Spree: Noch mal 30 Jahre warten auf den wichtigen Lückenschluss von Charlottenburg nach Spandau?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie verläuft der von den Spreequellen bis nach Berlin führende #Spree-Radweg streckenmäßig im Berliner
Stadtgebiet und welche Bezirke werden jeweils in welcher Länge durchquert?
Antwort zu 1:
In Berlin verläuft der Abschnitt des Spree-Radwegs zwischen der Grenze zur Gemeinde
Erkner und der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße
streckengleich mit dem Europaradweg R1 und der Deutschland-Route D3 über
Fürstenwalder Allee – Lutherstraße – Lindenstraße – Kanalstraße – Hasenwinkel –
Triglawstraße – Brücke über den alten Spreearm – Schönhorster Straße – asphaltierter
Waldweg – Straße zum Müggelhort – asphaltierter Waldweg am Süd- und Westufer des
Großen Müggelsees – Müggelschlösschenweg – Erwin-Bock-Straße – Strandschlossweg
– Salvador-Allende-Straße – Müggelheimer Damm – Müggelheimer Straße – Lange
Brücke – Gutenbergstraße – Uferweg durch den Mentzelpark – Eiselenweg –
Angersteinweg – Spindlersfelder Straße – An der Wuhlheide (alternativ durch das Freizeitund
Erholungszentrum FEZ bei zeitweilig hohem Fußverkehrsaufkommen) – verlängerte
Rathenaustraße – Eichgestell – Straße zum Wasserwerk – Kastanienallee – Hegemeister
Weg – Waldweg – Am Walde – Fritz-König-Weg – Nalepastraße – Spreeschlossstraße –
Fährverbindung Wilhelmstrand-Baumschulenstraße – Kiehnwerderallee (alternativ
Uferpromenade bis Bulgarische Straße/Alt-Treptow-Neue Krugallee bei zeitweilig hohem
Fußverkehrsaufkommen) – Dammweg – Neue Krugallee – Alt-Treptow – Puschkinallee –
Schlesische Straße und Köpenicker Straße.
Ab der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße führt der
Spree-Radweg weiter über Holzmarktstraße – Brückenstraße – Märkisches Ufer –
Wallstraße – Inselstraße – Inselbrücke – nördlicher Uferweg – Friedrichsgracht –
Werderscher Markt – Schinkelpatz – Am Zeughaus – Kupfergraben – Weidendamm –
Weidendamm-Brücke – Schiffbauerdamm – Wilhelmstraße – Reichstagufer – LudwigErhard-Ufer
– Bettina-von-Arnim-Ufer – John-Foster-Dulles-Allee – Bellevueufer –
Holsteiner Ufer – Schleswiger Ufer – Englische Straße – Salzufer – Charlottenburger
Brücke – Einsteinufer – Ilburger Ufer – Charlottenburger Ufer – Unterführung
Schlossbrücke – Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg – Unterführung Bahnbrücke –
südlicher Spreeuferweg durch Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung
Rohrdammbrücke bis Wiesendammbrücke – Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg – bis Am Juliusturm.
Die nach Bezirken gegliederten Durchquerungslängen betragen ca.:
 Treptow-Köpenick: 33 km
 Friedrichshain-Kreuzberg: 3 km
 Mitte: 6 km
 Charlottenburg-Wilmersdorf: 5 km
 Spandau: 6 km
Frage 2:
Welche Streckenabschnitte sind jeweils seit wann #fertiggestellt?
Antwort zu 2:
Folgende Streckenabschnitte sind fertiggestellt im Jahr:
 Grenze zur Gemeinde Erkner bis Schlossplatz in Mitte; Beschilderung auf
Bestandswegen: 2008
 Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg, Schlossbrücke bis Brücke über die
Bahnanlagen; fahrradtauglicher Ausbau: 2012
 1. Teilabschnitt des Uferweges in Charlottenburg, Charlottenburger Brücke bis
Dovebrücke; fahrradtauglicher Ausbau: 2015
Frage 3:
Welche Gründe gibt es für die noch #fehlenden Abschnitte (bitte detailliert ausführen) und wann sollen sie
voraussichtlich für die Benutzung zur Verfügung stehen?
Antwort zu 3:
Mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vereinbart, dass der
Spree-Radweg aus touristischen GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“) finanziert und in funktionsfähigen Teilabschnitten
umgesetzt werden soll. Der abschnittsweisen Beantragung von Fördermitteln sind
geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) beizufügen. Die Aufstellung der BPU obliegt den
jeweiligen Baulastträgern, die nach Bewilligung von GRW-Fördermitteln dann auch für die
Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahmen zuständig sind. In Abhängigkeit der
Baulastträgerschaften stellen sich die Problemlagen wie folgt dar:
 Öffentliches Straßenland:
Bisher fehlende personelle Kapazitäten in bezirklichen Straßen- und
Grünflächenämtern (SGA) zur Aufstellung bzw. Vergabe von Planungsleistungen
sowie Engpässe bei der BPU-Prüfbehörde und der Verkehrslenkung Berlin.
 Grünflächen und Kleingartenanlagen:
Neben personellen Engpässen bei den SGA ist hier eine detaillierte Planung nur in
Abstimmung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17) möglich. Das
Planfeststellungsverfahren zum Spree-Umbau ist jedoch noch nicht so weit
fortgeschritten, als das, wie für BPU erforderlich, detaillierte Planungen erfolgen
könnten.
 Stege unterhalb von Brücken:
Die Machbarkeit und Konstruktion von Stegen unterhalb von Bestandsbrücken
(Bahnbrücke nördlich des Schlossgartens Charlottenburg, Rohrdammbrücke,
Schlossbrücke) erfordert u. a. die Berücksichtigung der jeweils erforderlichen
schiffbaren Breite und die Planung von Anprallschutzmaßnahmen, die wiederum
von der Umsetzung des VDE 17 bestimmt werden. Zum Teil fehlte die Bereitschaft
von Baulastträgern, z. B. wegen fehlender personeller Ressourcen oder mangels
Interesse, solche Baumaßnahmen durchzuführen.
 Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Spree:
Abgesehen davon, dass die Dimension und Konstruktion einer neuen Spreebrücke
wesentlich von der Ausprägung des VDE 17 abhängt, lag mit Blick auf die hohe
Anzahl der sanierungsbedürftigen Brücken in Berlin einerseits und auf die knappen
Personalkapazitäten in der zuständigen Brückenbauabteilung andererseits der
Schwerpunkt auf Brückeninstandsetzungen.
Auf Grund der geschilderten Problemlagen können derzeit keine gesicherten Aussagen
zur Inbetriebnahme für alle noch fehlenden Abschnitte des Spree-Radwegs getroffen
werden. Derzeit befinden sich folgende Abschnitte des Spree-Radwegs in der
Ausführungsplanung und / oder baulichen Umsetzung:
 2. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Dovebrücke bis
Caprivibrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018
 3. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Caprivibrücke bis
Schlossbrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2017
 Spree-Radweg in Mitte zwischen Unter den Linden und Friedrichstraße bzw.
Weidendammbrücke: Fahrradtaugliche Gestaltung von Am Kupfergraben und Am
Weidendamm im Rahmen des GRW-Projektes „Tourismusnahe Umgestaltung des
Umfeldes der Museumsinsel“; Fertigstellung zurzeit nicht absehbar
 Ufer begleitender Spree-Radweg in Mitte zwischen Paulstraße und Grenze zum
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Fertigstellung 2020
Frage 4:
Teilt der Senat meine Ansicht, dass die bereits Anfang der 1980er Jahre vom Bezirk Spandau geplante
Verbindung am Ufer der Spree von Charlottenburg nach Spandau mehr als überfällig ist und als Rad- und
Wanderweg eine ideale Ergänzung zu anderen Routen wäre, die größtenteils an Hauptverkehrsstraßen
entlang führen?
Antwort zu 4:
Die Notwendigkeit einer solchen Verbindung ist unstrittig. Ergänzend ist hier anzumerken,
dass der Spree-Radweg im Spandauer Bereich vorwiegend durch Grünanlagen bzw.
Kleingartenanlagen verläuft, in denen zu Fuß Gehende gegenüber Radfahrenden Vorrang
haben. Insofern stellt der Spree-Radweg überwiegend eine Ergänzung für den
langsameren und touristischen Radverkehr dar und kann straßenbegleitende Radrouten
nicht ersetzen.
Frage 5:
Was waren die Ergebnisse einer „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008 für diesen
Streckenabschnitt?
Antwort zu 5:
Die wesentlichen Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008, die
sich nicht nur auf den Spandauer, sondern auf den gesamten westlichen Abschnitt des
Spree-Radwegs (Schlossplatz bis zur Mündung der Spree in die Havel) beziehen, waren
die gefundene Vorzugstrasse, die Feststellung der Eigentumsverhältnisse bzw. der
Baulastträgerschaften, die Ermittlung erforderlicher Baumaßnahmen sowie eine
Grobkostenschätzung.
Frage 6:
Welche Streckenführung ist für diesen Abschnitt derzeit im Detail geplant?
Antwort zu 6:
Der Spandauer Streckenabschnitt verläuft, wie u. a. unter 1. beschrieben, ab der
Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf entlang des südlichen Spreeuferwegs durch
Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung Rohrdammbrücke bis
Wiesendammbrücke und weiter über Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg
bis Am Juliusturm.
Frage 7:
Wie und mit welchen Inhalten hat sich Berlin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
„Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17“ (Projekt 17) zur Fahrrinnenanpassung von
Havel und Spree eingebracht, um eine frühzeitige Planung für einen Rad- und
Wanderweg entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau sicherzustellen?
Antwort zu 7:
Berlin hat im Rahmen der Planauslegung zum VDE 17 die Berücksichtigung des SpreeRadwegs
entsprechend der unter 1. dargestellten Streckenführung eingefordert. Weiterhin
 wurde die geplante Führung des Spree-Radwegs in die Planfeststellungspläne zum
Spree-Umbau nachrichtlich aufgenommen.
 werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Spree-Radwegs in Mitte und
Charlottenburg-Wilmersdorf Abstimmungen mit dem Wasserstraßenneubauamt
(WNA) geführt, die auch den Anschluss des Spandauer Abschnitts beinhalten.
 besteht eine Vereinbarung mit dem WNA, zu gegebener Zeit eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie der Bezirke zu bilden, um die Detailplanungen zum SpreeUmbau
und Spree-Radweg aufeinander abzustimmen.
Frage 8:
Welche sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse hat der Senat im Rahmen des bisherigen
Planfeststellungsverfahrens gewonnen?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen derzeit keine sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse aus dem
bisherigen Planfeststellungsverfahren vor.
Frage 9:
Muss der Bund bei der Fahrrinnenanpassung entlang der Spree einen begleitenden Betriebsweg bauen und
wer muss diesen bezahlen, wer unterhalten?
Antwort zu 9:
Nach Kenntnis des Senats erfolgt die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen in Berlin
vom Wasser aus, so dass Betriebswege entbehrlich sind. Daher ist die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes daran interessiert, (noch) vorhandene, aber nicht mehr
benötigte Betriebswege im Rahmen von zu schließenden Nutzungsverträgen z. B. den
Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) zur Nutzung zu überlassen. Die Unterhaltungsund
Verkehrssicherungspflichten gehen in solchen Fällen dann auch an die SGA über.
Frage 10:
Sieht der Senat hier die mögliche Nutzung von Synergien durch die integrierte Planung inklusive eines Radund
Wanderwegs „von Anfang an“, um spätere kostenintensive Umbauten zu verhindern?
Antwort zu 10:
Ja, aus diesem Grund soll, wie unter 7. bereits ausgeführt, eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Bezirke
gebildet werden.
Frage 11:
Teilt der Senat die Ansicht des Bezirks Spandau in der Drucksache vom 14.6.2016 (Nr. 1867/XIX), dass die
fehlende Brücke über die Spree (in südlicher Verlängerung des Grützmachergrabens) eines der
Haupthindernisse für eine Realisierung wäre?
Antwort zu 11:
Ein Fehlen der Spree-Brücke würde zwar die Führung des Spree-Radwegs entlang des
nördlichen Ufers zwischen Grützmachergraben und Mündung der Spree in die Havel
unmöglich machen, jedoch nicht das gesamte Radfernwegprojekt in Frage stellen. Sollte
sich die Errichtung einer neuen Spree-Brücke für zu Fuß Gehende und Radfahrende als
nicht umsetzbar erweisen, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, könnte der SpreeRadweg
ab der Wiesendammbrücke südwärts über den Wiesendamm und weiter in
Richtung Westen über den Straßenzug Charlottenburger Chaussee – Ruhlebener Straße
geführt werden. Die Mündung der Spree in die Havel würde dann über den Havel-Radweg
(Klosterstraße – Stabholzgarten – Lindenufer) erreicht werden.
Frage 12:
Unter welchen finanziellen und sonstigen Voraussetzungen wäre aus Sicht des Senats der Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich und begleitend zum
Uferausbau im Rahmen des Projekts 17 machbar?
Antwort zu 12:
Der Spree-Radweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Planfeststellungsgebiets für
den Spree-Umbau. Insofern stellt der Spree-Radweg planungsrechtlich ein eigenständiges
Projekt dar, so dass dessen zeitgleiche und begleitende Umsetzung mit dem VDE 17 eher
unrealistisch erscheint. Inwieweit sich abschnittsweise Synergien ergeben könnten, wird
im Rahmen der unter 7. und 10. genannten Arbeitsgruppe zu prüfen sein.
Frage 13:
Kann für einen begleitenden Ausbau als Rad- und Wanderweg ggf. eine hälftige Finanzierung durch den
Bund eingefordert werden?
Frage 14:
Welche finanziellen Mittel müssten konkret im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen im Berliner
Abgeordnetenhaus in welchem Titel vorgesehen werden, um einen vollständigen Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich zum Projekt 17 sicherzustellen?
Antwort zu 13 und 14:
Wie unter 12. dargestellt, kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht von einem den
Spree-Umbau begleitenden Ausbau des Rad- und Wanderweges ausgegangen werden.
Da, wie unter 3. bereits geschildert, mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe vereinbart worden ist, dass die bauliche Umsetzung des Spree-Radwegs in
funktionsfähigen Abschnitten aus touristischen GRW-Fördermitteln erfolgen soll, ist damit
neben dem Land Berlin auch der Bund an der Finanzierung beteiligt. Die Fördermittel
betragen 90% der Gesamtkosten, die Kofinanzierung in Höhe von 10% wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt.
Berlin, den 23.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus + Bahnhöfe + Straßenbahn + Straßenverkehr: Jetzt wird’s ernst an der Bahnhofsbaustelle, aus Lausitzer Rundschau

http://www.lr-online.de/regionen/cottbus/Jetzt-wirds-ernst-an-der-Bahnhofsbaustelle;art1049,6050466

#COTTBUS Der Umbau des #Bahnhofsvorplatzes hatte bislang wenig Auswirkungen auf den Verkehr. Im Juli rückt die Baustelle auf die Straße vor – mit Konsequenzen für #Straßenbahn und Auto.
Vor einem Jahr hat der Umbau des Cottbuser Bahnhofs offiziell begonnen. Seither werden Tunnel, Bahnsteige und der Vorplatz modernisiert. Die Baustelle ist für Pendler längst Alltag. In einer Woche werden erstmals auch Autofahrer und Straßenbahn-Fahrgäste deutlich mehr von den Arbeiten zu spüren bekommen. Denn Cottbusverkehr beginnt im Juli mit dem Einbau einer neuen Weiche an der Bahnhofskreuzung. Dafür wird ein Abschnitt der Straße gesperrt (siehe Grafik) – mit deutlichen Auswirkungen. Das ist nur der Anfang. Denn ab September geht es an der Bahnhofsbrücke weiter.

Los geht es aber zunächst auf der Kreuzung, erklärt Cottbusverkehr-sprecherin Christin Heldt. "Dort wird eine dreigliedrige Weiche eingebaut, damit die Straßenbahnen künftig vom Stadtring auf den Vorplatz abbiegen können." Die

Baustelle erstrecke sich nicht nur auf den Gleiskörper, sondern rage bis auf die Straße. Damit gibt es ab Juli nicht nur für Autos Behinderungen, sondern auch die Straßenbahnen können die Stelle nicht mehr auf der Ost-West-Achse passieren. Deshalb gilt ab nächsten Sonntag, 2. Juli, ein Baustellen-Fahrplan.
Die Linie 1 ist dann als Schienenersatzverkehr unterwegs. Zwischen Jessener Straße und Schmellwitz Anger nehmen die …

S-Bahn + Bahnhöfe: S3 fährt ab August wieder in die City Endspurt am Ostkreuz ist mit Einschränkungen verbunden, aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2017/zielgerade.htm

Die gute Nachricht zuerst: Bis Jahresende werden wesentliche Teile des neuen #Ostkreuz fertiggestellt, so dass bewährte Verbindungen wieder zurückkehren und neue hinzukommen. Ab dem 21. August fährt die -Bahnlinie #S3 wieder in die Innenstadt durch, ab 10. Dezember auch die Flughafenlinie #S9. Zudem halten ab Dezember die #Regionalzüge von und zur Berliner Innenstadt (RE 1, 2, 7 und RB14) am Ostkreuz.
Der Wermutstropfen: Fahrgäste, die am Ostkreuz ein-, aus- und umsteigen, müssen sich in den Sommerferien noch einmal auf #Einschränkungen einstellen. Denn für die Inbetriebnahme samt der wichtigen Testläufe der neuen Signal- und Sicherungstechnik sind #Sperrungen unumgänglich, wie Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für das Land Berlin, erklärt: „Schließlich wollen wir die neue Technik nicht an den Fahrgästen austesten.“

 

Bauvorhaben vom 21.07 bis 12.08 (klicken)
 

Die Baukosten befinden sich im erwartbaren Rahmen

Ans Netz genommen wird ein neues elektronisches Stellwerk in Ostkreuz, das den gesamten S-Bahnverkehr von Ostbahnhof über Warschauer Straße und von Ostkreuz bis Rummelsburg und Nöldnerplatz steuert. Zudem werden die Strecken mit dem modernsten Zugbeeinflussungssystem ausgerüstet. Die Gesamtbauzeit von insgesamt zwölf Jahren wird eingehalten, wie Projektleiter Christian Welzel von der DB Netz AG mitteilte. Die Baukosten von rund einer halben Milliarde Euro befinden sich im erwartbaren Rahmen.
Das Ostkreuz ist bereits heute Deutschlands meist frequentierter Bahnhof. Über 1 500 Züge halten hier täglich. „Mit dem Ausbau als Umsteigebahnhof im Regionalverkehr wird das Ostkreuz künftig für Berlin und die Hauptstadtregion noch wichtiger“, so Kaczmarek. Komplett abgeschlossen wird das Mammutvorhaben zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018. Dann wird auch die so genannte „Ostbahn“ Bahnsteige am Ostkreuz erhalten, so dass die Regionalzüge aus Richtung Küstrin (RB26) ebenfalls bis Ostkreuz fahren können. Außerdem stehen dann die vielfach gewünschten Toiletten zur Verfügung und die Fußgängerbrücke – auch Brademann-Steg genannt – wird den nördlichen Vorplatz erreichen.

Vormerken sollten sich alle Interessierten den 7. Oktober 2017, wenn beim großen Ostkreuz-Tag das Projekt der Öffentlichkeit abschließend vorgestellt wird und auch Zeit zum Feiern ist.

Die Bauarbeiten bis zum 21. August finden extra in den Sommerferien statt, da dann weniger Berufspendler und Schüler mit den rot-gelben Zügen unterwegs sind. Für alle, die in dieser Zeit fahren müssen, sind die Maßnahmen zwangsläufig mit Einschränkungen verbunden.

Mobilität: Neue Servicezeiten beim VBB Bus&Bahn-Begleitservice ab 1. Juli 2017 aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/neue-servicezeiten-beim-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-ab-1-juli-2017/1336141.html

Der Bus&Bahn-#Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bietet sein Angebot der Fahrgastbegleitung ab dem 1. Juli 2017 wochentags von 9:30 bis 17:30 Uhr an. Damit werden die #Servicezeiten um drei Stunden #verkürzt, der kostenlose Service für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt aber wie bisher unverändert bestehen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Menschen, die sich auf Grund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- und Bahnfahren unsicher fühlen. Dies sind vorwiegend Kundinnen und Kunden, die einen Rollstuhl, Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlose Menschen.

Seit Bestehen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice wurden mehr als 105.000 Begleitungen durchgeführt.

Da die Qualität der Dienstleistung wesentlich von der Qualifizierung der Begleiterinnen und Begleiter bestimmt wird, wird großer Wert auf eine zielgruppenspezifisch ausgerichtete Schulung gelegt. Für die Begleitung der mobilitätseingeschränkten Kunden werden die Servicemitarbeiter in speziellen Mobilitätstrainings ausgebildet. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Bundesarbeitsagentur für Arbeit beschäftigt und in einem dreimonatigen Schulungsprogramm für die Tätigkeit im Begleitservice qualifiziert.

Neue Servicezeiten des VBB Bus&Bahn-Begleitservice

Ab 1. Juli 2017:           Montag – Freitag 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.

Straßenbahn: Mehr Fahrgäste Berliner Straßenbahn bekommt drei neue Strecken – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mehr-fahrgaeste-berliner-strassenbahn-bekommt-drei-neue-strecken-27838514?dmcid=nl_20170622_27838514

Berlin – Tempo, Tempo! So schnell wie möglich soll das Berliner #Straßenbahnnetz #wachsen – so hat es der Senat angekündigt. Jetzt wird damit ernst gemacht. Nicht mehr lange, dann erreichen die ersten drei Neubauprojekte eine entscheidende Phase: das Genehmigungsverfahren.
„Im Juli/ August werden die Planfeststellungsanträge gestellt“, sagte Petra Reetz, die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Wenn alles planmäßig läuft, können alle drei Strecken bis Ende 2020 fertig sein.“ Die Neubautrassen verlaufen durch Moabit, Friedrichshain sowie zwischen Adlershof und Schöneweide. Doch ihr Nutzen reicht weit darüber hinaus.
Im Zehn-Minuten-Takt ins Zentrum
Strecke Nummer 1 wird vom #Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße führen. Vor dem Gefängnis biegen die Gleise in die Rathenower Straße ab, danach in die Turmstraße. Die 2,2 Kilometer lange Strecke, die fast 20 Millionen Euro kosten soll, verläuft größtenteils auf einem eigenen Bahnkörper – ungestört vom übrigen Verkehr.
Damit wird die M 10 aus Friedrichshain, die heute noch am Hauptbahnhof endet, wieder ein Stück länger. Künftig rollt ein Teil der Bahnen im Zehn-Minuten-Takt ins Zentrum von Moabit. Dort besteht Anschluss an die U 9 – was neue schnelle Umsteigeverbindungen ermöglicht.
Parkplätze fallen weg
Auch die Strecke Nummer 2 wird den Fahrgästen neue und bequeme Anschlüsse bieten. In Zukunft hält die Straßenbahn am Bahnhof #Ostkreuz. Der wichtigste Nahverkehrsknoten im Osten der Stadt wird von Westen aus über die Holtei- und Sonntagstraße erreicht. Dort verschwindet das Kopfsteinpflaster, aber auch 90 Parkplätze und eine Autofahrspur fallen weg.
Von Osten aus geht es von der Marktstraße schnurstracks zum Ostkreuz. Planungen sehen vor, die Straßenbahnlinie 21 auf die ein Kilometer lange und 13 Millionen Euro teure Strecke zu verlegen – mit einem Zehn-Minuten-Takt zum Bersarinplatz in der einen und zur Kosanke-Siedlung in die andere Richtung.
Strecke Nummer 3 entsteht im #Südosten – rechtzeitig genug, bevor die Bebauung rund um den …

Radverkehr + Bahnhöfe: Bahnhof Ostkreuz Parkhaus für Fahrräder lässt noch Jahre auf sich warten – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bahnhof-ostkreuz-parkhaus-fuer-fahrraeder-laesst-noch-jahre-auf-sich-warten-27820106

Am Bahnhof Bernau gibt es schon ein #Fahrradparkhaus, am Potsdamer Hauptbahnhof ebenfalls. Am #wichtigsten #Nahverkehrsknoten im Osten Berlins müssen die Radfahrer dagegen noch jahrelang warten, bis sie dort ein solches Gebäude für sie bereitsteht.
Am #Ostkreuz kann erst in zweieinhalb Jahren damit begonnen werden, ein Parkhaus für Fahrräder zu bauen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit. Der Abgeordnete Sven Heinemann forderte, das Projekt zügig vorzubereiten. „Eine Hängepartie beim Fahrradparkhaus und bei den Vorplätzen ist den Anwohnern und Fahrgästen nicht zuzumuten“, sagte der SPD-Politiker.
Mit 210.000 Reisenden und Besuchern pro Tag ist das Ostkreuz die drittwichtigste Bahnstation in Berlin – nach dem Hauptbahnhof und dem Bahnhof Friedrichstraße. Viele Fahrgäste aus dem benachbarten Friedrichshain, wo Privatautos selten sind, kommen mit dem Fahrrad. Doch legale Stellplätze gibt es kaum, die Räder stehen kreuz und quer.
Vor 2019 wird das nichts
Ein Fahrradparkhaus würde sichere Abstellplätze bieten. Am Ostkreuz gäbe es genug Kundschaft für eine solche Service-Einrichtung, deren Nutzung Geld kosten würde. Und so wurde schon vor Jahren entschieden, das Ostkreuz als Standort für ein Radparkhaus vorzusehen.
Es gibt auch schon eine Idee für den Standort. Nach dem Konzept, das sich mit der Gestaltung der Bereiche rund um den Bahnhof befasst, könnte es auf dem nordwestlichen Vorplatz entstehen – mit Platz für 460 Zweiräder.
„Derzeit befinden wir uns in der Vorplanung“, sagte Dorothee Winden, die Sprecherin der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). Bis das Gebäude errichtet werden kann, werde jedoch noch Zeit vergehen. Denn das hänge davon ab, wann die Deutsche Bahn die …

Straßenbaustellen I, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter
von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben:
Frage 1:
Wie viele #Straßenbaustellen in Berlin gab es im Jahr 2016?
Antwort zu 1:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat für
circa 400 Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz #verkehrsrechtliche
Anordnungen erteilt.
Frage 2:
Wie lang war die durchschnittliche, längste und kürzeste Bauzeit der im Jahr 2016 eröffneten
Straßenbaustellen?
Antwort zu 2:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor.

Frage 3:
Welche Straßenbaustellen wurden im Jahr 2016 #später #fertiggestellt als geplant? (Bitte die Lage der
Baustelle sowie den wesentlichen Inhalt des Auftrags, den geplanten und den tatsächlichen Abschluss der
Arbeiten angeben.)
Antwort zu 3:
Straßenbaustellen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, MarzahnHellersdorf,
Neukölln (ausgenommen eine Baustelle, die in der nachstehenden Tabelle
aufgeführt ist) und Pankow wurden termingerecht fertiggestellt.
Die Bezirksämter Mitte, Neukölln und Treptow-Köpenick haben wie nachstehend
mitgeteilt:

Frage 4:
Welche Gründe hatten jeweils die verspäteten Fertigstellungen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Mitte teilt mit:
1. Altonaer Straße
„Erst mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglich geplanten Bauzeitraum konnte mit dem
Bau begonnen werden. Durch den späten Starttermin im November kam es zu
witterungsbedingten Unterbrechungen und eine Verschiebung in das Frühjahr (Winterbau
nicht möglich).
2. Neue Jakobstraße
Nach Aufbruch der Straße meldeten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) dringenden
Leitungsverlegungen / Reparaturen an, welche im Vorfeld der Maßnahme seitens der
BWB nicht angezeigt wurden.
3. Dortmunder Straße
Nach Aufbruch der Straße meldete Vattenfall dringende Leitungsverlegungen an, welche
im Vorfeld der Maßnahme seitens der BWB nicht angezeigt wurden.
4. Choriner Straße:
Nach Aufbruch des Gehweges kam es zu Unterbrechung, da zusätzliche Arbeiten der
Berliner Wasserbetriebe (Reparatur) sowie Leitungsverlegungen nach dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig wurden, welche zur Ausschreibungsphase
noch nicht bekannt waren. Die Folge war unter anderem eine witterungsbedingte
Verschiebung in das Frühjahr (Winterbau nicht möglich).“
Frage 5:
Bei wie vielen davon wurde der Auto-/Rad- und/oder Fußgängerverkehr beeinflusst odergeändert?
Antwort zu 5:
Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor.
Frage 6:
Welche Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung, ergreift der Senat, um
Straßenbaumaßnahmen unverzüglich nach Baustelleneröffnung auch zum Abschluss zu bringen bzw.
bringen zu lassen?
Antwort zu 6:
Nach Aussage der Bezirksämter werden unter anderem
– die Bauunternehmen schriftlich in Verzug gesetzt und notfalls eine Kündigung des
 Bauvertrages vorgenommen,
– optimiertes Baustellenmanagement mit den Behördenleitern und konsequente
 Baustellenüberwachung durchgeführt,
– Verkehrskonzepte für die Abwicklung der einzelnen Bauphasen als Bestandteil der 
Ausschreibung und der Baudurchführung gefordert,
– bereits in der Planungsphase von Straßenbaumaßnahmen Rahmenterminpläne erstellt,
 die insbesondere auch die geplanten Arbeiten der Leitungsunternehmen (u.a. Berliner
 Wasserbetriebe, Strom- und Gasversorgungsunternehmen,
 Telekommunikationsunternehmen) erfassen und terminlich aufeinander abgestimmt.
Frage 7:
Aus welchen Gründen werden Straßenbaustellen in den Sommermonaten nicht im Mehrschichtsystem
bearbeitet?
Antwort zu 7:
Nach Aussage der Bezirksämter erfolgen zwar Ausschreibungen, die ein „Zwei-SchichtSystem“
beinhalten, jedoch sind Nacht- und Sonntagsarbeiten aus Lärmschutzgründen
problematisch.
Frage 8:
Prüfen der Senat und nachgelagerte Behörden bei der Genehmigung von Baustellen einerseits und
Sondernutzungen öffentlichen Straßenlands andererseits, ob dadurch überproportional viele Parkplätze
gleichzeitig in bestimmten Gebieten wegfallen?
Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 8:
Vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird im übergeordneten Straßennetz
durch die Verkehrslenkung Berlin geprüft, ob und welche Möglichkeiten es gibt,
wegfallende Parkflächen durch Ersatzflächen zu ersetzen. Weiter wird geprüft, ob durch
Verkürzung der Bauabschnitte der Wegfall von Parkflächen auf ein geringeres Maß
reduziert werden kann oder ob durch Änderungen der bisherigen Aufstellungsarten
zusätzliche Flächen geschaffen werden können.
Nach Mitteilung der Bezirksämter wird im Rahmen der Möglichkeiten darauf geachtet,
dass Einschränkungen des ruhenden Verkehrs so gering wie möglich gehalten werden.
Berlin, den 19.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Bahnverkehr nach Berlin Immer mehr Pendler überlasten den Zugverkehr, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnverkehr-nach-berlin-immer-mehr-pendler-ueberlasten-den-zugverkehr/19947608.html

Auf den #Bahnstrecken nach Berlin nimmt nach Prognosen die Zahl der #Pendler weiter zu. Doch Entscheidungen zum #Ausbau lassen weiter auf sich warten. Zum Teil schon seit Jahren.
Die Prognose steht: Die Zahl der Pendler in den Zügen zwischen Brandenburg und Berlin wird weiter zunehmen. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist jedoch weiter ungewiss. Im Herbst will das Infrastrukturministerium in Potsdam den Entwurf zum #Landesnahverkehrsplan 2018-2022 vorlegen, über den der Landtag bis zum Jahresende abstimmen soll. Grundlage ist die so genannte Korridor-Untersuchung des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB), die, wie berichtet, vor kurzem vorgestellt worden ist.
Demnach reichen 2030 die vorhandenen Kapazitäten nur auf berlinfernen Strecken. Für die Gleise in die Stadt sagen die Planer für fast alle Verbindungen freie Kapazitäten in nur noch geringem Umfang voraus oder sehen sie als nicht gegeben an. Angebotserweiterungen seien dann fast nur mit einem Ausbau der Infrastruktur möglich. Und dafür sind die Pläne in den vergangenen Jahren kaum vorangekommen. Ein Überblick:

Cottbus

Den größten Schub erwarten die Planer auf der Strecke von Cottbus nach Berlin. Im Umfeld von Cottbus steigt demnach die Zahl der Fahrgäste um 67 Prozent, bei Königs Wusterhausen sogar um 95 Prozent. Dass der Bahnhof in Königs Wusterhausen, der auch Endstation der S-Bahn ist, betrieblich ein außerordentlicher Engpass ist, weiß man seit Jahren. Beseitigt ist er immer noch nicht; es gibt auch keine konkreten Pläne dafür.

Und zwischen Lübben und Cottbus ist die 2010/2011 für rund 140 Millionen Euro modernisierte Verbindung weiter eingleisig. Den Bau eines zweiten Gleises für die gesamte Strecke hatte man damals als nicht notwendig eingestuft. Heute sind die Fahrpläne gerade auch wegen der Eingleisigkeit häufig nicht einzuhalten. Aus der Not heraus verzichten der VBB und die Landesregierung auf mehrere Halte in kleinen Kommunen, um Zeit einzusparen.

Immerhin haben das Land und die Bahn inzwischen die Planungen für den Bau des Gleises angeschoben. Und auch eine Verkürzung der Linie RE2, die durch drei Bundesländer fährt, soll den …

Schiffsabgase, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist der Schadstoffausstoß durch Schiffmotoren in den letzten 10 Jahren p.a. gewesen?
Antwort zu 1:
Das von Senat als Grundlage für den Luftreinhalteplan 2015 erstellte Emissionsinventar
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/emissionen/ekataster_2015.
shtml) gibt für die beiden relevantesten Schadstoffe Stickstoffoxide und Feinstaub (PM10)
jährliche Gesamtemission durch den Schiffsverkehr in Berlin von jeweils 250 t/Jahr bzw.
9,6 t/Jahr an. Frühere, weniger genaue Schätzungen aus dem Jahr 2009 ergaben 196
t/Jahr an Stickoxidausstoß und 5 t/Jahr an Partikelemissionen. Zum Vergleich: Der
Ausstoß des Berliner Kfz-Verkehrs beträgt knapp 7000 t Stickoxide/Jahr und etwa 630 t
Feinstaub (PM 10)/Jahr.
Frage 2:
Gibt es regionale Hotspots und wenn ja, wo?
Antwort zu 2:
Anders als der Straßenverkehr, dessen Emissionen sich in stark befahrenen
Straßenschluchten aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Gebäude nur relativ
schlecht ausbreiten und deshalb häufig zu Grenzwertüberschreitungen führen, werden
Schiffsemissionen relativ schnell verdünnt, so dass die dadurch erzeugte Zusatzbelastung
in dem für Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte maßgebenden Tages- oder
Jahresmittel kaum zu Buche schlägt. Daher gibt es in Berlin in der Nähe der
Wasserstraßen keine Hot Spots, wo Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind.
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Allerdings tragen die Schiffsemissionen zur stadtweiten Hintergrundbelastung bei und sie
führen in unmittelbarer Nähe der Uferbereiche zu Geruchsbelästigungen.
Frage 3:
Was hat der Senat in den letzten 10 Jahren unternommen, um die erhebliche Schadstoffbelastung durch
veraltete Schiffmotoren zu begrenzen.
Antwort zu 3:
Um bei den Reedereien von Fahrgastschiffen Anreize für eine Reduzierung der
Emissionen von Dieselrußpartikeln zu schaffen, wurde von der für den Umweltschutz
zuständigen Senatsverwaltung bereits vor fünf Jahren ein Pilotprojekt zur Nachrüstung
von Fahrgastschiffen mit Dieselrußfiltern durchgeführt. Dabei wurde nachgewiesen, dass
die Filternachrüstung bei Fahrgastschiffen in der Praxis funktioniert und daraufhin ein
Förderprogramm aufgelegt, das die Einbau- und Filterkosten für die Reeder zu 50 %
abdeckt.
Das Förderprogramm wurde bisher nicht in Anspruch genommen, weil gegenüber den
Reedereien, welche die Fahrgastschifffahrt betreiben, keine rechtliche Handhabe für
verbindliche Umweltauflagen besteht. Hinzu kommt, dass die mit Schiffen befahrbaren
Gewässer in Berlin ganz überwiegend Bundeswasserstraßen sind, zum Teil mit
übergeordneter oder sogar internationaler Bedeutung für die Frachtschifffahrt. Damit liegt
die Regelungskompetenz für die Schifffahrt in Berlin bei der Bundesregierung, was die
Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Schiffsmotoren angeht sogar beim
europäischen Gesetzgeber. Die aufgrund des o.g. Modellprojekts gestiegene Sensibilität
der Öffentlichkeit für das Thema Rußemissionen aus Fahrgastschiffen hat immerhin zu
einer wachsenden Bereitschaft zumindest bei den größeren Fahrgastreedereien geführt, in
die Modernisierung der Motoren ihrer Schiffe zu investieren.
Für die wenigen verbleibenden Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine
Landesschifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landesschifffahrtsverordnung gelten
beim Stillliegen von Wasserfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist "jedes unnötige
und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmotoren verboten". Darüber hinaus
dürfen Verbrennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeugung benutzt werden,
soweit in Häfen, an Umschlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die
Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mit diesen
strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im
Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Was die Fahrgastschifffahrt angeht,
bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der
sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Berlin
Luftreinhalteplans die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Energieversorgung von
Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft, um das Laufenlassen der
Dieselmotoren zu diesen Zeiten zu reduzieren. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese
Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll ist, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen
Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum
Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umweltnutzen bringen würde.
Für das Land Berlin besteht nur dann eine Möglichkeit, Umweltvorgaben für den Betrieb
von Fahrgastschiffen festzulegen, wenn Berlin als Auftraggeber fungiert. Dies geschieht
bereits über den Berliner Nahverkehrsplan, der Umweltstandards für Fähren festlegt, die
im Auftrag Berlins betrieben werden. So wird auf die besondere Eignung von
Elektroantrieben als schadstoffarmer Antrieb verwiesen und für Dieselmotoren die 
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Ausrüstung mit Partikelfiltern gefordert, die die Partikelmasse um mindestens 90 %
reduzieren. In diesem Jahr werden auf den Fährlinien zunehmend Solarfähren eingesetzt.
Die Linie Wannsee-Kladow wird mit einem modernen Schiff mit Dieselantrieb inklusive
Filter betrieben, dessen Stickoxidemissionen ebenfalls deutlich reduziert sind
Frage 4:
Was plant der Senat auch in Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Jahre mit dem kaum genutzten Landes-Zuschuss
derprogramm in Hinblick auf Erneuerung oder Nachrüstung der Schiffsmotoren?
Antwort zu 4:
Angesichts der mangelnden rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung des
Schiffsverkehrs in Berlin besteht kaum Aussicht auf verstärkte Nutzung von Fördergeldern
für die nicht verpflichtende Nachrüstung von Partikelfiltern, weil für die Reedereien auch
bei Inanspruchnahme der Förderung zusätzliche Kosten entstehen. Solange sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, hält der Senat eine Neuauflage des
Förderprogramms für nicht zielführend, zumal die Verwendung von Geldern aus dem
europäischen Fonds für regionale Entwicklung aufgrund der geänderten
Förderbedingungen für Maßnahmen zur Luftreinhaltung sehr viel schwieriger geworden
ist.
Gleichwohl wird der Senat noch mal mit den Fahrgastreedereien Gespräche führen, um zu
eruieren, welche Rahmenbedingungen für eine Förderung der Nachrüstung auf größere
Akzeptanz treffen.
Immerhin wird das Förderprogramm des Bundes zur Erneuerung von Schiffsmotoren auch
von Berliner Reedereien genutzt, weil durch die neue Motorisierung auch eine Kraftstoffund
Wartungskosteneinsparung verbunden ist.
Berlin, den 16.06.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Museum: Neuer Gedenkort Güterbahnhof Moabit – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neuer-gedenkort-gueterbahnhof-moabit-27807466

Berlin – Der neue #Gedenkort #Güterbahnhof #Moabit soll an die mehr als 30 000 Juden erinnern, die von den Nationalsozialisten zwischen 1942 und 1944 von hier in Ghettos und deutsche Vernichtungslager in Osteuropa #deportiert wurden. Der Gedenkort zwischen Quitzowstraße und Ellen-Epstein-Straße wurde am Freitag eröffnet.
Vor etwa zwei Monaten waren auf dem Areal die ersten Kiefern gepflanzt worden. 24 Bäume und zwei Informationstafeln sollen nach Angaben des Bezirksamts Mitte auf die Geschichte verweisen. Von dem früheren Bahnhof sind lediglich …