Straßenverkehr:Auftragsverwaltung der Bundesstraßen und Autobahnen in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?

Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:

 

von

bis

 

B 1

Königstr.  /  Berliner  Str.(Landesgrenze  Mitte GlienickerBrücke)

Königstr.              (Friedenstr.              westl.             Straßen- fluchtlinie)

 

B 2

Dorfstraße           Malchow          /         Blankenburger Pflasterweg

 

Dorfstraße (Landesgrenze)

B 2

Potsdamer Ch. (Landesgrenze)

Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe)

 

B 2/5

Baulastgrenze              östlich             Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr.

Baulastgrenze               östlich              Am             Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr.

B 5

Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze)

Nennhauser D./ Heerstr.

B 96

Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg

Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze)

B 96a

Grünbergallee

Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den

B 109

Schönerlinder Straße / Straße 180

Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG)

 

Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).

Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.

Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).

Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.

Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?

Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.

Berlin, den 06. April 2017

 

 

In Vertretung

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)