Straßenverkehr: Feinstaubalarm in Berlin – Es liegt was in der Luft, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wo konkret befinden sich in Berlin die einzelnen
#Luftgütemessstationen und nach welchen Kriterien
wurden die Standorte ausgewählt?
Antwort zu 1: Die konkreten Standorte von Messstationen
des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) sind:
MC027 – Marienfelde: Schichauweg 60, 12307 Berlin
(Stadtrand)
MC032 – Grunewald: Jagen 91, 14193 Berlin (Stadtrand)
MC077 – Buch: Wiltbergstr.50, 13125 Berlin (Stadtrand)
MC085 – Friedrichshagen: Müggelseedamm 307-310,
12587 Berlin (Stadtrand)
MC145 – Frohnau: Jägerstieg 1, 13465 Berlin (Stadtrand)
MC010 – Wedding: Amrumer Str./Limburger Str., 13353
Berlin (städt. Hintergrund)
MC018 – Schöneberg: Belziger Straße 52, 10823 Berlin
(städt. Hintergrund)
MC042 – Neukölln: Nansenstr. 10, 12047 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC171 – Mitte: Brückenstraße 6, 10179 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC282 – Karlshorst: Johanna-und-Willy-Brauer-Platz,
10318 Berlin (städt. Hintergrund)
MC115 – Charlottenburg: Hardenbergplatz, 10623 Berlin
(Straße)
MC117 – Steglitz: Schildhornstr. 76, 12163 Berlin (Stra-
ße)
MC124 – Mariendorf: Mariendorfer Damm 148, 12099
Berlin (Straße)
MC143 – Neukölln: Silbersteinstr. 1, 12051 Berlin (Stra-
ße)
MC174 – Friedrichshain: Frankfurter Allee 86b, 12047
Berlin (Straße)
MC220 – Neukölln: Karl-Marx-Str. 77, 12043 Berlin
(Straße)
Die #Messcontainer wurden überwiegend in den 1980er
und 90er Jahren in Betrieb genommen. Ihre Bestückung
mit Messgeräten ist konzeptionell bedingt nicht einheitlich.
Die Kriterien für die Platzierung von Probenahmestellen
für ortsfeste Messungen sind in Anlage 3, Abschnitte
B und C, der 39. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz
(39. BImSchV) festgelegt, die
seit 2010 in Kraft ist. In den Vorgängerverordnungen gab
es bereits weitgehend identische Vorgaben, die der Maß-
stab für die Standortfestlegung für die Messstellen des
BLUME waren.

Frage 2: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Feinstaub im Tages- und Jahresmittel und
an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr überschritten
werden??
Antwort zu 2: Die Immissionsgrenzwerte für Partikel
(PM10) sind in § 4 der 39. BImSchV festgelegt. Danach
beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen
im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 beträgt 40 µg/m³.

Frage 3: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Stickstoffdioxid im Tages- und Jahresmittel
und an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr
überschritten werden??
Antwort zu 3: Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid
(NO2) sind in § 3 der 39. BImSchV festgelegt.
Danach beträgt der über eine volle Stunde gemittelte
Immissionsgrenzwert für NO2 200 µg/m³ bei 18 zugelassenen
Überschreitungen im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für NO2 beträgt 40 µg/m³.
Ein über einen Tag gemittelter Immissionsgrenzwert
ist für NO2 nicht festgelegt.

Frage 4: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Feinstaub
an den einzelnen Luftgütemessstationen in Berlin jeweils
in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in den ersten beiden
Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe der Messstation,
Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 4: Der Grenzwert von 50 µg/m³ für den
Tagesmittelwert von PM10 wurde in den Jahren 2014,
2015, 2016 an der nachfolgend aufgeführten Anzahl von
Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM 10>50µg/m³ 2014 2015 2016
MC010 29 20 5
MC032 14 4 4
MC042 28 10 6
MC077 20 5 5
MC085 13 9 4
MC171 23 16 6
MC117 35 20 13
MC124 29 24 8
MC143 48 29 14
MC174 47 36 15
MC220 48 26 18
Die zulässige Anzahl von Überschreitungen des
PM10-Grenzwerts für das Tagesmittel beträgt 35 im Kalenderjahr;
bei mehr als 35 Überschreitungen gilt der
Grenzwert für das gesamte Kalenderjahr als überschritten.
Für die betrachteten Jahre und Stationen wurde der
Grenzwert im Jahr 2014 an vier von fünf Straßenstationen
überschritten, im Jahr 2015 an der Messstation in der
Frankfurter Allee. An allen anderen Stationen wurde der
Grenzwert in den Jahren 2014 bis 2016 eingehalten.
Überschreitungen des Grenzwertes für das PM10-
Tagesmittel treten überwiegend im Winterhalbjahr auf. In
den ersten beiden Monaten der Jahre 2014 bis 2017 wurde
der Grenzwert an den BLUME-Stationen an der nachfolgend
aufgeführten Anzahl von Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM10 >50µg/m³ Jan/Feb 2014 Jan/Feb 2015 Jan/Feb 2016 Jan-Feb 2017
MC010 8 4 5 10
MC032 7 3 4 5
MC042 9 4 6 8
MC077 9 3 5 9
MC085 6 3 4 4
MC171 9 4 5 8
MC117 11 5 8 15
MC124 10 10 5 14
MC143 15 10 7 17
MC174 13 11 8 16
MC220 13 7 6 16

Frage 5: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Stickstoffdioxid
an den einzelnen Luftgütemessstationen in
Berlin jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in
den ersten beiden Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe
der Messstation, Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 5: Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt ein
Grenzwert von 40 µg/m³ für das Kalenderjahr und ein
Grenzwert für das Stundenmittel von 200 µg/m³. Der
Grenzwert für das Stundenmittel gilt im Kalenderjahr als
eingehalten, wenn er nicht mehr als 18mal überschritten
wird.
Für die Jahre 2014 bis 2016 wurden an den Stationen
des Berliner Luftgütemessnetzes folgende NO2-
Jahresmittelwerte gemessen (2016 noch vorläufige Werte):

Jahresmittelwerte NO2 in
µg/m³
2014 2015 2016
MC010 28 28 27
MC018 27 26 26
MC027 15 14 15
MC032 14 13 14
MC042 27 27 27
MC077 14 14 15
MC085 12 13 14
MC145 13 13 13
MC171 28 27 28
MC282 18 20 21
MC115 62 53 51
MC117 49 48 46
MC124 46 49 46
MC143 56 52 52
MC174 42 41 41
MC220 52 52 51
Der Grenzwerte für das Jahresmittel wurden an allen
Straßenstationen (MC 115, MC 117, MC 124, MC 143,
MC 174 und MC 220) in allen drei Jahren überschritten.
Im städtischen Hintergrund und an den Stadtrandstationen
wird der Grenzwert sicher eingehalten. Eine Auflistung
von Tagesmittelwerte über 40 µg/m³ ist nicht sinnvoll, da
sich der Grenzwert aus dem Mittelwert aller Tage ergibt
und nicht einzelne Überschreitungstage gezählt werden.
Die Anzahl von Überschreitungen des Stundenmittels
für NO2 an den Messstationen des BLUME in den Jahren
2014 bis 2016 und im Januar und Februar 2017 ist nachfolgend
dargestellt:
Anzahl Stundenmittel NO2
> 200 µg/m³ 2014 2015 2016 Jan/Feb 2017
MC010 0 0 0 0
MC018 0 0 0 0
MC027 0 0 0 0
MC032 0 0 0 0
MC042 0 0 0 0
MC077 0 0 0 0
MC085 0 0 0 0
MC145 0 0 0 0
MC171 0 0 0 0
MC282 0 0 0 0
MC115 3 1 3 0
MC117 0 1 0 2
MC124 2 0 0 1
MC143 3 1 1 0
MC174 0 0 0 0
MC220 3 0 0 0
Der Grenzwert für das Stundenmittel von NO2 wurde
in allen Jahren und an allen Stationen eingehalten. Überschreitungen
dieses Grenzwertes für einzelne Stunden
traten ausschließlich an den Straßenstationen auf, und
zwar zu folgenden Terminen:

Termine
Stundenmittel
NO2 > 200 µg/m³
2014 2015 2016 Jan-Feb 2017
MC115 10.03., 19 Uhr
13.03., 10 Uhr
04.07., 17 Uhr
12.06., 9 Uhr
20.07., 18 Uhr
31.08., 18 Uhr
07.09., 17 Uhr

MC117
– 07.08., 12 Uhr –
15.02., 19 Uhr
15.02., 20 Uhr
MC124 10.03., 20 Uhr
10.03., 21 Uhr – – 15.02., 20 Uhr
MC143 10.03., 21 Uhr
10.03., 22 Uhr
10.03., 23 Uhr
07.08., 12 Uhr 24.06., 15 Uhr –
MC220 10.03., 20 Uhr
10.03., 21 Uhr
10.03., 22 Uhr
– – –

Frage 6: Was unternimmt der Senat konkret, um die
Feinstaubbelastung in den Berliner Kiezen zu reduzieren?
Antwort zu 6: Die Maßnahmen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung in Berlin sind im Luftreinhalteplan
2011-2017 festgelegt. Hinsichtlich des Handlungsspielraums
zur Vermeidung von Tagen mit Überschreitungen
des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ muss berücksichtigt
werden, dass diese Tage oft einher gehen mit einer groß-
räumig erhöhten Luftbelastung, so dass auch die nach
Berlin vom Wind herantransportierte Luft hohe
Feinstaubkonzentrationen aufweisen kann. Dies kann
nicht durch Maßnahmen in Berlin beeinflusst werden.
Zu den wichtigsten Berliner Maßnahmen zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung zählen:
Umweltzone
Seit 2010 gilt in Berlin die Umweltzone mit grüner
Plakette. Damit konnte für die Fahrzeugflotte in Berlin
der mittlere Ausstoß von Dieselrußpartikeln pro Fahrzeug
um etwa 60 % und der Ausstoß von Stickoxiden um etwa
20 % gesenkt werden. Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt
haben, gilt dies in Berlin auch für Straßen außerhalb
des Gebietes der Umweltzone. Die gesundheitsschädliche
Ruß-Zusatzbelastung der Luft an Hauptverkehrsstraßen
durch den dort fahrenden, lokalen Verkehr konnte halbiert 
werden. Die Feinstaubbelastung PM 10 an Hauptverkehrsstraßen
wäre ohne Umweltzone im Jahresmittel um
etwa 2 – 3 µg/m³ oder bis zu 10 % höher. Damit wären
ohne Umweltzone circa 10 zusätzliche Tage mit Überschreitungen
des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ zu
erwarten.
Derzeit wird der Luftreinhalteplan für den Zeitraum
2018 bis 2025 entwickelt. Dabei werden auch weitergehende
Fahrverbote geprüft, um insbesondere die hohen
Stickstoffdioxidbelastungen an Hauptverkehrsstraßen zu
reduzieren.
Förderung des Umweltverbundes
Mit der Förderung des Umweltverbundes aus öffentlichem
Nahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr kann der
Feinstaubausstoß des Pkw-Verkehrs durch Vermeidung
von Fahrten und damit Vermeidung von Dieselruß, Reifen-
und Bremsenabrieb sowie Wiederaufwirbelung reduziert
werden. Als Ergebnis der bisherigen Verkehrspolitik
konnte seit 2002 der Pkw-Verkehr in zahlreichen Straßen
um mehr als 10 % reduziert werden.
Diese Politik soll in dieser Legislaturperiode ausgebaut
werden. Um die Attraktivität des Umweltverbundes
weiter zu verbessern, sind unter anderem Investitionen für
neue Straßenbahnlinien, ein größeres Angebot für den
Busverkehr sowie breitere und sicherere Radwege geplant.

Saubere Busse und Müllsammelfahrzeuge
Berlin startete bereits vor etwa 20 Jahren mit der Erprobung
der Filternachrüstung von Linienbussen, seit
Anfang des Jahrtausends wurde die Flotte schrittweise mit
Filtern ausgestattet, so dass heute alle Busse über einen
hochwirksamen Partikelfilter verfügen. Außerdem wird
die BVG-Busflotte durch Anschaffung von Bussen mit
dem Abgasstandard Euro 6 stetig modernisiert, wobei die
Wirksamkeit der Abgasminderungssysteme durch Messungen
im Berliner Linienverkehr erfolgreich nachgewiesen
wurde. Auch die Maßnahmen zur Reduzierung des
Stickoxidausstoßes dienen indirekt der Feinstaubreduzierung,
da ein Teil der Stickoxide in der Atmosphäre zu
Feinstaub umgewandelt wird. So wurden bis Ende 2016
über 350 Busse mit Stickoxidminderungskatalysatoren
oder optimierter Abgasnachbehandlung nachgerüstet.
Dieses Nachrüstprogramm wird auch 2017 und 2018
fortgeführt.
Die Berliner Stadtreinigung hat 150 ihrer Müllsammelfahrzeuge
(63%) von Dieselmotorantrieb auf partikelfreie
Erdgasmotoren umgestellt. Das Gas für den Betrieb
der Fahrzeuge wird zudem durch die Vergärung organischer
Abfälle aus Berlin hergestellt.
Tempo 30
Auswertungen an der Silbersteinstraße, Schildhornstraße
und Beusselstraße haben gezeigt, dass Tempo 30
zur Reduzierung von Feinstaub beitragen kann, wobei
neben eher kleinen Rückgängen beim Dieselrußausstoß
insbesondere die Entstehung von Partikeln durch Abrieb
und Aufwirbelung vermindert werden kann. Dies bedeutete
an den untersuchten Straßenabschnitten im Jahresmittel
bis zu 2 µg/m³ weniger Feinstaub. In Berlin gilt inzwischen
für etwa 130 km von gut 1500 km der Hauptverkehrsstraßen
aus Gründen der Verkehrssicherheit, des
Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine ganztägige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Derzeit wird geprüft,
Tempo 30 für weitere Abschnitte aus den genannten
drei Gründen anzuordnen.
Reduzierung diffuser Staubemissionen auf Baustellen
Zur Vermeidung diffuser Staubemissionen von Baustellen
wurde der Leitfaden „Vermeidung und Verminderung
von Staubemissionen auf Baustellen“ veröffentlicht.
Die darin enthaltenen Maßnahmen sind gemäß § 9 Berliner
Landes-Immissionsschutzgesetz auf allen Baustellen
zu beachten. Bei Verstößen können Baustellen bis zur
Umsetzung der Maßnahmen stillgelegt werden.
Reduzierung von Dieselruß aus Baumaschinen
Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins müssen
die Umweltanforderungen der Berliner Verwaltungsvorschrift
Beschaffung und Umwelt eingehalten werden. Für
ältere Baumaschinen ist hierfür eine Nachrüstung mit
Partikelfiltern notwendig. Um die Einhaltung dieser Anforderungen
besser nachweisen zu können, können Bauunternehmen
ihre Baumaschine mit einer in Berlin dafür
entwickelten „Plakette für emissionsarme Baumaschinen“
kennzeichnen lassen. Außerdem wurden Bauunternehmen
in mehreren Veranstaltungen, mit Broschüren und mit
Informationen im Internet ausführlich über die Maßnahmen
und über die Möglichkeiten der Partikelfilternachrüstung
informiert.
Reduzierung von Dieselruß in Industrie und Gewerbe
Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
werden regelmäßig Anforderungen an Dieselmotoren
in stationären Anlagen sowie für mobile Maschinen
und Geräte festgelegt. Hierbei wird in der Regel die
Ausstattung mit einem Partikelfilter gefordert, da dies der
Stand der Technik ist.
Emissionsanforderungen an Heizungsanlagen
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein Vorranggebiet
für Luftreinhaltung festgelegt, in dem in Bebauungsplä-
nen Emissionsbegrenzungen für Heizungen in Neubauten
gelten. Eingebaut werden dürfen nur Heizungen, die nicht
mehr Schadstoffe ausstoßen als eine Heizung, die mit
leichtem Heizöl befeuert wird. Dies verhindern insbesondere
Heizungsanlagen mit erhöhtem Feinstaubausstoß,
wie er z.B. bei Holzheizungen auftritt. Das Vorranggebiet
umfasst die Umweltzone und einige darüber hinausgehende
Wohngebiete. Derzeit wird geprüft, ob und wie für
das ganze Stadtgebiet Feinstaubbegrenzungen für neue
Kleinfeuerungsanlagen eingeführt werden können.
Stadtbaumkampagne
Straßenbäume können Feinstaub aus der Luft entfernen
und tragen damit zur Reduzierung der Feinstaubbelastung
bei. Berlin ist eine der grünsten Metropolen der
Welt. Dafür sorgen auch die derzeit rund 440.000 Bäume,
die unsere Straßen säumen. Damit der Bestand an Bäumen
erhalten und nachgepflanzt werden kann wurde im
November 2012 die Stadtbaumkampagne gestartet. Mit
Hilfe von Spenden sollen 10.000 Bäume gepflanzt werden
– zusätzlich zu den rund 2.500 Bäumen, die durchschnittlich
in den letzten 10 Jahren in Berlin nachgepflanzt wur-
den. Seit 2012 wurden fast 735.000 Euro gespendet. Bei
einem Finanzierungschlüssel von 500 € aus Spenden und
850 € aus Landesmitteln konnten damit etwa 1470 Berliner
Straßenbäume gepflanzt wurden. Mit dem Regierungsprogramm
2017 wurde die Kampagne vorerst bis
2021 verlängert.
Berlin, den 20. März 2017
In Vertretung
S t e f an T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)