Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2016 in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
gab es in den Jahren
2015 und 2016 Berlin?
Zu 1.: Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerä-
tebestand kann der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
2015 2016
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
14 18
Mobile Geschwindigkeitsmessfahrzeuge
(Radarfahrzeuge)
22 22
Mobile Videonachfahrsysteme
(Videofahrzeuge)
22 22
Handlasermessgeräte 61 61
2. An welchen Standorten sind im Jahr 2016 stationäre
Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeitsund
Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw.
außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.: An den folgenden Standorten wurden stationäre
Anlagen neu installiert:
– 10785 Berlin, Reichpietschufer/George-C.-
Marshall-Brücke
Diese Anlage wurde bereits in der Antwort des Senats
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17705 vom
11. Januar 2016 genannt, als nach neu installierten
Anlagen im Jahr 2015 gefragt wurde. Die vollständige
Errichtung dauerte jedoch bis in das Jahr
2016 hinein.
– 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
– 10409 Berlin, Prenzlauer Allee/Ostseestraße
– 13359 Berlin, Osloer Straße/Koloniestraße
Die Anlage Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165
Berlin, wurde in der Übersicht zu Frage 1 im Bestand
2016 berücksichtigt, weil sie nach Sachbeschädigung und
aufgrund äußerst geringer Auslösezahlen erst im späteren
Jahresverlauf außer Betrieb gesetzt wurde.
3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr
2017?
Zu 3.: Konkrete Planungen zu Neubeschaffungen stationärer
Überwachungsanlagen existieren bisher nicht.
4. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte,
und in welchem Umfang haben sich ihre
Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und
getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr
2016 im Vergleich zu 2015 verändert?
Zu 4.: Die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte
im Jahr 2015 wurde bereits im Rahmen der
Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Nr.
17/17856 mitgeteilt.
Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen
für das gesamte Jahr 2016 erst ab Ende Februar 2017
möglich sind, ist eine Darstellung der Auslastung für das
Jahr 2016 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht
möglich.
5. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend?
Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten
der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte
erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit
eine intensivierte Auslastung der
mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung
von Geschwindigkeitsunfällen wünschenswert wäre, lässt
sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig
zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb
der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr
notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante
Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt,
Alkohol- und Drogenbeeinflussung) und unfallträchtige
Zielgruppen (z. B. Radfahrende) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 06. Februar 2017
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)