Bahnhöfe + Güterverkehr: Stand der Planungen auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow / Pankower Tor aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie weit ist das im Mai 2016 von der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingeleitete
#Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren fortgeschritten?
Antwort zu 1: Zum FNP-Änderungsverfahren „Nachnutzung
ehem. #Rangierbahnhof #Pankow“ Lfd. Nr. 05/16
hat in der Zeit vom 26.September bis zum 28. Oktober
2016 die frühzeitige Beteiligung stattgefunden. Die Auswertung
und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
findet zurzeit statt.
Frage 2: Wie ist der Stand der Verhandlungen zu einem
Rahmenvertrag mit dem Grundstückseigentümer, der
Krieger Grundstück GmbH (KGG), die im September
2016 ausgesetzt wurden?
Antwort zu 2: Der Entwurf des Städtebaulichen Rahmenvertrags
befindet sich in Abstimmung mit den beteiligten
Senatsverwaltungen.
Frage 3: Wie sieht die derzeitig geplante Aufteilung
der Fläche aus?
Antwort zu 3: Im Flächennutzungsplan sind folgende
Darstellungen vorgesehen:
• auf einer Teilfläche östlich der Mühlenstraße eine
gemischte Baufläche M2 mit dem Symbol Schule,
• auf einer Teilfläche westlich der Berliner Straße
eine gemischte Baufläche M1,
• im Bereich Berliner Straße / Granitzstraße eine
gemischte Baufläche M1 mit der Darstellung Einzelhandelskonzentration
• entlang der Granitzstraße, auf der Kernfläche des
ehem. Rangierbahnhofs, eine Wohnbaufläche W1
• westlich der Prenzlauer Promenade eine gewerbliche
Baufläche
• östlich der Heinersdorfer Brücke, bis zur ehem.
Industriebahntrasse eine gemischte Baufläche M2
mit dem Symbol Schule.
Frage 3a: Welche Flächen für Schulstandorte des Gesamtareals
werden an das Land Berlin übereignet? Sind
diese als Schulstandort geeignet (Feinstaubbelastung,
Altlasten durch die Vornutzung als Bahngelände)?
Antwort zu 3a: Im städtebaulichen Rahmenvertrag soll
vereinbart werden, dass dem Land Berlin zwei Schulstandorte
als Option übertragen werden. Eine Fläche
erstreckt sich entlang der Bahntrasse zwischen Mühlenstraße
und Berliner Straße. Eine zweite Fläche liegt östlich
der Heinersdorfer Brücke, entlang der Bahntrasse /
Prenzlauer Promenade und grenzt an der Kleingartenanlage
Feuchter-Winkel. Um die Eignung der Flächen als
Schulstandorte zu beurteilen, erarbeitet das Bezirksamt
Pankow von Berlin gegenwärtig eine Machbarkeitsstudie.
Frage 3b: Wie ist der Zustand des #Rundlokschuppens
von 1893 auf dem Gelände?
Antwort zu 3b: Mangels sach- und fachgerechter Gebäudesicherungen
ist der Rundschuppen zunehmend dem
baulichen Verfall ausgesetzt. Eine Einsturzgefahr ist nicht
auszuschließen. Es besteht ein dringender Instandsetzungsbedarf.
Frage 3c: Welche Größe ist für die geplante Shopping
Mall anvisiert?
Antwort zu 3c: Die Größe der Verkaufsflächen steht
unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer Untersuchung
zur städtebaulichen Verträglichkeit.
Frage 3d: Wie viele Wohnungen werden auf dem Areal
geplant? Wie viele dieser Wohnungen werden mit einer
moderaten und fixierten Miete (in Höhe von ca.
5,50€/kalt) geplant?
Antwort zu 3d: Es soll ein urbanes und sozial gemischtes
Wohnquartier für ca. 1.000 Wohnungen errichtet
werden, davon sollen mindestens 25 % mietpreisgebunden,
nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung,
realisiert werden. Die durchschnittliche
anfängliche Miete (Nettokaltmiete) soll für die gebundenen
Wohnungen 6,50 €/m² nicht übersteigen.
Frage 3e: Welche Planungen gibt es für die Anlage
des Kleingartenvereins Feuchter-Winkel-Ost?
Antwort zu 3e: Die Kleingartenanlage FeuchterWinkel-Ost
liegt nicht im Plangebiet. Es sind keine Planungen
bekannt.
Frage 4: Wie werden die Ergebnisse der im Jahre 2012
durchgeführten Untersuchung zu geschützten Tier- und
Pflanzenarten umgesetzt?
Antwort zu 4: Da noch keine Planreife für das Gelände
besteht, können keine Aussagen zur Umsetzung der
Artenschutzbestimmungen getroffen werden. Unabhängig
von diesen Planungen bemüht sich der NABU (Naturschutzbund),
Landesverband Berlin, mit Unterstützung
der obersten Naturschutzbehörde in einem Artenschutzprojekt,
einen Teil der Population der in Berlin vom Aussterben
bedrohten Kreuzkröte in ein Naturschutzgebiet
umzusiedeln, um dort eine weitere Population zu begründen.
Frage 5: Wird ein Grünzug ein wesentlicher Bestandteil
in der Planung und Gestaltung des Areals sein?
Antwort zu 5: In der Flächennutzungsplanänderung
wird ein Grünzug nicht dargestellt. Zur Sicherung einer
hohen städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualität
werden geeignete Verfahren (z. B. Wettbewerbe) durchgeführt.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Verfahren
wird die wohnraumnahe Grünversorgung in der verbindlichen
Bauleitplanung berücksichtigt und planungsrechtlich
festgesetzt.
Berlin, den 13. Januar 2017
Katrin Lompscher
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Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2017)