Bahnhöfe: Bahnhofsdach wegen Baufälligkeit abgerissen Genutzt wurde der „Düppeler Bahnsteig“ schon lange nicht mehr. Nun wurde das baufällige Dach des Bahnhofs in Zehlendorf abgerissen. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-zehlendorf-bahnhofsdach-wegen-baufaelligkeit-abgerissen/19181974.html

Vor mehr als 30 Jahren war er aufwändig saniert worden. Züge haben seither am so genannten #Düppeler #Bahnsteig im S-Bahnhof #Zehlendorf aber nicht gehalten. Jetzt ließ die Bahn das Bahnsteigdach der denkmalgeschützten Anlage entfernen. Die Holzkonstruktion war baufällig geworden.

Schön war der Anblick des Bahnsteigs schon lange nicht mehr, von dem aus zuletzt bis zum Streik der Reichsbahner 1980 S-Bahnen nach Düppel abgefahren waren. Vandalen hatten ihm zuletzt kräftig zugesetzt. Jetzt habe man bei einer Sonderprüfung wesentliche Mängel an der Dachschalung festgestellt, sagte ein Bahnsprecher auf Anfrage. Das Holz sei durchgefault. Deshalb haben man beschlossen, das #Dach #abzubauen, da die Stand- und Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet gewesen sei.

Ob die Anlage nochmals saniert wird, ist unklar

Die denkmalgeschützten Teile seien sichergestellt worden und würden bis zur Klärung des weiteren Vorgehens auf dem Bahnsteig gelagert, teilte der Sprecher weiter mit. Andere denkmalgeschützte Bauteile, wie das ehemalige Aufsichtsgebäude und die alte Sitzbank auf dem Bahnsteig, würden "eingehaust" und damit geschützt. Alle nicht mehr benötigten Teile sollen im Januar 2017 abtransportiert werden. Ob die Anlage nochmals saniert werde, hinge vom Senat ab, der entscheiden müsse, ob an dem Bahnsteig wieder Züge halten sollen, sagte der Sprecher.

An diesem Bahnsteig stoppten einst die Züge, die auf der Stammbahn, der ersten Bahnstrecke in Preußen, seit 1838 zwischen Berlin und Potsdam fuhren. Auch die so genannten Bankierszüge der S-Bahn, die in den 1930er Jahren zum Teil auf den Gleisen der Fernbahn mit Tempo 120 zwischen Wannsee und dem Potsdamer Bahnhof in Berlin fuhren, machten in Zehlendorf Halt. Der Bahnhof war die einzige Zwischenstation der frühen ..

BVG: BVG-Chefin: „Wir haben die Warnstufe erhöht“ BVG-Chefin Sigrid Nikutta über Sicherheit im Nahverkehr, fahrerlose U-Bahnen, neue Doppeldecker – und ein müffelndes Problem. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-mit-sigrid-nikutta-bvg-chefin-wir-haben-die-warnstufe-erhoeht/19177964.html

Frau #Nikutta, muss die #BVG nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt ihr #Sicherheitskonzept ändern?
Nein, unser Sicherheitskonzept steht. Wir sind da gut aufgestellt. Die BVG hat als großes Verkehrsunternehmen selbstverständlich ein durchdachtes und auch immer wieder trainiertes Krisenmanagement. Wenn auch eigentlich auf verkehrliche Vorkommnisse ausgerichtet, gehören inzwischen leider auch so schreckliche Ereignisse wie die auf dem Weihnachtsmarkt mitten in unserer Stadt dazu. Wir haben unsere Warnstufe allerdings erhöht und unsere Mitarbeiter zu noch mehr Aufmerksamkeit und Umsicht aufgerufen.
Unabhängig davon wünschen sich viele Fahrgäste wieder mehr Personal auf den U-Bahnhöfen. Erfüllen Sie den Wunsch?
Wir sind präsent. Wir beschäftigen circa 200 Sicherheitsmitarbeiter, die nun auch wieder mit Hunden in unseren Anlagen unterwegs sind. Darüber hinaus setzen externe Dienstleister in unserem Auftrag Sicherheitspersonal ein. Dann kommt noch unser reguläres Bahnhofspersonal hinzu, so dass es mehr als 600 BVG-Mitarbeiter sind, die in unseren U-Bahnhöfen und Anlagen unterwegs sind. Bei 173 U-Bahnhöfen werden unsere Leute aber nie überall gleichzeitig sein können. Ein hinterhältiger Anschlag wie an der Gedächtniskirche kann überall passieren.
Was raten Sie Fahrgästen, die Angst haben, mit Bahnen oder Bussen zu fahren?
Objektiv, das zeigen alle Statistiken, muss niemand Angst haben, Bus und Bahn zu fahren. Ich kann aber sehr gut verstehen, dass Menschen jetzt verunsichert sind. Angst bekommt dann etwas Sinnvolles, wenn sie uns vorsichtiger macht. Wichtig ist, dass wir jetzt sehr aufmerksam sind, und ich versichere Ihnen, das sind alle unsere Mitarbeiter. Bedenken Sie aber auch, dass Sie bei uns nie allein unterwegs sind. Jeder Bus, jede Bahn wird von einem meiner Kollegen gesteuert. Dazu gibt es auf allen Bahnhöfen Notrufsäulen, in allen Fahrzeugen Alarmeinrichtungen Unsere Sicherheitsleitstelle ist rund um die Uhr besetzt und bestens mit der Polizei vernetzt. Wir können sehr schnell reagieren und helfen. Auf die große Professionalität der BVG-Mitarbeiter können unsere Fahrgäste jederzeit vertrauen.
In Berlin läuft ein Test mit einem #autonom fahrenden #Bus. Ihm gehört nach Ansicht von Experten die …

Bahnverkehr: Bahnstrecke Berlin-Stettin soll bis 2024 fertig sein – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bahnstrecke-berlin-stettin-soll-bis-2024-fertig-sein-25373012

Potsdam/Berlin – Die #Zugverbindung zwischen Berlin und #Stettin soll ab 2024 deutlich besser sein. Bis dahin soll der #Ausbau der auf einigen Abschnitten maroden Trasse abgeschlossen sein, teilte das Brandenburger Verkehrsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag mit. Die Fahrzeit soll von fast zwei Stunden auf unter 90 Minuten sinken, generell soll Tempo 160 möglich sein. Dazu soll die 40 Kilometer lange eingleisige Strecke zwischen Passow in der Uckermark und Stettin elektrifiziert werden und je nach Verkehrsaufkommen abschnittsweise …

Bus: Sightseeing-Busse in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine
#Genehmigung sog. #Sightseeing-Busse zu betreiben, mit
denen Touristen durch die Stadt gefahren werden?
Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen
Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing-
Bussen.
Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in
Berlin registriert?
Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing-
Busse registriert.
Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt?
Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt,
weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt
als Sightseeing-Busse erfasst werden.
Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse
zusammengerechnet pro Jahr?
Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt.
Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den
#Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner
Umweltzone?
Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine
grüne Umweltplakette?
Frage 7: Gibt es #Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing-
Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die
Berliner Umweltzone zu befahren?
Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten
Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies?
Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich,
mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches
Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone
solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben
entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters
ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können?
Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden
wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine
grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen
Vorgaben der Umweltzone.
Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist
nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:
A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem HKennzeichen
zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge,
die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand
befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära
der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt
generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung,
ist nicht befristet und kann auf Landesebene
nicht aufgehoben werden.
B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt.
Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen
für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge
mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische
Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge,
die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und
damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet
sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der
Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug
angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe
4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs
nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so
gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit
noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt
sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung,
d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf
den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden
diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt
und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit
Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können
auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing-
Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote
fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das
Fahrzeug angewiesen ist.
Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse
wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert
erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung
des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge.
Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen
speziell für Sightseeing-Busse
gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen,
da auch diese nicht gesondert erfasst werden.
Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10
Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor
gültig.
Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls
Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck
können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie
können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut
beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage
des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit
der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter
einzuschränken.
Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer
gilt unbefristet.
Berlin, den 23. Dezember 2016
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)

Flughäfen: Bauauftrag erteilt – Züblin baut das Regierungsterminal , aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2016/12/regierungsterminal-interimsterminal-bauauftragerteilt-zueblin.html

Die Suche nach einem #Bauunternehmen war schwierig. Jetzt aber ist der #Bauauftrag für das provisorische #Regierungsterminal am neuen Hauptstadtflughafen in #Schönefeld erteilt. Wie die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg am Freitag mitteilte, wird der Konzern Züblin das Abfertigungsgebäude mit Nebenflächen errichten.
Züblin war nach früheren Angaben der einzige Bewerber. Veranschlagt sind Baukosten von rund 80 Millionen Euro. Die Baugenehmigung wurde laut Flughafen durch das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald vorab erteilt.
Lange Suche nach einem Bauunternehmen

Das Übergangsgebäude soll bis zum Sommer 2018 entstehen. Dann soll der BER-Flughafen eröffnet sein und der Protokollbereich für Staatsgäste und Regierungsmitglieder von Tegel nach …

BVG verbucht Rekord bei Fahrten mit Bus und Bahn 1,02 Milliarden Fahrten mit Bussen und Bahnen der BVG sind in diesem Jahr absolviert worden – ein neuer Rekord., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-bvg-verbucht-rekord-bei-fahrten-mit-bus-und-bahn/19170070.html

Schon wieder ein #Rekord: In diesem Jahr sind nach den vorläufigen Zahlen 1,02 Milliarden #Fahrten mit den Bahnen und Bussen der BVG absolviert worden – rund zehn Millionen mehr als 2015. Damals hatte die BVG zum ersten Mal die magische Milliardengrenze überschritten. 2013 waren es noch 947 Millionen. Auch die #Bilanz schließt nach Tagesspiegel-Informationen wieder mit einem #Millionengewinn; allerdings nicht ganz so hoch wie 2015, als 18,3 Millionen Euro als Plus ausgewiesen worden waren.

Mehr Fahrgäste führen auch zu mehr Einnahmen. Aber der #Zuwachs bringt die BVG auch in #Zugzwang. Bahnen und Busse werden voller, das Angebot muss wachsen. Schon seit 2014 lässt das Unternehmen Bahnen und Busse auf vielen Linien häufiger fahren; zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember lässt die BVG unter anderem auf den meisten U-Bahn-Linien die Züge auch morgens und nachts mindestens alle zehn Minuten fahren.

Für 3,1 Milliarden Euro sollen bis 2035 neue Züge beschafft werden

Auch neue Fahrzeuge müssen her. Alte sind zu ersetzen und wegen ..

Regionalverkehr Viele Pendler, volle Züge, keine Plätze – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/regionalverkehr-viele-pendler–volle-zuege–keine-plaetze-25301496

#Strausberg – Detlef #Bröcker ist froh, wenn 2016 vorbei ist. „Das war ein hartes Jahr“, sagt der Chef der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB). Für viele seiner Fahrgäste auch – aus demselben Grund.

Seitdem zwischen Berlin, Strausberg und Kostrzyn in Polen neue Züge fahren, klagt die Kundschaft über volle Wagen und Verspätungen. Die Regionalbahnlinie #RB26 ist eine von mehreren Strecken in der Region, die von der Nachfrage überrollt werden – ohne dass ausreichend vorgesorgt wurde. Mit Hochdruck haben Bröcker und seine Planer eine Lösung gesucht, wie die Probleme zumindest gelindert werden könnten. Jetzt sind sie fündig geworden: Bei einigen Fahrten gibt es ab sofort mehr Plätze. Ende 2017 wird sich die Lage weiter bessern.

Wie viele Menschen passen in einen 44 Meter langen Dieseltriebwagen? Eine ganze Menge – wenn man eng zusammenrückt und auf Komfort verzichtet. Und das ist auf der Linie RB 26 die Devise, seitdem dort Fahrzeuge vom Typ #Pesa Link fahren. Sie haben 140 Sitzplätze. Dagegen boten die bis Herbst eingesetzten Züge vom Typ #Talent 156 Sitze.

Heute sind reguläre Sitzplätze oft Mangelware. Fahrgäste müssen stehen, obwohl nicht immer eine Haltestange in der Nähe ist. Andere nehmen auf Klappsitzen Platz, die vor den Türen angebracht sind. Es gibt schönere Arten zu reisen.

Mehr Fahrgäste, weniger Platz

Karl-Heinz Boßan, der sich als Unternehmensberater im Verkehrsgewerbe seit Jahren mit der Strecke befasst, sprach von „katastrophalen Unzulänglichkeiten“. „Diese Fahrzeuge sind für Massenverkehr völlig ungeeignet“, sagte Andreas Hauschild aus Buckow (Märkisch-Oderland). Viele Fahrgäste seien inzwischen auf die …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht
Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen
und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend jeweils gekennzeichnet
wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn
jeweils in Berlin im zweiten Halbjahr 2016?
Zu 1.: Antwort der BVG: Für das zweite Halbjahr
2016 können derzeit nur Angaben mit Stand vom 30.
Oktober 2016 gemacht werden, da die Daten erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen. Die Anzahl der unternehmensbezogenen
#Fahrgastfahrten (UBF) für Juli bis
Oktober 2016 beträgt 337.926.935 UBF.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin
von BVG und S-Bahn im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort der BVG: Im zweiten Halbjahr 2016
wurden von Juli bis November durch die BVG 1.956.800
#Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 3.348.448 Fahrgäste kontrolliert.
3. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 3.: Antwort der BVG: Bei der BVG wurden im
zweiten Halbjahr 2016 (Juli bis November) 112.465 Fälle
von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 137.643 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein angetroffen.
4. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 4.: siehe Antworten auf die gleichlautende Frage 3.
5. Von wie vielen „Schwarzfahrer/innen“ im zweiten
Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen
daraus?
Zu 5.: Antwort der BVG: Diese Angaben können aufgrund
der kurzfristigen Terminierung der Anfrage von der
BVG nicht beantwortet werden. Erschwert wird dies
zudem, da das zweite Halbjahr 2016 noch nicht beendet
ist.
Antwort S-Bahn Berlin:
a) Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn
die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.
b) Für das 2. Halbjahr des Jahres 2016 liegen noch
keine Zahlen vor.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn
seit dem 1.1.2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln
nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort der BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei
Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr
folgende Strafanträge nach §265a StGB gestellt: 10.044
(Stand 30. November 2016) in 2016, 19.274 in 2015 und
33.723 in 2014.
Antwort S-Bahn Berlin: Die S-Bahn Berlin stellt
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die innerhalb
von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen
wegen Fahrens ohne Fahrschein (Mehrfachtäter) haben.
Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf hierbei der
älteste Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Es wurden insgesamt gegen Personen Strafantrag gestellt
einschließlich Verfahren wegen Fahrausweisfälschung:
in 2014: 20.356, in 2015: 30.887, für das Gesamtjahr
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Bis zum 30.
November 2016 waren es 27.474.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten
Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen Einstellungen
bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie
lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der
Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte
nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird
in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt des § 265 a
StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung
einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift
sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung
durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen
der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts
zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im
Jahr 2014 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt
7.870 und im Jahr 2015 insgesamt 13.946 Personen
abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche) worden. Aus
dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren
wegen Schwarzfahrens geschlossen werden, da insbesondere
die Verfahrenseinstellungen nicht enthalten sind.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich
der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem
Strafverfahren entstanden?
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro
Strafverfahren ist nicht möglich, da diese stark variieren
und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten
Rechtsfolgen und der Möglichkeit der Beitreibung der
Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie bewertet der Senat die Effektivität der Verfolgung
von Schwarzfahrer/innen mit den Mitteln des Strafrechts
und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit?
Zu 9.: Das sog. „Schwarzfahren“ erfüllt nach weit
überwiegender Auffassung der Rechtsprechung den Straftatbestand
des § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Berliner
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind an Recht
und Gesetz und damit auch an das Strafgesetzbuch der
Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dem Bagatellcharakter
dieses Gesetzesverstoßes wird von Seiten des
Bundesgesetzgebers dadurch Rechnung getragen, dass es
sich um ein Antragsdelikt handelt, vgl. §§ 265a Abs. 3 in
Verbindung mit § 248a StGB. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden
machen darüber hinaus in den hier in
Rede stehenden Fällen umfassend vom Opportunitätsprinzip
Gebrauch. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen,
wenn die Schuld des Täters gering erscheint
(§ 153 Strafprozessordnung [StPO]), die Erfüllung von
Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses
ausreicht (§ 153a StPO) oder die zu erwartende Strafe
neben der Sanktion für eine andere Tat des Beschuldigten
nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO).
Entsprechende Regelungen enthält das Jugendgerichtsgesetz
(§ 45, § 47 JGG).
Der Senat erkennt hierbei, dass die Verfolgung von
Personen, die „schwarzfahren“, zu einer nicht unerheblichen
Bindung personeller und sächlicher Ressourcen der
Justiz führt. Gleichwohl muss Beachtung finden, dass es
sich bei der unentgeltlichen Nutzung von (öffentlichen)
Verkehrsmitteln um gesellschaftsschädigendes Verhalten
handelt, welches nicht sanktionslos gestellt werden kann.
Der Senat sieht es stets als seine Aufgabe an, zu prüfen,
ob die Verhängung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen
ein probates Mittel ist, um das sog. „Schwarzfahren“ zu
bekämpfen und zu verfolgen. Dies setzt voraus, dass es
als kriminal- und sozialpolitisch sachgerecht erachtet
wird, dem Schwarzfahren mit der ultima ratio des Strafrechts
zu begegnen.
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/
innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat
und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt
seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs. Eine
Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des
„Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person
weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund
des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister
erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das
Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden,
denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden
können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen
Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als
die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft
den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung.
Berlin, den 22. Dezember 2016
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)

Flughäfen: Was die besten Flughäfen der Welt ausmacht – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/reise/was-die-besten-flughaefen-der-welt-ausmacht-25358986

München – Warteschlangen am Check-in und an der Sicherheitskontrolle, endlos lange Gänge, unbequeme Sitze in der Abflughalle, aber auch Schnäppchen im Dutyfree-Shop und kribbelnde Vorfreude auf die Reise: Viele haben ein ambivalentes Verhältnis zu Flughäfen.

Manche Airports scheinen Flugpassagiere allerdings mehrheitlich besser zu finden als andere. Das britische #Luftfahrtinstitut #Skytrax #kürt jedes Jahr die weltbesten Airports und befragt dafür nach eigenen Angaben Millionen von Airline-Kunden. 2016 lag in dem Skytrax-#Ranking zum wiederholten Mal der Airport Singapur-Changi ganz vorne, gefolgt von Seoul-Incheon in Südkorea. Dritter wurde der Flughafen München.

Skytrax befragt die Passagiere zu fast 40 Aspekten, angefangen von der Verkehrsanbindung des Airports bis hin zu den Sprachkentnissen des Airportpersonals. Die Erhebung ist kleinteilig und stark auf Komfort und Service ausgelegt. Sie allein gibt damit noch keine Antwort darauf, was einen guten Flughafen ausmacht.

Mehr weiß Laura Frommberg. Sie ist Chefredakteurin der Fachzeitschrift „Aerotelegraph” – und eine Vielfliegerin. Je mehr Orte vom Airport angeflogen werden, desto besser ist das, sagt sie. Einen besonderen Vorteil haben Flughäfen, an denen Airlines eine Basis mit vielen Flugzeugen haben. Im Fachjargon werden sie „Hubs” genannt. Beispiele für Hubs sind etwa Zürich, die Basis von Swissair, oder London-Heathrow, die Basis von British Airways.

Durchreisende schätzen es, wenn sie sich die Wartezeit auf den nächsten Flug …

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Erster Aufzug am Bahnhof Zitadelle, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2340

Am -Bahnhof #Zitadelle ist am heutigen Donnerstag der #erste von drei geplanten
#Aufzügen in Betrieb gegangen. Er verbindet den Bahnsteig der U7 in
Fahrtrichtung Rathaus Spandau mit der Zwischenebene. Baubeginn war im
April dieses Jahres. Die Kosten lagen bei rund 650.000 Euro.
An den beiden anderen Aufzügen wird bereits gebaut. Sie verbinden künftig
den Bahnsteig in Richtung Rudow mit der Zwischenebene und die Zwischenebene
mit dem Straßenland. Nach der Fertigstellung im kommenden Jahr ist
der Bahnhof Zitadelle dann komplett barrierefrei.