Straßenbahn: 10-Minuten-Takt der Tram zum S-Bahnhof Mahlsdorf, aus Senat

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1. Bestehen neben der Variante der komplexen Verkehrslösung Mahlsdorf (Neuer Hultschiner Damm) weitere Varianten, um einen 10-Minuten-Takt der Tram bis zum S-Bhf.-Mahlsdorf zu realisieren und wie sehen diese aus?

Zu 1: Die Einrichtung eines 10-Minuten Taktes im Straßenbahnverkehr ohne die Umsetzung der sog. Verkehrslösung Mahlsdorf unterliegt auf Grund der verkehrlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen diversen Zwängen. Im Abschnitt Rahnsdorfer Straße – S-Mahlsdorf bedarf es eines zweigleisigen Streckenausbaus. Aufgrund der geringen Dimensionierung des Straßenquerschnittes der Hönower Straße und der Anforderungen im Knoten Alt-Mahlsdorf / Hönower Straße / Hultschiner Damm kann ohne die weiteren Maßnahmen der Verkehrslösung Mahlsdorf kein stabiler 10-Minuten Takt im Straßenbahnverkehr angeboten werden. Darüber hinaus würden damit auch weitere negative Auswirkungen auf den Individualverkehr und die Führung des Fahrradverkehrs einhergehen.

2. Kann ein 10-Minuten-Takt durch eine zusätzliche Ausweichstelle an der Haltstelle Alt-Mahlsdorf/ Hönower Straße ohne einen vollständigen zweigleisigen Ausbau der Hönower Straße bis zum S-Bahnhof grundsätzlich ermöglicht werden?
3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Lösung nach 2. geschaffen werden?
4. Welche Planungen wurden dafür bereits initiiert? 5. Wann könnte eine solche Variante realisiert werden?

Zu 2. bis 5.: Die Einrichtung einer zusätzlichen Begegnungsstelle zur Umsetzung eines 10-Minuten-Taktes bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf wurde geprüft. Die Untersuchung kam zum Ergebnis, dass für eine neue Begegnungsstelle die Hönower Straße erheblich umgestaltet werden müsste. Allerdings ist die Straße an der Schule eine Voraussetzung, um die Umgestaltung der Hönower Straße vornehmen zu können. Ohne eine Entlastung der engeren Ortslage Mahlsdorf vom übergeordneten KfzVerkehr und den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Hönower Straße kann kein stabiler 10-Minuten Takt im Straßenbahnverkehr angeboten werden. Für Details bzgl. der Prüfung der zusätzlichen Begegnungsstelle verweise ich auf Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15387. 
Berlin, den 09. November 2016
In Vertretung C h r i s t i a n   G a e b l e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2016)