Flughäfen: Der BER und der Bahnhof aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich
der Geschäftsführung der FBB liegt.
Frage 1: Wie ist der Stand der Lösung der #Entrauchungsprobleme
des #BER im Zusammenhang mit dem
räumlichen Übergang vom unterirdischen #Bahnhof in das
darüber liegende #Terminal?
Antwort zu 1: Um kurzfristig die Entrauchung für die
#Inbetriebnahme des #Flughafens BER an der Schnittstelle
zwischen Bahnhof und Terminal sicher zu stellen wird für
den Zeitraum 2017 – 2019 ein realistischer #Zugmix in
Ansatz gebracht, der den Bestellungen der Länder Berlin
und Brandenburg entspricht. Dieser Zugmix orientiert
sich am tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Eröffnung.
Die zugrunde gelegte Kapazität ist geringer als die
in der Planfeststellung bestimmte Maximalkapazität des
Bahnhofs. Dadurch wird für den vereinbarten Übergangszeitraum
die Nachweisführung über die Funktionstüchtigkeit
der Entrauchungsanlage vereinfacht. Bis zum Jahr
2019 muss die FBB nachweisen, dass die Entrauchung an
der Schnittstelle Terminal/Bahnhof auch für die Maximalkapazität
des Bahnhofs ausreichend wäre.
Frage 2: Treffen Pressemeldungen zu, dass durch eine
Reduzierung der Anzahl und/oder Geschwindigkeit ausund
einfahrender Züge die Rauchverschleppung und andere
Probleme gelöst werden sollen? Welche Lösungen
werden favorisiert?
Antwort zu 2: Siehe Frage 1.
Frage 3: Welche baugenehmigungsrelevanten Änderungen
wurden vorgenommen oder sollen in dem Kontext
vorgenommen werden und wie ist der Genehmigungsund
Realisierungsstand?
Antwort zu 3: Es wurden eine Reihe von Optimierungen
(z.B. geringere Brandlasten, Verkürzung der Systemlaufzeiten)
vorgenommen und es konnten bereits erzielte
Verbesserungen (schnelleres Anlaufverhalten der Entrauchungsventilatoren
und Verkürzung von Systemlaufzeiten
der Brandmeldeanlage A) in die Bewertung mit aufgenommen
werden. Die geringfügigen baulichen Anpassungen
erfolgen im Rahmen der baulichen Fertigstellung.
Frage 4: Welche Verzögerungen haben sich durch das
Thema Entrauchung zwischen Bahnhof und Terminal
bisher ergeben, welche weitere Verzögerung nimmt der
Senat an? Wann soll das Thema abgearbeitet sein?
Antwort zu 4: Die FBB hat zwischenzeitlich alle Unterlagen
für die 5. Nachreichung des 5. Nachtrags zur
Baugenehmigung bei den Behörden eingereicht. Dazu
gehört auch ein Schnittstellendokument zur genehmigungsrechtlichen
Klärung (Brandfall) des Bereichs zwischen
Bahnhof und Verteilerebene. Bahn und Eisenbahnbundesamt
(EBA) müssen zu diesem Dokument eine
Stellungnahme für das Bauordnungsamt (BOA) verfassen,
dass alle Regelungen und Systeme akzeptabel sind. Der
anschließende Genehmigungsprozess des BOA erfolgt
aber parallel zur Bearbeitung durch das EBA.
Frage 5: Konnten die Simulationen der Anlage, wie
vom Senat in Aussicht gestellt, im Juni 2016 abgeschlossen
werden?
Antwort zu 5: Die Simulationen waren Voraussetzung
für das Schnittstellendokument, welches im Juli in der
Entwurfsversion vorlag.
Frage 6: Wie ist der aktuelle Terminstand bzgl. der
Fertigstellung und Inbetriebnahme des Terminals sowie
des Flughafens insgesamt?
Wie ist die weitere Zeitschiene?
Antwort zu 6: Alle inbetriebnahmerelevanten Baumaßnahmen
im Fluggastterminal sollen laut Rahmenterminplan
der FBB Ende 2016/ Anfang 2017 fertiggestellt
werden, im Main Pier Nord und im Main Pier Süd bereits
vorher.
Die Technische Inbetriebnahme erfolgt bereits für fertig
gestellte Anlagen und soll im Sommer 2017 abgeschlossen
werden. Die Eröffnung des BER ist laut Rahmenterminplan
der FBB für das Jahr 2017 geplant.
Frage 7: Wann soll die sogenannte bauliche Fertigstellung
erfolgen und wie wird dieser Zustand oder Vorgang
durch den Senat definiert? Weshalb konnte der Termin
15.7.2016 für die bauliche Fertigstellung nicht gehalten
werden?
Antwort zu 7: Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6.
Der Termin für die bauliche Fertigstellung zum
15.07.2016 konnte u. a. aufgrund von umfangreichen
Maßnahmen, die erst im Februar 2016 vom BOA zusätzlich
gefordert worden sind, nicht gehalten werden. Im
gleichen Zeitraum wurde innerhalb der Baustellenorganisation
die Systematik der Fertigstellung auf die Anforderungen
der Inbetriebnahme umgestellt. Grundlage ist
nicht mehr die Bearbeitung einzelner Baufelder, sondern
die Fertigstellung von Bereichen des Terminals, die frühzeitig
in Betrieb genommen werden können. Dadurch
haben sich einzelne Bautätigkeiten verzögert, ohne dass
dies Auswirkungen auf die Technische Inbetriebnahme
hat.
Frage 8: Bilden die Schwierigkeiten an der Schnittstelle
Bahnhof/Terminal das letzte große und ggf. baugenehmigungsrelevante
Problem des BER oder gibt es weitere
Schwierigkeiten irgendwelcher Art?
Antwort zu 8: Nach heutigem Kenntnisstand sind keine
weiteren Schwierigkeiten bekannt. Eine endgültige
Aussage ist erst möglich, wenn der 5. und 6. Nachtrag zur
Baugenehmigung genehmigt sind und keine weiteren
Nachforderungen mit zusätzlichem Bausoll aufgekommen
sind.
Frage 9: Falls die Beantwortung dieser Anfrage ganz
oder teilweise durch die Flughafengesellschaft erfolgen
sollte, welche Senatsabteilung kann die Richtigkeit der
Antworten bestätigen?
Antwort zu 9: Das Baugenehmigungsverfahren wird
im Land Brandenburg vom Landkreis Dahme-Spreewald
durchgeführt.
Die Stabstelle „Flughafenkoordination“ des Regierenden
Bürgermeisters von Berlin hat die Angaben der FBB
auf Plausibilität überprüft. Eine Garantie für die Richtigkeit
der gemachten Angaben kann allerdingst nicht übernommen
werden, da nur die FBB über die entsprechenden
Detailkenntnisse verfügt.
Berlin, den 14. September 2016
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Staatssekretär, Flughafenkoordinator
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2016)