U-Bahn: Verlängerung der U-Bahnlinie U8 in das Märkische Viertel, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats
für die von tausenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern
unterstützte Forderung nach der endlich zu realisierenden
#Verlängerung der #U8 in das #Märkische Viertel?
Antwort zu 1: Die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel würde für einen Teil der Fahrgäste eine umsteigefreie
#Schnellbahnanbindung an die City Ost ermöglichen.
Für das Ziel City West würde die Umstiegshäufigkeit
von zwei auf einen Umsteigevorgang reduziert. Damit
würde für beide Fahrtrelationen die Reisezeit verkürzt.
Viele Fahrgastpotenziale im Bereich des Märkischen
Viertels liegen jedoch außerhalb des direkten Einzugsbereich
einer solchen U-Bahnverlängerung. Daher
wären für die Feinerschließung des Märkischen Viertels
weiterhin Busanbindungen erforderlich, die teilweise
einen Parallelverkehr zwischen Bus und U-Bahn zur Folge
hätten, der den Nutzen einer U-Bahn-Verlängerung
reduziert und damit eine Wirtschaftlichkeit in Frage stellt.
Darüber hinaus spielt bereits jetzt die bestehende S-Bahn-
Anbindung ab dem Bahnhof Wittenau eine wichtige Rolle
für die direkte Anbindung in die City und zahlreiche östliche
Bezirke.
Frage 2: Wie und mit welchem Zeitplan werden der
Regierende Bürgermeister und der für Verkehr zuständige
Senator ihre laut Presseberichterstattung nach der Senatssitzung
vom 05.04.2016 bekundete Unterstützung der
Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel („sinnvolle
Idee“, „bestehende Wohnquartiere besser anzubinden“)
wirksam werden lassen?
Frage 3: Wann wird der Senat beim Bundeministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Förderung
aus Bundesmittel anmelden, die nach Aussage des zuständigen
Staatssekretärs auch in den nächsten Jahren
bereitstehen wird und ist damit gewährleistet, dass bei
einer Baumaßnahme über 50 Mio. Euro Kosten mindestens
die Hälfte vom Bund getragen wird?
Antwort zu 2 und 3: Der Senat wird sich der Frage
nach den Kosten und einer grundsätzlichen Machbarkeit
annehmen, um daraus ableiten zu können, ob diese Maßnahme
im Vergleich zu den anderen derzeit in Überprüfung
oder Entwicklung stehenden Vorhaben anders priorisiert
werden kann, als es derzeit mit dem Stadtentwicklungsplan
(StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 der Fall ist.
Es wurde zugesagt, die Frage der Finanzierung aus Mitteln
des Landeshaushalts zu prüfen. Der Senat weist erneut
darauf hin, dass die Bundesförderung nach derzeit
geltender Regelung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
nur bis 2019 gesichert ist. Die Maßnahmen
müssen bis zu diesem Zeitpunkt komplett realisiert sein,
was für das Vorhaben nicht erreichbar ist. Eine Beantragung
zum jetzigen Zeitpunkt ohne gesicherte Planungsunterlagen
ist nicht möglich und nicht zielführend.
Frage 4: Warum hat der Senat den im Stadtentwicklungsplan
Verkehr 2011 festgestellten „Prüfbedarf“ für
die „Verlängerung der U8 vom U-Bahnhof Wittenau zum
Märkischen Viertel“ angesichts der bekannten Vorlaufzeiten,
dafür bisher nicht in Aktivitäten umgesetzt, obwohl
es aus der Planungszeit der letzten Verlängerung der U8
bis Wittenau Bodenuntersuchungen, Vorplanungen etc.
gibt und sich seit dieser Zeit weder die Bodenverhältnisse
noch die Bebauung im Märkischen Viertel verändert
haben?
Frage 5: Wird der Senat nunmehr unverzüglich und
damit noch in diesem Jahr mit den vorbereitenden Prüfungen
und Planungen von sich aus beginnen oder sieht er
das Erfordernis, trotz des Auftrages im StEP Verkehr
noch einen zusätzlichen parlamentarischen Handlungsauftrag
erhalten zu müssen und wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5: Der im Stadtentwicklungsplan
Verkehr 2011 genannte Prüfbedarf wird „im Hinblick auf
Aufgabe“ der Maßnahme als langfristiges Vorhaben mit
Realisierung nach 2025 gelistet.
Die Priorisierung der Aufgaben lag in den letzten Jahren
auf den Vorhaben des „Mobilitätsprogramms 2016“.
Nach der zugesagten Klärung der finanziellen Möglichkeiten
des Landes werden ggf. weitere Schritte veranlasst.
Berlin, den 23. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016)