Tarife: Schwarzfahrer im ÖPNV, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekenn-zeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Inwiefern hat der Senat Kenntnis darüber, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt, nicht autorisierte Fahrkartenkontrolleure, im Namen der Berliner Verkehrsbetriebe unberechtigter Weise ein er-höhtes Beförderungsendgelt von „#Schwarzfahrern“ kas-sieren und wenn ja, wie viele Fälle sind dem Senat be-kannt?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den letzten zehn Jahren wurde in unregelmäßigen Abständen in der Presse über ´Falsche Kontrollen´ berich-tet. Der BVG AöR sind solche Fälle durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht gemeldet worden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Der S-Bahn liegt diesbezüglich nur ein Fall vor, wo ein geistig verwirrter Mann durch die Fahrausweiskon-trolleure und die Bundespolizei festgestellt worden ist.“
Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei-fen, um solche Fälle in der Zukunft möglichst zu vermei-den?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR weist ihre Fahrgäste darauf hin, dass #Fahrausweisprüfer sich grundsätzlich mit einem #Berechtigungsausweis im Checkkartenformat legitimieren müs-sen. Auf diesem Berechtigungsausweis werden ein Licht-bild, eine Dienstausweisnummer und die Gültigkeit (von/bis) ausgewiesen. Berechtigungsausweise des im Auftrag der BVG AöR tätigen Dienstleisters, tragen zu-sätzlich den Aufdruck ´Im Auftrag der BVG´.
Weiterhin erhält der Fahrgast für jede geleistete Zah-lung eine Quittung die ihn zur Beendigung der Fahrt im gleichen Verkehrsmittel (ohne Umsteigen) berechtigt.
Die BVG AöR bittet ihre Fahrgäste, im Falle eines Verdachts von ´Falschen Kontrolleuren´ im U-Bahn-bereich die nächste Notrufsäule aufzusuchen und den Vorfall zu melden. In der Tram oder im Bus bittet die BVG, dem Fahrer Bescheid zu geben. Weiterhin ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Das eingesetzte Kontroll- und Sicherheitspersonal wurde erneut sensibilisiert.“
Frage 3: Wie viele Schwarzfahrer wurden im Jahr 2015 in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin festge-stellt und wie hoch war die Einnahme aus dadurch resul-tierenden Busgeldern?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat 2015 bei Fahrscheinkontrollen rund 327 Tsd. Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf rund 7,2 Mio. EUR.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn wurden im Jahr 2015 insgesamt 340.058 Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrausweis fest-gestellt und insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkas-sounternehmen erlöst.“
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer an unentdeckten Schwarzfahrern bei BVG und S-Bahn Berlin im Jahr 2015 ein?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstel-len, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Dazu liegen der S-Bahn keine statistischen Erhebun-gen bzw. Kalkulationen vor.“
Frage 5: Gibt es ein Konzept des Senats, eine geänder-te Form der Kontrolle von Fahrscheinen in Berlin zu etablieren, um die Entdeckung von Schwarzfahrern noch effizienter zu gestalten, beispielsweise in Form von Ein-lasskontrollen an Bahnhöfen, die nur ein Betreten mit gültigem Fahrschein ermöglichen?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR plant keine Änderungen an der beste-henden Kontrollpraxis.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Ein Bahnsteigsperren-System hat aus Sicht der S-Bahn in Berlin mehr Nach- als Vorteile. Ein offenes Sys-tem ist in jedem Fall deutlich kundenfreundlicher, da der Zu- und Abgang jederzeit problemlos möglich ist. Neben den hohen Investitions- bzw. Wartungskosten gibt es auch andere negative Einflüsse. So werden z.B. Kundenströme verlangsamt oder Bahnsteigräumungen im Gefahrenfall verzögert, größere Gepäckstücke oder Kinderwagen sind nur mit Schwierigkeiten durch die Sperre zu transportie-ren, kurzfristige Bahnsteig- oder Gleiswechsel sind nur schwer bzw. kaum möglich, da Fahrausweise bereits entwertet wurden. Es muss zusätzliches Personal bei technischen Störungen oder Kontrollen vorgehalten wer-den. Ein Vorteil besteht selbstverständlich in der höheren Kontrollquote. Eine Kundenakzeptanz ist vor diesem Hintergrund aber eher fraglich. Die S-Bahn Berlin opti-miert daher auch weiterhin regelmäßig ihr Kontrollkon-zept und passt dies an die aktuellen Gegebenheiten an. Zudem werden in Abstimmung mit der BVG in unregel-mäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchge-führt.“
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)