Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzugsprogramms für U-Bahnhöfe II, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.

Frage 1: Welche -Bahnhöfe wurden, über den ge­meldeten Stand aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 (März, 2013) hinaus, im Rahmen des #Aufzugs­programms 2011 bis 2016 #barrierefrei umgebaut bzw. saniert? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvo­lumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen!

Antwort zu 1: Laut Auskunft der BVG AöR wurden über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 folgende U- Bahnhöfe seit 2013 umgebaut:

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus

(BLS = Blindenleitsystem)

Boddinstraße

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Kurfürstendamm

0,8

1 Aufzug

Senefelderplatz

0,5

Blindenleitsystem, Höhenregulierung

Ullsteinstraße

0,6

Blindenleitsystem, Höhenregulierung

Richard-Wagner-Platz

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Onkel-Toms-Hütte

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Haselhorst

1,9

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Im Rahmen von Grundinstandsetzungsmaßnahmen bzw. als Restleistungen aus dem Aufzugsprogramm 2006­2010 wurden im o.g. Zeitraum folgende U-Bahnhöfe barrierefrei umgebaut:

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus

(BLS = Blindenleitsystem)

Magdalenenstraße

2,3

1 Aufzug

Lichtenberg

2,9

2 Aufzüge

Schillingstraße

1,4

1 Aufzug

Leinestraße

2,0

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Blaschkoallee

0,9

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Hallesches Tor

5,9

2 Aufzüge, BLS und Höhenregulierung

Wutzkyallee

2,8

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus (BLS = Blindenleit­system)

Jannowitzbrücke

2,8

1 Aufzug

Yorckstraße

2,3

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus (BLS = Blindenleit­system)

 

Neue Grott- kauer Straße

0,5

1 Aufzug

 

Frage 2: Welche U-Bahnhöfe werden noch bis zum diesjährigen Ende der Prioritätenliste 2011-2016 des Aufzugsprogramms umgebaut bzw. saniert? Welche U- Bahnhöfe werden für den gleichen Zeitraum durch Grundinstandsetzungen bzw. Restleistungen aus der Prio­ritätenliste 2006-2010 barrierefrei umgebaut? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Um­baus bzw. der Sanierung ausweisen! Aus Grundinstand­setzungsmitteln bzw. Restleistungen sanierte U-Bahnhöfe bitte gesondert aufführen.

Antwort zu 2: Laut Auskunft der BVG AöR werden die folgenden U-Bahnhöfe nach derzeitiger Planung über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 bis zum Ende die­ses Jahres noch umgebaut:

Folgender U-Bahnhof wird ebenfalls umgebaut, ist je­doch nicht Bestandteil des Aufzugsprogramms 2011 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Grundinstandsetzungen:

Frage 3: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe sind derzeit barrierefrei nutzbar? Welche Bahnhöfe sind mit Rampen, welche Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet?

Antwort zu 3: Derzeit sind 110 der 173 Berliner U- Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 101 mit Aufzügen und 9 mit Rampen.

Folgende U-Bahnhöfe sind mit Aufzügen ausgestattet:

  1. Alexanderplatz
  2. Alt-Mariendorf
  3. Alt-Tegel
  4. Amrumer Straße
  5. Berliner Straße
  6. Bernauer Straße
  7. Bismarckstraße
  8. Blaschkoallee
  9. Boddinstraße
  10. Brandenburger Tor
  11. Breitenbachplatz
  12. Britz-Süd
  13. Bülowstraße
  14. Bundesplatz
  15. Bundestag
  16. Dahlem-Dorf
  17. Eberswalder Straße
  18. Fehrbelliner Platz
  19. Frankfurter Allee
  20. Frankfurter Tor
  21. Friedrichsfelde
  22. Friedrichstraße
  23. Gesundbrunnen
  24. Gleisdreieck
  25. Hallesches Tor (nur Bahnsteig U1 zur Straßen­ebene)
  26. Haselhorst
  27. Hauptbahnhof
  28. Heidelberger Platz
  29. Hermannplatz
  30. Hermannstraße
  31. Hohenzollernplatz
  32. Innsbrucker Platz
  33. Johannisthaler Chaussee
  34. Jungfernheide
  35. Kaiserin-Augusta-Straße
  36. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
  37. Kleistpark
  38. Kochstraße
  39. Kottbusser Tor
  40. Krumme Lanke
  41. Kurfürstendamm
  42. Leinestraße
  43. Leopoldplatz
  44. Lichtenberg
  45. Lindauer Allee
  46. Lipschitzallee
  47. Magdalenenstraße
  48. Märkisches Museum
  49. Mehringdamm
  50. Mendelsohn-Bartholdy-Park
  51. Naturkundemuseum
  52. Neukölln
  53. Nollendorfplatz
  54. Olympia-Stadion
  55. Onkel Toms Hütte
  56. Oranienburger Tor
  57. Osloer Straße
  58. Otisstraße
  59. Pankow
  60. Paracelsus-Bad
  61. Paradestraße
  62. Potsdamer Platz
  63. Prinzenstraße (nur 1 Richtung)
  64. Rathaus Neukölln
  65. Rathaus Reinickendorf
  66. Rathaus Spandau
  67. Rathaus Steglitz
  68. Rehberge
  69. Reinickendorfer Straße
  70. Richard-Wagner-Platz
  71. Rosenthaler Platz
  72. Rudow
  73. Ruhleben
  74. Samariterstraße
  75. Scharnweberstraße
  76. Schillingstraße
  77. Schönhauser Allee
  78. Schwartzkopffstraße
  79. Senefelderplatz
  80. Spittelmarkt
  81. Stadtmitte
  82. Strausberger Platz
  83. Südstern
  84. Tempelhof
  85. Theodor-Heuss-Platz
  86. Tierpark
  87. Turmstraße
  88. Uhlandstraße
  89. Ullsteinstraße
  90. Vinetastraße
  91. Voltastraße
  92. Walther-Schreiber-Platz
  93. Warschauer Straße
  94. Weberwiese
  95. Wedding
  96. Westhafen
  97. Wilmersdorfer Straße
  98. Wittenau
  99. Wittenbergplatz (nur 2 Bahnsteige)
  100. Wutzkyallee

101. Zoologischer Garten.

Folgende U-Bahnhöfe sind mit Rampen ausgestattet:

  1. Biesdorf-Süd
  2. Cottbusser Platz
  3. Elsterwerdaer Platz
  4. Hellersdorf
  5. Hönow
  6. Kaulsdorf-Nord
  7. Lewis-Lewin-Straße
  8. Neue Grottkauer Straße
  9. Wuhletal.

Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die vorliegende Prioritätenliste des U-Bahn-Aufzugspro- gramms 2017-2020 insgesamt? Wird der Investitionsbe­darf für die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U- Bahnhöfe weiterhin auf 65 Mio. € beziffert, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 angegeben?

Frage 5: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen U-Bahnhöfe aus der Prioritätenliste 2017-2020? Bitte nach U-Bahnhöfen aufschlüsseln.

Antwort zu 4 und 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Investitionsbedarf (Schätzkosten) mit Bearbeitungs­stand 2015 stellt sich wie folgt dar:

Parchimer Allee Karl-Marx-Straße Grenzallee Zwickauer Damm

0,9

  1.  1,8

1.3

U-Bahnhöfe in Friedrichshain-Kreuzberg

5,3

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Platz der Luftbrücke

3,2

Schlesisches Tor

2,6

Gneisenaustraße

1,2

Moritzplatz

2,0

Görlitzer Bhf.

2,6

Schönleinstraße

1,5

Möckernbrücke

6,9

U-Bahnhöfe in Mitte

20,0

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Afrikanische Straße

1,5

Jannowitzbrücke

2,8

Seestraße

2,5

Nauener Platz

2,2

Pankstraße

1,7

Mohrenstraße

2,2

Rosa-Luxemburg-Platz

2,2

Birkenstraße

3,5

Heinrich-Heine-Straße

2,3

Hansaplatz

1,1

Kurfürstenstraße

0,8

Klosterstraße

1,9

Hausvogteiplatz

2,5

Weinmeisterstraße

2,5

U-Bahnhöfe in Tempelhof-Schöneberg

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Yorckstraße

2,3

Friedrich-Wilhelm-Platz

1,6

Bayerischer Platz

2,3

Alt-Tempelhof

2,4

Eisenacher Straße

1,6

Rathaus Schöneberg

0,8

Viktoria-Luise-Platz

0,8

Westphalweg

2,5

 

14,3

U-Bahnhöfe in Charlottenburg-

Wilmersdorf

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Jakob-Kaiser-Platz

2,1

Spichernstraße

4,2

Adenauerplatz

2,1

Blissestraße

2,5

Ernst-Reuter-Platz

2,2

Kaiserdamm

2,6

Mierendorffplatz

1,6

Halemweg

1,8

Sophie-Charlotte-Platz

1,8

Güntzelstraße

2,4

Deutsche Oper

3,6

Neu-Westend

1,7

Augsburger Straße

2,2

Rüdesheimer Platz

1,5

Konstanzer Straße

1,4

U-Bahnhöfe in Steglitz-Zehlendorf

33,7

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Oskar-Helene-Heim

1,3

Schlossstraße

2,4

Thielplatz

1,5

Podbielskiallee

0,9

U-Bahnhöfe in Reinickendorf

6,1

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Kurt-Schumacher-Platz

1,7

Holzhauser Straße

3,1

Residenzstraße

2,9

Franz-Neumann-Platz

1,7

Borsigwerke

1,6

U-Bahnhöfe in Spandau

11,0

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Siemensdamm

1,9

Zitadelle

5,1

Rohrdamm

1,4

Altstadt Spandau

1,9

Paulsternstraße

1,6

 

13,8

Gesamtinvestitionen 2016-2020:                             132,0

Der im Jahr 2013 ausgewiesene Investitionsbedarf in Höhe von 65 Mio. Euro basierte teilweise auf älteren Zahlen und Plänen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung für die Umrüstung der noch ausstehenden U-Bahnhöfe mit Aufzügen. Mittlerweile gibt es für alle noch umzurüstenden U-Bahnhöfe Detail­planungen, so dass der Investitionsbedarf korrigiert wurde und nun auf 132,0 Mio. Euro beziffert wird.“

Frage 6: Wer bestimmt über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Barrierefreiheit innerhalb der beiden Blöcke der Prioritätenliste für 2017-2020 (Block I und II)? Stehen die Zeiträume zur Herstellung der Barriere­freiheit für einzelne U-Bahnhöfe aus Block I (2017-2018) bereits fest? Wenn ja, bitte angeben.

Antwort zu 6: Die Zuordnung zu den Blöcken I und II der Prioritätenliste 2017-2020 für den Einbau von Aufzü­gen in U-Bahnhöfen erfolgte streng nach dem Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um­welt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barriere­frei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesund­heit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Lan­desbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG. Die Prioritätenliste 2017-2020 wurde im Juni 2013 beschlossen.

Über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung ent­scheidet die BVG in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien. Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt.

Frage 7: Wird 2020 aus Sicht des Senats die vollstän­dige Barrierefreiheit aller Berliner U-Bahnhöfe erreicht sein?

Antwort zu 7: Es ist das Ziel des Landes Berlin und der BVG bis Ende 2020 die vollständige Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe zu erreichen. Die BVG bereitet zurzeit planerisch alle fehlenden Aufzüge vor, um zeitnah die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragen zu können. Es ist in Abhängigkeit von der Finanzierung zu prüfen, ob die barrierefreie Ausstattung einzelner U-Bahnhöfe zeit­lich vorgezogen werden kann.

Berlin, den 08. Februar 2016

In Vertretung R. L ü s c h e r

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2016)