Straßenverkehr: Luftqualität und KfZ-Verkehr – Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid im Jahr 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: An welchen Messstellen im Berliner Stadtge-biet wurden an welchen Tagen des Jahres 2015 die #Grenzwerte für #Feinstaub (PM10), #Stickstoffdioxid (NO2) und #Ozon (O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln?
Antwort zu 1: Da die Grenzwerte als Jahreskenngrö-ßen definiert sind, kann die #Grenzwerteinhaltung erst nach Ablauf des Kalenderjahres sowie nach Durchfüh-rung einer Qualitätsprüfung der Messwerte beurteilt und die Frage daher nur rudimentär beantwortet werden:
Hinsichtlich der Grenzwerte für NO2 ist, wie in den vergangenen Jahren, wieder mit einer Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes (18 Überschreitungen eines 1h-Mittels von 200 μg/m³ im Kalenderjahr) und einer Über-schreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert für alle sechs Verkehrsmessstellen zu rechnen.
Für PM10 wird der Grenzwert für das Jahresmittel an allen Stationen eingehalten. Für die zulässige Überschrei-tung des Grenzwertes für das Tagesmittel (35 erlaubte Überschreitungen eines Tagesmittels von 50 μg/m³ im Kalenderjahr) ist derzeit keine Aussage möglich. Bislang (Stand 28.12.15) gab es noch keine Überschreitung.
Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage 17/15431 in der Antwort zu Frage 1 und 2 dargelegt, gibt es für Ozon, das nur im Sommer in höheren Konzentrationen auftritt, keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte, sondern nur Zielwerte, die für die lokale Luftreinhalteplanung keine Bedeutung haben. Im vergangenen Sommer gab es wie in den Vorjahren keine Überschreitung der Zielwerte.
Frage 2: Ist eine Ausweitung der Messstellen zur Luftqualität, insbesondere zur NO2-Belastung, geplant, um ein differenzierteres Bild zur Schadstoffbelastung in der Luft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2: Berlin betreibt mit 16 automatischen, kontinuierlichen Messstellen, z.B. für NO2, bereits deut-lich mehr Stationen als die EU-Luftqualitätsrichtlinie fordert, u.a. um belastbare Aussagen über die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen zu ermöglichen. Mit den zusätzlich an 30 Messpunkten, davon 28 in Hauptver-kehrsstraßen exponierten kleinen Sammelgeräten zur Bestimmung der Stickoxide und der Rußkonzentration wird in Kombination mit periodisch durchgeführten Si-mulationsrechnungen seit mehr als 10 Jahren bereits ein überaus differenziertes Bild der Schadstoffverteilung in der Stadt erzeugt.
Frage 3: Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung gegen-über den in Drs. 17/15431 dargestellten Messwerten?
Antwort zu 3: Auch wenn eine Bilanz des Jahres 2015 noch nicht abschließend gezogen werden kann, ist abseh-bar, dass die Feinstaubbelastung unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Auch bei NO2 deutet sich ein Rückgang an, der an der Messstelle Hardenbergplatz besonders deutlich ausfällt und womöglich auf die in diesem Jahr durchgeführte Nachrüstung von über 200 BVG-Doppeldeckerbussen mit zusätzlichen Stickoxidka-talysatoren, der Verbesserung der Wirksamkeit bereits vorhandener Stickoxid-Filtersysteme an mehr als 150 Eindeckerbussen und dem umfangreichen Neukauf und Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge der neuen Euro VI Norm zurückzuführen ist.
Belastbare Aussagen sind erst nach Ablauf des Kalen-derjahres, nach der Fertigstellung der im Labor zu analy-sierenden Proben, der sich anschließenden Qualitätsprü-fung der Messwerte und nach genauerer Auswertung der Daten mit Blick auf externe Faktoren wie Meteorologie, Verkehrsaufkommen und Schadstoffeintrag aus Gebieten außerhalb Berlins möglich.
Frage 4: Welche Konsequenzen für die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen zur Luftreinhaltung zieht der Senat aus der Tatsache, dass die nach EU-Luftqualitätsrichtlinie seit 2011 verbindlichen Feinstaub-grenzwerte und die seit 2015 verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden können?
Antwort zu 4: Was Feinstaub angeht, konnten Dank der vom Senat in den letzten Jahren umgesetzten Maß-nahmen die Grenzwerte in den Jahren 2007, 2008, 2012 und 2013 eingehalten und der von Berliner Quellen er-zeugte Beitrag zur Gesamtbelastung von ursprünglich mehr als 50% auf nur 30% reduziert werden. Nicht zuletzt deshalb blieb die Feinstaubkonzentration dieses Jahr bislang unterhalb der Grenzwerte. Ein vom Senat nicht beeinflussbares Problem ist der Anteil aus Quellen außer-halb Berlins, vor allem aus dem Nachbarland Polen. Um dennoch den Berliner Beitrag zur Feinstaubbelastung vor allem durch krebserregende Rußpartikel weiter zu verrin-gern, setzt der Senat seine seit Jahrzehnten verfolgte Poli-tik „Kein Diesel ohne Filter“ fort, in dem in zwei Stufen ab Jahresbeginn 2016 für Baumaschinen, die auf Baustel-len der öffentlichen Hand zum Einsatz kommen sollen, die modernste Abgasstufe oder die Nachrüstung mit ei-nem Rußfilter verlangt wird. In Bezug auf Stickstoffdi-oxid und diesbezügliche Aktivitäten des Senats wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 7 der Schriftlichen An-frage 17/17330 und zu den Fragen 3, 7 bis 11 der Schrift-lichen Anfrage 17/17329 verwiesen.
Frage 5: Welche über die in Drs. 17/15431 genannten Maßnahmen hinausgehenden Schritte hat der Senat im Jahr 2015 unternommen, um die luftverunreinigenden Emissionen des motorisierten Individualverkehrs wirksam zu verringern?
Antwort zu 5: Der Berliner Senat arbeitet weiterhin an der konsequenten Umsetzung der vielfältigen, zur Stär-kung des Umweltverbundes (Rad-, Fußverkehr und ÖPNV) vorgesehenen Maßnahmen im Stadtentwick-lungsplan Verkehr, wie sie u. a. in der o. g. Schriftlichen Anfrage ausgeführt sind. Darüber hinaus unterstützt der Berliner Senat die BVG mit erheblichen Mitteln aus dem Landeshaushalt. So werden der BVG angesichts der wachsenden Stadt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel für Taktverdichtungen bei Bussen und Straßenbah-nen und für Neuanschaffungen zur Modernisierung der Flotte der U-Bahnen und Straßenbahnen zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Unterstützung des ÖPNV aus dem Berliner Landeshaushalt wird auch weiterhin eine mode-rate Tarifpolitik ermöglichen und damit die Attraktivität des ÖPNV erhöhen. Als weitere beispielhafte Maßnahme für 2015 kann der Abschluss eines umfassenden Verga-beverfahrens zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum genannt werden, deren Umsetzung bereits begonnen hat.
Frage 6: Hält der Senat eine Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte zur Luftqualität für möglich, ohne den motorisierten Individualverkehr zugunsten des Umwelt-verbunds zu reduzieren?
Antwort zu 6: Allein durch die Modernisierung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsarmer Antriebstechnik kann die gesetzlich verankerte Verpflichtung, die Luft-qualitätsgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten, nicht erreicht werden. Es ist daher schon seit Langem verkehrsplanerisches Ziel des Senats, im Rahmen der Umsetzung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und seiner Teilstrategie Förderung des Umweltverbundes die Anteile der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen der Stadt weiter zu erhöhen.
Frage 7: Der zunehmende Anteil von Diesel-Pkw – 41 % mehr als noch vor 10 Jahren – ist nach Einschätzung des Senats wesentlich mitverantwortlich für NO2-Belastungen auf „einem gleichbleibend hohen Niveau“ (Drs. 17/17329). Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der hohen und weiter wachsenden Zahl der Diesel-Pkw wirksam entgegen zu steuern?
Antwort zu 7: Der Senat hat keine Möglichkeit, auf die Wahl der Antriebstechnologie beim Kauf eines Pkw durch Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger Ein-fluss zu nehmen. Auch die Festlegung der für die Kau-fentscheidung relevanten ökonomischen Rahmenbedin-gungen, wie Kfz- und Mineralölsteuer, erfolgt durch den Bund.
Frage 8: Wie hoch ist der Anteil der Diesel-Fahrzeuge am Fuhrpark der Senatsverwaltungen und ihrer nachge-ordneten Behörden? (Bitte aufschlüsseln nach Senatsver-waltung bzw. Behörde.)?
Frage 9: Wie hoch ist der Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der Bezirksverwaltungen? (Bitte aufschlüs-seln nach Bezirken?
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der landeseigenen Unternehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen?
Antwort zu 8, 9 und 10: Wie bereits in Schriftlichen Anfrage 17/17329 zu Frage 4 dargelegt und begründet, liegen keine Angaben über den Anteil der Dieselfahrzeu-ge am berlin-eigenen Fuhrpark vor.
Frage 11: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Anteil der Dieselfahrzeuge am Fuhrpark der Senats-verwaltungen, Landesbehörden, Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen zu reduzieren?
Antwort zu 11: Im Lichte des bislang unbefriedigen-den NOx-Emissionsverhaltens von neuen Euro 6 Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird der Senat prüfen, ob im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt für die Anschaffung von Dieselfahrzeugen zusätzliche Anforderungen an die realen Fahremissionen solcher Fahrzeuge festgelegt werden können. Dafür muss jedoch erst der Abschluss der auf EU-Ebene noch laufen-den Verhandlungen zur Erweiterung der Euro 6 – Typprü-fung durch zusätzliche Anforderungen an die realen Fah-remissionen abgewartet werden. In jedem Fall sollen im Rahmen der Information an die Beschaffungsstellen über Fahrzeugtechnologien die wirtschaftlichen und umwelt-seitigen Vorteile von Erdgasfahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb intensiver kommuniziert werden.
Frage 12: Aus welchen Gründen plant der Senat keine weiteren Lkw-Durchfahrverbote, die wie in der Sil-bersteinstraße in Neukölln nachweisbar, zu deutlichen Emissionsminderungen führen?
Antwort zu 12: Wie bereits in der Schriftlichen Anfra-ge 17/15431 zu Frage 7 dargelegt, steht im Fall der Sil-bersteinstraße dem Durchgangsverkehr die parallel ver-laufende Stadtautobahn als Ausweichstrecke ohne Wohn-bebauung zur Verfügung. Für andere belastete Straßenab-schnitte gibt es keine Ausweichstrecken, an der nicht bereits Menschen wohnen oder die Luft- und Lärmbelas-tung ebenfalls erhöht ist. Weitere Lkw-Durchfahrverbote für einzelne Straßenabschnitte sind daher nicht geplant und wären auch StVO1-konform schwer zu begründen.
_________________ 1 Straßenverkehrsordnung
Frage 13: Die Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße in Folge mehrerer Klagen von Anwoh-nerinnen und Anwohnern hat zu einer Verringerung der verkehrsbedingten Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (-18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt. Zudem hat sich die Zahl der Unfälle dort halbiert. Warum muss der Senat erst durch Klagen von Anwohne-rinnen oder Anwohnern zur Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen gezwungen werden, wie nun möglicherweise auch in der Berliner Allee in Weißensee?
Antwort zu 13: Das Tempolimit in der Schildhorn-straße wurde nicht aufgrund von Klagen von Anwohnen-den eingeführt, sondern ist Teil der Maßnahmen der Luft-reinhalte- und Lärmaktionsplanung, bei der die Einfüh-rung von Tempo 30 in Abschnitten des Hauptstraßennet-zes mit erhöhter Schadstoff- und Lärmbelastung nach Einzelfallprüfung umgesetzt wird, „sofern ein überwie-gend stetiger Verkehrsfluss gesichert ist und die Belange des ÖPNV sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ausreichend berücksichtigt werden kön-nen“ (Zitat aus dem aktuellem Luftreinhalteplan, S. 165). Diese Rahmenbedingungen sind in der Schildhornstraße erfüllt und werden in weiteren belasteten Straßenabschnit-ten entsprechend geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)

U-Bahn: Weichenerneuerung und Gleisarbeiten auf der U-Bahnlinie U8, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1880

Für #hochverfügbare und #sichere -Bahnanlagen investiert die BVG auch in
diesem Jahr laufend in ihre Infrastruktur. Im Januar werden deshalb gleich an
zwei Abschnitten auf der Linie U8 #Weichen erneuert und #Gleise neu ausgerichtet.
Die Arbeiten beginnen in dieser Woche am U-Bahnhof #Kottbusser Tor. Dort
werden von Freitag, den 8. Januar, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 11. Januar
2016, ca. 3:30 Uhr die über 50 Jahre alten Weichen erneuert. Gleichzeitig
baut die BVG in diesem Bereich sogenannte Unterschottermatten ein, um den
Schallschutz zu verbessern. Der Zugverkehr der U8 ist während dieser Zeit
zwischen den U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Hermannplatz unterbrochen.
Als Ersatz fahren barrierefreie Busse. Die Busse fahren vom UBahnhof
Heinrich-Heine-Straße weiter bis zum S+U Jannowitzbrücke, wo ein
Aufzug die barrierefreie Anbindung an die S-Bahn gewährleistet.
Eine Woche später geht es weiter am U-Bahnhof #Boddinstraße. Von Montag,
den 18. Januar, ca. 3:30 Uhr bis Freitag, den 29. Januar 2016, ca. 3:30 Uhr
werden dort Gleise und Weichen erneuert. Nach dem Austausch der in Teilen
100 Jahre alten Weichen werden die Gleise in ihrer Lage neu ausgerichtet,
was auch eine Anpassung der Stromschienen erforderlich macht. In diesem
Zeitraum ist der Zugverkehr zwischen den U-Bahnhöfen Hermannplatz und
Hermannstraße unterbrochen. Es fahren barrierefreie Busse zwischen U Hermannplatz
und S+U Hermannstraße.
Um für die betroffenen Fahrgäste trotz der Baumaßnahme einen Mehrwert zu
schaffen, wird die Linienführung der Buslinie M44 verlängert (Buckow-Süd,
Stuthirtenweg <> S+U Hermannstraße <> U Hermannplatz). Der M44 fährt bis
S+U Hermannstraße, ändert dort seine Zielbeschilderung in Ersatzverkehr,
und fährt dann weiter zum U Hermannplatz.
Da die Busse von der allgemeinen Verkehrssituation abhängig sind und vor
allem im Berufsverkehr im Stau stehen können, empfiehlt die BVG ihren Fahrgästen
eine Umfahrung der Baustelle mit den Ringlinien der S-Bahn und der
U-Bahnlinie U7.

barrierefrei + Mobilität: Kälte legt Aufzüge lahm, Eine Webseite hilft bei der Planung der Routen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/winter-in-berlin-kaelte-legt-aufzuege-lahm/12794030.html

Die Kälte legt jetzt auch verstärkt #Aufzüge in Bahnhöfen lahm. Am Dienstagnachmittag meldete die Internetseite „#Brokenlifts“ 19 gestörte Anlagen, am Mittag waren es sogar noch 24. Während ein Bahnsprecher die hohe Zahl der Ausfälle auch auf den Frost zurückführte, sah BVG-Sprecherin Petra Reetz keinen Zusammenhang. Allerdings sind die BVG- Anlagen meist geschützt in den Bahnhöfen , während die meisten S-Bahnhöfe im Freien stehen. Der Sprecher eines #Aufzugsherstellers sagte, die Kälte könne zu den Ausfällen beitragen, müsse es aber nicht. Gerade die #Personenaufzüge im Nahverkehr seien speziell für extreme Wetterlagen konstruiert worden. Brokenlifts.org hilft bei Planen der Route Wer auf Aufzüge angewiesen ist, muss in der Regel eine längere Fahrzeit in Kauf nehmen, weil man zu Umwegen gezwungen ist, oder die Fahrt sogar abbrechen. Eine Hilfe beim Planen einer Fahrt bietet die Website Brokenlifts.org. Brokenlifts ist ein Projekt des Vereins #Sozialhelden. Die Website verarbeitet die Daten der S-Bahn und der U-Bahn zu den 436 Aufzügen im Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg; die Seite wird alle …

Straßenverkehr: Anwohner klagt Tempo 30 auf Berliner Allee ein, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-anwohner-klagt-tempo-30-auf-berliner-allee-ein/12789242.html

Einem Anwohner in Weißensee war es zu laut. Er forderte vor Gericht #Tempo #30 auf der #Berliner Allee. Er bekam Recht.

Allein gegen fast Alle. Ein Anwohner hat es geschafft und mit einer erfolgreichen #Klage vor dem #Verwaltungsgericht Tempo 30 auf einer #Hauptstraße auch #tagsüber vor seiner Haustür erstritten. Nachts gilt es bereits. Noch werden die Schilder aber nicht geändert, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig. Sollte das Urteil Bestand haben, können weitere Klagen folgen. Grenzwerte für Schadstoffe und Lärm werden auch an anderen Hauptverkehrsachsen häufig überschritten.

Mit dem Überschreiten der Grenzwerte bei den Luftschadstoffen an der Berliner Allee in Weißensee hatte der Anwohner seine Klage begründet. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wollte weiter Tempo 50 gelten lassen, weil die Berliner Allee Bestandteil der Bundesstraße B 2 ist, auf der auch der Verkehr von und um Berliner Autobahnring A 10 fließt. Auch vier Straßenbahn- und drei Buslinien würden dann Zeit verlieren.

Verkehr kann stetig fließen

Das Gericht schlug den Senat mit dessen Waffen. Es bezog sich auf den Luftreinhalteplan 2011 bis 2017, der vorsieht, dass Tempo …

Regionalverkehr: Stammbahn zwischen Potsdam und Berlin Warum die Stammbahn erste Wahl ist , aus Potsdamer Neueste Nachrichten

http://www.pnn.de/pm/1037433/

Brandenburgs Landesregierung will den #Schienenverkehr zwischen #Mark und #Metropole Berlin verbessern. Die #Stammbahn würde viele Probleme lösen – nicht nur im Raum Teltow, auch in Potsdam und Werder. Eine Analyse.

In 20 Minuten von Kleinmachnow zum Potsdamer Platz, von Potsdam nach Schöneberg oder von Werder (Havel) und Schwielowsee nach Zehlendorf: Die Stammbahn kann es leisten. Seit 70 Jahren liegt die kürzeste Verbindung zwischen der heutigen Bundes- und Brandenburgs Landeshauptstadt brach. Der Berliner Senat will sie wiederbeleben und fordert eine neue Analyse zu Nutzen und Kosten der Strecke. Aus der Brandenburger Landespolitik hört man noch wenig zu dem Thema. Dabei gäbe es viele Gründe, sich laut und vernehmlich zu Wort zu melden. Wenn über Verbesserungen im #Nahverkehr zwischen Berlin und der Mark nachgedacht wird, wie es die Landesregierung mit dem neuen Landesnahverkehrsplan derzeit tut, dann muss die Stammbahn die erste Wahl sein.

Viele Verkehrsprobleme – und eine Lösung

Eine halbe Million mehr Menschen werden in 15 Jahren in Berlin, Potsdam und dem Teltower Raum leben – die Bevölkerung einer Großstadt wie Dresden. Diese Menschen wollen und müssen mobil sein, doch sind die #Verkehrswege zwischen den drei Regionen bereits völlig ausgelastet. Im Regionalexpress und den wichtigsten Buslinien gibt es zur #Hauptverkehrszeit

Straßenverkehr: 2016 gibt es in Berlin noch mehr Baustellen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsprobleme-und-staus-2016-gibt-es-in-berlin-noch-mehr-baustellen,10809148,33050552.html

Wer gedacht hat, schlimmer könne es auf Berlins #Straßen nicht mehr werden, wird 2016 eines Besseren belehrt werden: Die Zahl der #Baustellen in der Stadt wird weiter steigen, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas #Geisel (SPD) der Berliner Zeitung.
Wer der Meinung ist, dass es 2015 zu viele Bauarbeiten auf den Straßen gegeben hat, dem droht 2016 noch mehr Ärger. Wenn es so kommt, wie sich der Senat das vorstellt, wird die Zahl der Baustellen im neuen Jahr noch steigen. „Wir werden 2016 mehr Baustellen haben als 2015“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) der Berliner Zeitung. Nach einer internen Vorschau könnte es dann 2017 sogar noch mehr neue #Staus geben, weil auch wieder auf Berlins #Autobahnen gebaut wird. „Wenn Straßen instand gehalten werden, ist dagegen erst mal nichts einzuwenden. Doch dem Senat muss es endlich gelingen, die Baustellen besser zu koordinieren“, meint Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC).

Es kommt so gut wie nie vor, dass sich Bürger für eine Behörde einen Spottnamen ausdenken. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB), die zu Geisels Verwaltung gehört, gehört zu den Ausnahmen: Insider kennen die oberste Straßenverkehrsbehörde der Stadt als „Verkehrslähmung Berlin“.

Wenn Straßen repariert und Schlaglöcher beseitigt werden müssen, genehmigt die VLB beantragte Baustellen erst nach einigen Monaten. Damit die marode Infrastruktur so lange durchhält, müssen in der Zwischenzeit drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt …

Berliner S-Bahn Betriebsstörungen werden zum Forschungsthema, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-s-bahn-betriebsstoerungen-werden-zum-forschungsthema/12783216.html

Das Plattner-Institut forscht zu Störungen der -Bahn. Mit einer Software werden die Tweets zu jeder S-Bahn-Fahrt ausgewertet. So soll man schneller alternative Reisewege finden.

#Twitternachrichten über Störungen im öffentlichen #Personennahverkehr könnten künftig helfen, schnell #alternative #Reisewege zu finden. Wie das Potsdamer Hasso-Plattner-Institut (HPI) mitteilte, arbeitet ein Forscherteam an einer Analysesoftware, die Tweets zu jeder S-Bahn-Fahrt auswertet. Ziel sei es, Ärger über unpünktliche Bahnen zu vermeiden, wenn plötzliche Störungen den Fahrplan durcheinanderbringen. Das Projekt wird bei der Berliner S-Bahn getestet. Es soll auf der Hightech-Messe Cebit im März in Hannover vorgestellt werden.

Demnach sollen Tweets auf Hinweise zu aktuellen Betriebsstörungen überprüft werden. Dazu setzt das HPI sogenannte Höchstgeschwindigkeits-Datenbanken ein, mit denen riesige Datenmengen in kürzester Zeit ausgewertet werden können. Möglichst viele Informationen über betroffene Linien und Bahnhöfe sollen dadurch gesammelt und miteinander verknüpft werden. Anschließend werde in Echtzeit eine Prognose zu den wahrscheinlich bevorstehenden

Bus: Doppeldecker der BVG ausgebrannt aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-reinickendorf-doppeldecker-der-bvg-ausgebrannt/12782752.html

In der Nacht zu Sonnabend ist in Berlin-Reinickendorf ein #Doppeldecker der BVG vollständig #ausgebrannt. Niemand wurde verletzt.

Ein Doppeldecker der BVG ist in der Nacht zu Sonnabend in Reinickendorf während der Fahrt in Brand geraten. Der Fahrer konnte den Wagen der Linie N20 auf dem Zabel-Krüger-Damm Ecke Oraniendamm im Ortsteil Waidmannslust stoppen, nachdem er um 1.06 Uhr Rauch bemerkt hatte. Er stieg mit seinen beiden Fahrgästen unverletzt aus. Als die Feuerwehr eintraf, brannte das Fahrzeug bereits in ganzer Ausdehnung, ein Totalschaden war nicht mehr zu verhindern.

Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz hat vermutlich ein Kurzschluss in der Elektrik im vorderen Teil des Wagens den Brand ausgelöst. Der Wagen mit der Nummer #3132 aus dem Jahr 2005 gehört zu den ältesten dieser Serie. Die Busse vom Typ MAN Lion’s City sind mit etwa 400 Stück das Standard-Doppeldecker-Modell der BVG, sie sind zwischen zwei und zehn Jahre alt. Ein neuer Doppeldecker kostet etwa …

Literatur: Inhaltsverzeichnis 2015, aus Berliner Verkehrsblätter

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ALLGEMEINES
Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 im Raum Berlin und Potsdam 7, 25
Die neuen #VBB-Tarife ab 1. Januar 2015 10, 26
Das Kundenmagazin der BVG 49, 89, 126, 170
Nachruf Jürgen #Meyer-Kronthaler 62
BVG-Linienänderungen 2014 89
Nachruf Dr. Alfred #Gottwald 186
Nachruf Gert Damms 202
„Harry #Schotter“ – die BVG-Plymobil-Figuren 230
Tarifliche #Transitregelung in Marzahn/Ahrensfelde 232
Nachruf Dieter Bohrer 235

BERLINER #EISENBAHNFREUNDE E.V. 35, 80, 119, 163, 203, 243

DAMALS UND HEUTE
Folge 26 – Jannowitzbrücke 63
Folge 27 – Wartenberger Straße 111
Folge 28 – A100 und Ringbahn 206

EISENBAHN
Änderungen im #Eisenbahn-Fernverkehr 2014/15 69
Vorschau und Aufruf – 60 Jahre #Parkeisenbahn 110
90 Jahre „#MERAPI“ – #Dampfspektakel in der Wuhlheide 166
„#KIMBAmobil“ und „#KIMBAexpress“ 165 (Abb), 167
DB-Netz AG = DB Netze – Was ist das? 177
Die Geschichte der #Lokomotivfabrik in #Babelsberg (Ergänzungen) 229
#Triebfahrzeugpark der #HVLE 233

FÖRDERVEREIN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT #TRADITIONSBUS BERLIN E.V.
36, 60, 120, 184, 204, 244

#HISTORISCHE S-BAHN E.V. 34, 100, 164, 224

OMNIBUS
Doppeldecker-Prototyp #Scania „#Citywide #LFDD“ 41
#Omnibus-Wagenbestand BVG – Stand 1. Januar 2015 48
Sowjetische #LiAZ 677-Busse in Potsdam 61 (Abb.), 71, 231
Neue BVG-Gelenkbusse: Scania Citywide #LFA 83
Neue BVG-Eindecker: #VDL #Citea #LLE-120 121 (Abb.), 123
#D2U, Do 56 und DoSa in Moskau 129
Die Barnimer Busgesellschaft (#BBG) 147, 231
„#KIMBAmobil“ und „#KIMBAexpress“ 167
#VBB-Schnellbuslinie A05 nach Elstal 173, 231
Doppeldecker-Prototyp VDL „Citea #DLF 114“ 193
Der E-Bus in Berlin 205 (Abb.), 207
Einzelfahrten und Zeithaltestellen bei der BVG 213, 231
#Ikarus-Busse im Potsdamer Nahverkehr (Ergänzungen) 229
Der #ExpressBus und seine Vorgänger (Ergänzungen) 229

REZENSIONEN 2, 18, 38, 79, 82, 102, 118, 122, 142, 145, 146, 186, 226, 242

S-BAHN
Die #Direktvergabe des S-Bahn-Betriebs 154
Chronik der #Schrankenstörung in Tegel 195
Berlin – ein brandheißes Pflaster 219

SCHIFFFAHRT
Die #Personenschifffahrt im Raum Berlin 2014 101 (Abb.), 103
Der Schiffs-Fotograf Richard Woike 151
MS „Astor“ 169
#Grachtenboote in Berlin, eine Idee aus Amsterdam 215

STRASSENBAHN
Straßenbahn zum #Hauptbahnhof
– 1. Vorgeschichte – 3
– 2. Die Neubaustrecke – 17 (Abb.), 19
– 3. Die Streckenverbindung – 189
Die #West-Berliner Straßenbahn im Jahr 1954: Die letzten „Holzwagen“ im Planeinsatz 42, 64
Vorschau Veranstaltungen anlässlich 150 Jahre Straßenbahn 72
Berliner Tatra #T6A2 in Dnipropetrowsk 86
Tafel zur ersten #elektrischen Straßenbahn 140
#Jubiläum „150 Jahre Straßenbahn in Berlin“ 141 (Abb.), 143
Vorschlag: 100 Kilometer #Straßenbahn-Neubaustrecken 150
#Straßenbahn-Streckenlängen in der Welt 151
Vier Jahrzehnte Tatra #KT4D in Potsdam 225 (Abb.), 227

VERANSTALTUNGEN 15, 32, 55, 112, 139, 162, 176

U-BAHN
Déjà vu nach einem Vierteljahrhundert: Abschiedsfahrt der -Bahn-Vorkriegswagen 9, 230
Die #U5 wird bereits 2016 fertiggestellt sein, …. (aus Lego-Steinen) 26
Westkreuz – Ostkreuz mit der U-Bahn? 27
Das unrühmliche Ende des -Bahn-Zugtyps #EIII/4 37 (Abb.), 39
Berliner #D-Wagen bei der Metro Pjöngjang 185 (Abb.), 187
Neue U-Bahn-Wagen für Berlin – der #IK-Zug 211