U-Bahn: Gefährdung von U-Bahn-Bauwerken durch Neubauvorhaben in der Innenstadt, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus
eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er
ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie
wird in der Antwort zu 5 wiedergegeben:
Frage 1: Welche Senatsdienststellen waren in das
Baugenehmigungsverfahren für einen Hotelneubau an der
Grunerstr./Ecke Dircksenstr. einbezogen?
Antwort zu 1: In das Baugenehmigungsverfahren für
den Hotelneubau war die fachlich für -Bahnanlagen
zuständige technische Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt von dem für
das Baugenehmigungsverfahren zuständigem Fachbereich
Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts (BA) Mitte
einbezogen worden.
Frage 2: Warum haben die zuständigen Behörden und
auch der Bauherr den Baugrund und das Vorhaben als
„unproblematisch“ für den betroffenen -Bahntunnel
eingeschätzt?
Frage 3: Auf Grundlage welcher Gutachten, Erfahrungswerte
o.ä. haben die an dem o.g. Baugenehmigungsverfahren
beteiligten Behörden die Situation des Baugrundes
und des notwendigen Schutzes des betroffenen
Tunnels der #U2 eingeschätzt?
Frage 4: Welche Auflagen hatte der Bauherr für den
Schutz des U-Bahntunnels einzuhalten und wie ist deren
Einhaltung bisher dokumentiert bzw. überwacht worden?
Antwort zu 2, 3 und 4: Die fachlich für UBahnanlagen
zuständige technische Aufsichtsbehörde der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat
in ihrer Stellungnahme diverse Nebenbestimmungen,
Auflagen und Hinweise der für das Baugenehmigungsverfahren
zuständigen Bauaufsichtsbehörde des BA Mitte
mitgeteilt, diese wurden Bestandteil der Baugenehmigung.
Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit des
Hotelneubaus wurde auf Grund der Bauordnung für Berlin
(BauO Bln) in Verbindung mit der Bautechnischen
Prüfungsverordnung (BauPrüfV) im Auftrag des Bauherrn
von einem Prüfingenieur für Standsicherheit wahrgenommen.
Der zuständige Prüfingenieur für Standsicherheit hat
dazu am 26.11. der Bauaufsichtsbehörde Mitte folgendes
mitgeteilt:
„…Die Sensibilität des Baugrundes und speziell die
Setzungsproblematik am Standort habe ich bereits in
meinen ersten Prüfungsberichten vermerkt und entsprechend
vor den Pfahlarbeiten eine zusätzliche detaillierte
räumliche Setzungsberechnung gefordert. Diese wurde
von“ …einem Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau…“
durchgeführt und dabei für die BVG-Tunnel verträgliche
Setzungen durch das Hochhaus ausgewiesen.
Dies ist nun leider nach den Tiefbauarbeiten nicht so
gekommen. Entsprechend fordere ich – abgestimmt mit
der BVG – eine gründliche Ursachenuntersuchung, möglicherweise
sind es örtlich deutlich schlechtere Baugrundverhältnisse
in dem betroffenen Bereich, möglicherweise
liegt die Ursache auch in unsachgemäßen Tiefbauarbeiten.
Weiterhin ist die Pfahltragfähigkeit unter den ggf.
geänderten Randbedingungen nochmals nachzuweisen.
Vor der gründlichen Klärung der vorgenannten Sachverhalte
zu den Ursachen werde ich dem Betonieren der
Fundamentplatte nicht zustimmen…“
Frage 5: Welche Vereinbarungen bestehen zwischen
dem Bauherrn und der BVG zum Schadensausgleich,
umfassen diese auch den Ersatz von Einnahmeausfällen
und wirtschaftlichen Nachteilen infolge der erforderlichen
Geschwindigkeitsreduzierung und welchen Änderungsbedarf
sieht der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen
Schadensfalls?

Antwort zu 5: Dazu liegen dem Bezirksamt Mitte keine
Erkenntnisse vor.
Die BVG hat dazu mitgeteilt: „Die BVG wird die ihr
zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen,
um den Bauherrn für den entstandenen Schaden haftbar
zu machen. Auch im Falle einer Betriebseinstellung wird
sie die vertraglich gesicherten Verfahren gegenüber dem
Bauherren ausschöpfen."
Frage 6: Welche Auswirkungen hat der aktuelle Schadensfall
am U2-Tunnel auf das geplante Hochhaus des
Investors Hines am Alexanderplatz, das den U5-Tunnel
tangiert?
Antwort zu 6: Auch ohne den eingetretenen Havariefall
im Bereich der U 2 wird an der Klärung der 2013 zur
Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) I-B4a-3 „Turmhochhaus
HINES“ in der Behördenbeteiligung übermittelten
Bedenken der BVG zur Tragfähigkeit der bestehenden
Fundamentplatte mit den darin integrierten beiden UBahntunneln
der Linie 5 gearbeitet. Ziel ist, dass zwischen
der BVG und HINES eine Nachbarschaftsvereinbarung
abgeschlossen wird, bevor der B-Plan festgesetzt
wird. Ob sich aus dem Havariefall Auswirkungen auf
diese Vereinbarung ergeben, kann erst nach Auswertung
der derzeit durchgeführten Gutachten im Havariebereich
beurteilt werden.
Frage 7: Welche weiteren aktuellen Bauvorhaben sind
dem Senat bekannt, die unmittelbare Auswirkungen auf
U-Bahntunnel bzw. U-Bahnbauten (wie im Bereich des
Hochbahnhofes Mendelssohn-Bartholdy-Park) in der
Innenstadt haben bzw. haben werden (bitte einzeln auflisten
mit Planungsstand und erfolgtem bzw. geplantem oder
vorgesehenem Baubeginn)?
Antwort zu 7: Allgemein gilt, dass jede Baumaßnahme,
gleich welcher Art, ein gewisses Risiko in sich birgt,
weshalb Gefährdungen beim Bau nie gänzlich ausgeschlossen
werden können. Maßgeblich ist, Gefahren so
rechtzeitig zu erkennen, dass eine konkrete Gefahr für den
Bau selbst wie für Dritte nicht eintreten kann.
Daher wird durch die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden
einzelfallbezogen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
die fachlich für U-Bahnanlagen
zuständige Technische Aufsichtsbehörde einbezogen. Das
Gefährdungspotential wird in Abstimmung mit der BVG
bewertet und – soweit notwendig – geeignete Vorsorgemaßnahmen
formuliert. In begründeten Fällen kann dies
auch eine Ablehnung der Bauanträge zur Folge haben.
Eine verlässliche Auflistung, welche weiteren aktuellen
Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf UBahntunnel
bzw. U-Bahnbauten in der Innenstadt haben
bzw. haben werden, inkl. Planungsstand und erfolgtem
bzw. geplantem oder vorgesehenem Baubeginn nicht
möglich.
Berlin, den 07. Dezember 2015
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)