Bahnhöfe + Straßenbahn + U-Bahn: Verkehrsknoten Warschauer Straße, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnah-me gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfol-gend in Antwort zu Frage 6 wiedergegeben.
Frage 1: Ist ein #Lückenschluss vom derzeitigen End-bahnhof der #U1 an der #Warschauer Straße zur #U5 am #Frankfurter Tor noch Teil langfristiger Planungen zum U-Bahnausbau?
a. Falls ja, welche Realisierungsvarianten kommen dafür in Frage mit welchem zeitlichen Horizont?
b. Falls nein, wann und warum wurden diese Planun-gen eingestellt?
Antwort zu 1: Die derzeit priorisierten Maßnahmen finden sich im Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025. Im U-Bahn-Streckenausbau ist hier der U5-Lückenschluss aufgeführt. Hintergrund für die dortigen Priorisierungen bis 2025 sind die Finanzierungsspielräume, die das Land für Infrastrukturvorhaben seinerzeit hatte und auch aktuell noch hat.
Frage 2: Ist die Antwort 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/15285 nach den Planungen der BVG zur Verlängerung der U1 zum #Ostkreuz („Nach Vorlage der Konzeptstudie der BVG werden jetzt die nächsten Schritte zu den The-men Verkehrsprognose, Machbarkeitsstudie und Flächen-verfügbarkeit eingeleitet – dazu werden zeitnah Gesprä-che mit der BVG und der DB AG geführt werden.“) so zu verstehen, dass der Senat diese Planungen unterstützt? Wie ist der Stand der Gespräche?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt steht mit den Berliner Verkehrsbetrie-ben (BVG) und der DB in einer konstruktiven Diskussion zu diesem Vorschlag. Des Weiteren wurden zwischen DB und BVG Gespräche zu ggf. erforderlichen Flächenfrei-haltungen geführt. Eine kurzfristige Entscheidung zu diesem Projekt steht aufgrund klarer Prioritätensetzung des Senats und der Koalition nicht an. Das Projekt steht nach Auffassung aller Beteiligten ausdrücklich nicht in Konkurrenz zu anderen ÖPNV1-Infrastrukturmaßnahmen.
Frage 3: Gibt es Überlegungen seitens der BVG oder des Senats, die U1 noch über das Ostkreuz hinaus zu verlängern und wenn ja, was ist der Inhalt dieser Überle-gungen?
Antwort zu 3: Der Vorschlag der BVG zielte auf eine Vernetzung der U1 mit dem S-Bahn- und Regionalver-kehr am Ostkreuz; weiterführende Überlegungen gibt es nicht.
Frage 4: Wann wird die #M13, wie im Nahverkehrs-plan angekündigt, zum U-Bahnhof Warschauer Straße verlängert?
Antwort zu 4: Für die Verlängerung der M13 zum U-Bahnhof Warschauer Straße ist ein Umbau der Haltestel-len- und Kehranlage in diesem Bereich erforderlich. Die dafür benötigten Planungen werden gerade durch die BVG erarbeitet. Eine terminliche Festsetzung für die Umsetzung der Maßnahme gibt es im derzeitigen Pla-nungsstadium noch nicht.
1 Öffentlicher Personennahverkehr

Frage 5: Welche Planungen bestehen in Bezug auf ei-nen Weiterbau der #M10 zum #Hermannplatz?
Antwort zu 5: Die Verlängerung der Straßenbahn vom S- und U-Bahnhof Warschauer Straße zum Hermannplatz ist Bestandteil der langfristigen Maßnahmen, die mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) beschlossen wurden. Die Maßnahme hat einen Realisie-rungshorizont nach 2025. Aufgrund der Prioritätensetzung im Mobilitätsprogramm 2016 wurde bisher noch kein Prüfauftrag erteilt.
Frage 6: Wann werden die Bauarbeiten am -Bahnhof #Warschauer Straße voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks für den Abschnitt Ostbahnhof – Ostkreuz und der S-Bahngleise im Bahnhof Ostkreuz im August 2017 wird der S-Bahnverkehr im Bahnhof Warschauer Straße komplett an den neuen südlichen Bahnsteig (ehemals Bahnsteig A) verlegt.
Damit besteht Baufreiheit für die endgültige Fertig-stellung des zweiten Bahnsteigs im Bahnhof Warschauer Straße (der nördliche Bahnsteig, ehemals Bahnsteig B).
Nach Vorliegen des vollziehbaren Planrechts für die Herstellung des regelkonformen Gleisabstands zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Ostbahnhof kann dieser Bahnsteig sodann wieder in Betrieb genommen werden.
Ca. zwei Jahre nach Vorlage des rechtskräftigen Plan-feststellungsbeschlusses werden die Bauarbeiten im Bahnhof Warschauer Straße abgeschlossen sein.“
Berlin, den 29. Oktober 2015
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)