Radverkehr: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer im Straßenverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat, vor dem Hintergrund des stetig wachsenden #Fahrradverkehrs in Berlin, ein Konzept, wie die Vermittlung entsprechender Straßen verkehrlicher Vorschriften für die genannten Nutzer verbindlich vermit-telt werden können?
Antwort zu 1: Der Senat verfolgt verschiedene Strate-gien und Kommunikationswege. So wurde in der 2013 durch den Senat beschlossenen #Radverkehrsstrategie darauf verwiesen, dass nur gegenseitige Rücksichtnahme und ein regelkonformes Verhalten zu einem guten Ver-kehrsklima beitragen kann. Viele Unfälle könnten bei größerer Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden, Rad-fahrenden und zu Fuß gehenden vermieden werden. Bei allen Verkehrsteilnehmenden müssen daher korrekte Verhaltensnormen immer wieder kommuniziert werden. Aus diesem Grund führt die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit auch seit mehreren Jahren die Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, in der auf das Regelwerk der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen und zur gegenseiti-gen Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden und Rad-fahrenden, aber auch zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden aufgerufen wird. Die ebenfalls seit vielen Jah-ren laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemein-schaft Verkehrssicherheit für Schulkinder, der auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt der Sensibilisierung der Fahrzeugführerin-nen und Fahrzeugführer für den parallelen Rad- und Fuß-verkehr fortgesetzt. Außerdem wird über einzelne Regeln via Verkehrsinformationstafeln (z.B. zum Mindestabstand zu Fahrradfahrenden) informiert.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von je-der/jedem Einzelnen die Kenntnis über die geltenden Verkehrsregeln, insofern besteht nicht nur durch den Verordnungsgeber, in diesem Fall also den Bund, sondern auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger eine indivi-duelle Informationspflicht.
Frage 2: Wie bewertet der Senat die Einführung einer #Kennzeichen-Pflicht für #Fahrradfahrer, um insbesondere Haftungsrechtliche Belange konkret regeln zu können?
Antwort zu 2: Die Einführung einer Kennzeichen-pflicht für Fahrräder ist in der Vergangenheit wiederholt gefordert worden. Dem Senat ist bewusst, dass dieser Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern geteilt wird. Er hat sich aus diesem Grund in den vergangenen Jahren bereits eingehend mit dieser Thematik befasst. Bei Abwä-gung aller Argumente ist die Einführung einer Kennzei-chenpflicht für Fahrräder nach wie vor jedoch nicht ver-tretbar.
Nach der repräsentativen Erhebung 2008 durch „Mo-bilität in Deutschland“ (MiD) gab es insgesamt 78,36 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wollte man alle Fahrräder der Kennzeichenpflicht unterwerfen, würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit entspre-chend hohen Kosten nach sich ziehen. Hinzu kämen die zeitliche und finanzielle Belastung der Fahrradhaltenden. Zwingend mit einer Kennzeichenpflicht verbunden wäre eine Registrierungspflicht (Zulassung). Dieser Verwal-tungsaufwand und die Belastung der Fahrradhaltenden stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum ange-strebten Nutzen.
Zur Regelung haftungsrechtlicher Belange wäre zu-dem die Einführung einer Versicherungspflicht für Fahr-räder erforderlich. Auch der daraus resultierende verwal-tungsmäßige Aufwand und die Belastung der Haltenden von Fahrrädern wären unverhältnismäßig.
Im Übrigen wäre mit der Identifizierung der/des ent-sprechenden Halterin/Halters des Fahrrades über das Kennzeichen nicht ohne Weiteres die Ermittlung der/des betreffenden Fahrerin/Fahrers sichergestellt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Senat keine er-folgversprechende Möglichkeit besitzt, sich für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder einzusetzen, denn die Zulassung von Straßenfahrzeugen ist ausschließlich bundesrechtlich geregelt. Auch in den anderen Bundes-ländern und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die Kennzeichnung von Fahrrädern hinreichend erörtert und stets abgelehnt wor-den.
Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Kennzeichen-Pflicht für Fahrräder auch die gegenwärtig hohe Diebstahlquote senken und die Aufklärungsquote erhöhen könnte, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 3: Gesicherte Erkenntnisse zu den Aus-wirkungen einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fahrrädern auf die Diebstahls- und die Aufklärungsquote (AQ) liegen dem Senat nicht vor.
Es ist jedoch zu vermuten, dass -unabhängig von einer Realisierbarkeit- mit einer verpflichtenden Kennzeich-nung grundsätzlich positive Effekte, wie die Senkung der Diebstahlsquote oder die Erhöhung der AQ, erzielt wer-den könnten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Welche Überlegungen bzw. konkrete Ansätze verfolgt der Senat um auch den Fahrradverkehr stärker zu strukturieren, und damit im Allgemeinen für alle Ver-kehrsteilnehmer im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu erreichen?
Antwort zu 4: Der Senat strebt bereits seit vielen Jah-ren an, in möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen getrenn-te Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen für den Radverkehr, Radfahrstreifen oder Radwegen anzule-gen. Näheres dazu regeln die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege, aktuell in der Fassung vom 16.05.2013) und die in Berlin eingeführten Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen (FGSV). Ergänzend wird nach und nach ein berlin-weites Fahrradroutennetz hergestellt, durch das wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs miteinander verknüpft werden. Der Ausbau dieses teilweise über Haupt- und teilweise über Nebenstraßen verlaufenden Radverkehrs-netzes kann allerdings wegen der dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen nur allmählich erfolgen. Er hat jedoch an vielen Stellen bereits für alle Verkehrsteilneh-menden Verbesserungen bezüglich der Verkehrssicherheit gebracht und wird, wenn die Realisierung dieses Netzes in den kommenden Jahren weitergeführt wird, weitere diesbezügliche Fortschritte ermöglichen.
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)