Flughäfen: Der Streit um die Müggelsee-Route geht nach Karlsruhe Darf der Müggelsee vom künftigen Hauptstadt-Flughafen aus überflogen werden?, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/fluglaerm/der-streit-um-die-mueggelsee-route-geht-nach-karlsruhe-.html Darf der #Müggelsee vom künftigen Hauptstadt-#Flughafen aus überflogen werden? Über diese Frage soll jetzt das #Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zwei entsprechende Beschwerden liegen seit Freitag in Karlsruhe vor. Die Kläger wollen damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember kippen. Der Streit um die #Flugroute des #BER über den Müggelsee wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen. Eine Anwaltskanzlei teilte am Dienstag mit, sie habe bereits am Freitag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2014 zur Überfliegung des Müggelsee eingelegt. Eine der Beschwerden stammt von Bürgern, die sich durch künftigen Fluglärm bedroht fühlen und die in dem Verfahren im Dezember unterlagen, die zweite von den Naturfreunden Berlin. In der Klage gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Kläger versucht geltend zu machen, dass das Flugverfahren auf rechtswidrige Weise zu Stande gekommen sei. Bürger fühlen sich getäuscht Den Ausschlag für die Verfassungsklage habe der Umgang der Verwaltungsgerichte mit dem Grundrecht auf …

http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/fluglaerm/der-streit-um-die-mueggelsee-route-geht-nach-karlsruhe-.html Darf der #Müggelsee vom künftigen Hauptstadt-#Flughafen aus überflogen werden? Über diese Frage soll jetzt das #Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zwei entsprechende Beschwerden liegen seit Freitag in Karlsruhe vor. Die Kläger wollen damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember kippen. Der Streit um die #Flugroute des #BER über den Müggelsee wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen. Eine Anwaltskanzlei teilte am Dienstag mit, sie habe bereits am Freitag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2014 zur Überfliegung des Müggelsee eingelegt. Eine der Beschwerden stammt von Bürgern, die sich durch künftigen Fluglärm bedroht fühlen und die in dem Verfahren im Dezember unterlagen, die zweite von den Naturfreunden Berlin. In der Klage gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Kläger versucht geltend zu machen, dass das Flugverfahren auf rechtswidrige Weise zu Stande gekommen sei. Bürger fühlen sich getäuscht Den Ausschlag für die Verfassungsklage habe der Umgang der Verwaltungsgerichte mit dem Grundrecht auf …