U-Bahn: Bestellungen von U-Bahn-Fahrzeugen versäumt?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Warum wurden von #Senat und #BVG ange-sichts wachsender #Fahrgastzahlen, steigender Einwohne-rInnenschaft, dem Ziel der klimafreien Stadt, bereits er-reichte vollständige Auslastung z.B. U2, U6, U7 und U9, der nun gescheiterten Bewerbung um die Olympischen Spiele sowie dem Ende der #Lebensdauer insbesondere von #Großprofilfahrzeugen nicht rechtzeitig #Bestellungen für neue -Bahn-Züge ausgelöst? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ein Beschaffungsprozess für Schienenfahrzeuge dauert rund 7 Jahre. Vor diesem Hintergrund hat die BVG 2014 in en-ger Abstimmung mit dem Aufgabenträger das Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeuge“ gestartet. Das Pro-gramm ist im definierten Zeitplan.“ Das Land Berlin hat in dem im 2007 mit der BVG ab-geschlossenen Verkehrsvertrag einen Schwerpunkt auf die Straßenbahnfahrzeugbeschaffung (Ausmusterung der Tatra-Bahnen durch die Beschaffung von 142 Flexity-Bahnen für ca. 443 Mio. €) gelegt, da eine Ausmusterung der Tatra-Bahnen durch Gutachten belegt, technisch er-forderlich und zur Herstellung der Barrierefreiheit gebo-ten war. Weitere Schienenfahrzeugbeschaffungen waren angesichts der kurz zuvor abgewiesenen Feststellungskla-ge auf eine Haushaltsnotlage des Landes Berlin zum da-maligen Zeitpunkt nicht finanzierbar. Die BVG hatte zudem in den Vertragsverhandlungen ausgeführt, dass alle U-Bahn-Fahrzeuge noch bis zum Ende des Vertrages durch Ertüchtigungen betriebsfähig gehalten werden kön-nen. Während des Verkehrsvertrages hat sich die BVG darüber hinaus mit dem Land Berlin wegen neuer Er-kenntnisse zur technischen Substanz der Kleinprofilfahr-zeuge vom Typ A3L71 auf eine Beschaffung von Klein-profil-U-Bahnen verständigt, da im Kleinprofil die derzeit ältesten Fahrzeuge des U-Bahn-Netzes verkehren und deswegen hier der dringendste Investitionsbedarf bestand. Neben dem geplanten Ersatzbeschaffungsbedarf von 104 Wagen hat sich die BVG dabei auch eine Option für wei-tere 40 Wagen einräumen lassen, die zur Bewältigung des Nachfragewachstums genutzt werden können. Frage 2: Welche U-Bahn-Baureihen gibt es, welches Alter haben die Fahrzeuge jeweils? Welche Fahrzeuge sollen davon ertüchtigt werden, bei welchen geht das aus welchen Gründen nicht mehr? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Fahrzeugflotte der U-Bahn besteht aus Fahrzeugen für das Groß- und das Kleinprofil. Im Großprofil werden derzeit vier Baureihen eingesetzt. Im Durchschnitt ist die Flotte 26 Jahre alt. Jede Baureihe wird in der Regel über mehre-re Jahre in Betrieb genommen. Ein Alter pro Baureihe ist daher nicht ermittelbar. Die Inbetriebnahme der ältesten Baureihe im Großprofil ist im Jahr 1974 begonnen wor-den. Die Inbetriebnahme der jüngsten Baureihe im Groß-profil ist 1995 begonnen worden. Im Kleinprofil werden derzeit sechs Baureihen einge-setzt. Im Durchschnitt ist die Flotte 28 Jahre alt. Jede Baureihe wird in der Regel über mehrere Jahre in Betrieb genommen. Ein Alter pro Baureihe ist daher nicht ermit-telbar. Die Inbetriebnahme der ältesten Baureihe im Kleinprofil ist im Jahr 1964 begonnen worden. Die Inbe-triebnahme der jüngsten Baureihe im Kleinprofil ist 2001 begonnen worden. Die Wagenkastensubstanz der noch nicht ertüchtigten U-Bahnfahrzeugflotte lässt aufgrund der Verwendung von Leichtbaumaterialien ab Anfang der 80er Jahre keine wirtschaftliche Ertüchtigung nach 2020 mehr zu.“ Zur Frage der wirtschaftlichen Ertüchtigungsfähigkeit von Altbaufahrzeugen laufen derzeit im Rahmen des Programms „Zukunftssichere Schienenfahrzeuge“ Ab-stimmungsgespräche zwischen dem Land Berlin und der BVG. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor. Frage 3: Welche Schritte sind bis zur Indienststellung von neuen Fahrzeugen nötig, wie lange dauern sie je-weils? Welche Schritte davon wurden bereits eingelei-tet/durchgeführt? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Beschaffungsprozess umfasst die Lastenhefterstellung, die Ausschreibung, die Konstruktion, die Vorserie, den Produktionsvorlauf und die Lieferung und Inbetriebnah-me. Im Rahmen des Schienenfahrzeugbeschaffungspro-gramm werden aktuell die Lastenhefte erarbeitet.“ Frage 4: Wie wurden bisher Omnibusse, Straßenbahn und U-Bahn-Fahrzeuge finanziert, wie soll das künftig geschehen? Antwort zu 4.: Bei Omnibussen erfolgt grundsätzlich eine Eigenfinanzierung durch die BVG, d.h. durch Fahr-gelderlöse und Ausgleichsleistungen aus dem Verkehrs-vertrag mit dem Land Berlin. Bei Schienenfahrzeugen gab es darüber hinaus teilweise eine Sonderfinanzierung aus Landesmitteln und / oder Bundesmitteln. Über die zukünftige Finanzierung ist noch nicht ent-schieden. Frage 5: Wurde die Beschaffung einer modernisierten Baureihe „H“ für das Großprofilnetz geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Durch Veränderungen im Bereich verschiedener Normen ist eine Zulassung von Fahrzeugen der Baureihe „H“ rund 20 Jahre nach Konstruktion und Bau heute nicht mehr mög-lich. Unabhängig davon ist dies vergaberechtlich nicht möglich.“ Frage 6: Würden Züge der Hamburger Hochbahn in das Berliner Netz passen? Welche Anfrage hat die BVG dazu in Hamburg gestellt, wie war die Antwort? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz von Zügen der Hamburger Hochbahn ist trotz umfangreicher Umrüstung nur auf einzelnen Linien-abschnitten möglich. Hier hat sich keine betrieblich-wirtschaftliche Machbarkeit ergeben.“ Frage 7: Mit welchen technischen Veränderungen wä-re der Einsatz von Kleinprofilzügen im Großprofilnetz möglich? Welche Vor- und welche Nachteile hätte dies? Gäbe es – z.B. beim Einsatz von sogenannten Blumen-brettern – Sicherheitsprobleme? Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vor dem Einsatz von Kleinprofilfahrzeugen im Großprofil müssen die Systeme zur Fahrstromversorgung angepasst werden. Dazu muss die geringere Breite des Wagenkas-tens zur Sicherstellung der Barrierefreiheit durch Trit-telemente im Außenbereich ausgeglichen werden. Sicher-heitsprobleme sind keine erkennbar.“ Die Fahrzeuge sind gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – (BOStrab) durch die Technische Aufsichtsbehörde abzunehmen, welche die Feststellung über die Betriebssicherheit trifft. Die hierfür benötigten Unterlagen, Nachweise und Dokumente liegen ihr noch nicht vor. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2015)