Straßenverkehr: Stadtverschönerung durch Ladesäulen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Entstehung einer zunehmenden Anzahl von #Ladesäulen für #Elektromobile im #öffentlichen #Straßenraum und wie beurteilt er die langfristigen Auswirkungen für das #Stadtbild, wenn dieser Trend anhält? Antwort zu 1: Die in Berlin derzeit im öffentlichen Raum bestehenden Ladesäulen wurden überwiegend im Rahmen von Projekten errichtet, die von der Bundesregie-rung in den Programmen „Modellregion Elektromobilität“ und „Schaufenster Elektromobilität“ gefördert wurden. Diese Ladesäulen wurden von den projektbeteiligten Betreibern der Ladeinfrastruktur bei den in den jeweiligen Bezirken zuständigen Behörden beantragt und genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ladesäulen sind derzeit in Berlin im öffentlichen Straßenraum im Betrieb, wie viele sind derzeit in Planung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 2: Verlässliche Angaben über die errichte-ten und rückgebauten Ladesäulen sowie den aktuellen Bestand liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt nicht vor, da die Sondernutzungsge-nehmigungen und straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen erteilt wurden. Derzeit kann von einem Bestand von rund 140 Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgegangen wer-den, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Die Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sieht die Errichtung von 340 Ladepunk-ten im öffentlichen Raum bis Mitte 2016 vor. Als Lade-punkt wird eine Anschlussmöglichkeit für ein Elektro-fahrzeug definiert. Eine Zuordnung zu den Bezirken ist nicht möglich, da Suchräume festgelegt sind, die Bezirks-grenzen überschreiten. In diesen Suchräumen wird ein unter Beachtung verschiedener Kriterien (u.a. Sichtbar-keit, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Errichtungs- und Anschlusskosten an das Stromnetz) optimaler Standort ermittelt. Frage 3: Auf welche Weise trägt der Senat dafür Sor-ge, dass die Stadtbildverträglichkeit bei der Entstehung zusätzlicher Ladeinfrastruktur für Elektromobile gesichert ist (vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen und ihren Standorten)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat mit den zuständigen Bezirksverwal-tungen Anforderungen an das Design der Ladesäulen festgelegt, die von allen für den öffentlichen Raum neu beantragten Ladesäulen einzuhalten sind, u.a. die max. Außenmaße der Ladesäule (max. Außenmaße: Höhe 1700 mm, Breite 450 mm, Tiefe 360 mm), die Farbe (RAL 7004) und die zulässige Beschriftung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 4: Wie trägt der Senat in diesem Zusammen-hang insbesondere dafür Sorge, dass ein möglichst hoher Anteil der zukünftig benötigten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie zum Bei-spiel Parkhäusern, Tiefgaragen, Supermarktparkplätzen entsteht und nur dann im öffentlichen Straßenraum, wenn die Notwendigkeit unabweisbar ist? ´ Antwort zu 4: Der vom Land Berlin mit dem Gewin-ner des Vergabeverfahrens über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen geschlossene Vertrag bezieht neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund ein. Bis Mitte 2016 sollen 126 Ladepunkte im „halböffentli-chen“ Raum errichtet werden, davon 10 Gleichstrom-Schnellladepunkte. Frage 5: Welche Bezirke haben aus Sicht des Senats eine strategische Herangehensweise bei der Bedarfspla-nung und Genehmigungspraxis für zukünftig benötigte Ladeinfrastruktur und wie ist eine einheitliche Verfah-rensweise der Bezirke gesichert? Antwort zu 5: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sind keine konzeptionellen Ansätze der Bezirke für die Planung der Ladeinfrastruktur bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Standortkonzept für Ladeinfrastruktur entwickelt, das bis Mitte 2016 umgesetzt werden wird. Die daran anschließende Erweiterung wird am nachgewiesenen Bedarf orientiert. Um eine bezirksübergreifend einheitliche Vorgehens-weise zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt eine Arbeitshilfe für die Pla-nung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffent-lichen Raum beauftragt, die gemeinsam mit den bezirkli-chen Behörden erarbeitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Mit dem Ziel einer bezirksübergreifenden Harmonisierung und Effizienzstei-gerung des Verwaltungshandelns wurde zudem eine Ko-operationsvereinbarung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächen- sowie den Ordnungsämter abgeschlossen und ein Ladeinfrastrukturbüro mit Koordinierungsaufga-ben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)