Regionalverkehr + Bahnverkehr: Wie steht’s mit dem Wiederaufbau der Stammstrecke der Heidekrautbahn?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat am Ziel des Koalitionsvertrags fest, die #Heidekrautbahn auf der #Stammstrecke wieder in Betrieb zu nehmen? Antwort zu 1: Der Senat hält am Ziel des Koalitionsvertrags fest. Frage 2: Welche Maßnahmen plant der Senat, um dieses Ziel zu erreichen? Wie ist dafür der Zeitplan? Frage 3: Hält der Senat die #Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn auf der Stammstrecke noch in dieser Legislatur nach wie vor für realistisch? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wie ist der Planungsstand des dafür notwendigen Ausbaus des Abschnittes #Wilhelmsruh#Gesundbrunnen als Teil der sogenannten ‚#Nordbahn’? Antwort zu 2 bis 4: Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit einer Führung bis Gesundbrunnen ist der Wiederaufbau der Nordbahn im Abschnitt Wilhelmsruh – Gesundbrunnen. Der Wiederaufbau der Nordbahn im Abschnitt Gesundbrunnen – Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf für den Fernverkehr ist Bestandteil des aktuell gültigen Bedarfsplan-Projekts „Ausbau Knoten Berlin“. Die zeitliche Einordnung des Teilprojekts „Nordbahn“ ist aber offen. Eine Neubewertung und Überprüfung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der derzeitigen Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Rahmen der Projektanmeldung für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hat das Land Berlin einen zweistufigen Ausbau der Nordbahn vorgeschlagen, um ggf. eine frühere Umsetzung des Abschnittes Gesundbrunnen – Wilhelmsruh zu ermöglichen. Eine Entscheidung des BMVI steht noch aus. Daher kann eine konkrete zeitliche Perspektive für den Wiederaufbau der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung nach Gesundbrunnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Frage 5: Inwieweit laufen oder liefen Gespräche mit dem Land Brandenburg über die dann notwendigen neuen Bestellungen für die Stammstrecke der Heidekrautbahn? Wie ist der Stand bzw. welche Ergebnisse gibt und gab es? Antwort zu 5: Der Senat hat Gespräche mit der Brandenburger Landesregierung zur Heidekrautbahn geführt. Aufgrund des derzeit noch ungeklärten Realisierungshorizontes des für die Wiederinbetriebnahme notwendigen Ausbaus des Abschnittes Wilhelmsruh – Gesundbrunnen der Nordbahn wurde abgestimmt, über die Bestellung von Verkehrsleistungen erst nach Klärung des Realisierungshorizontes für den Streckenausbau zu entscheiden. Frage 6: Bis wann ist der 2011 veröffentlichte Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Strecke und den Bahnhof Wilhelmsruh gültig? Wie will der Senat verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss vor Baubeginn abläuft und somit das Projekt in absehbarer Zeit nicht mehr realisiert werden kann? Antwort zu 6: Der Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnhofs Wilhelmsruh würde am 08.04.2021 außer Kraft treten, wenn bis dann nicht mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen worden ist. Diese Frist kann auf Antrag des Vorhabenträgers nach Anhörung durch die Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert werden. Als Beginn der Umsetzung gilt jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens. Eine spätere Unterbrechung der Verwirklichung des Vorhabens berührt den Beginn der Durchführung nicht. Für die Realisierung des Vorhabens ist der Vorhabenträger, die Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) verantwortlich. Berlin, den 24. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)