Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie VI: Baustellen, Einbahnstraßen, Benutzungspflicht, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldungen von Behinderungen auf #Radverkehrsanlagen sind seit 2011 bei der Senatsverwal-tung und bei den zuständigen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Aufzeichnungen bzw. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei den betroffe-nen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt, für Inneres und Sport (einschl. Polizei)) noch bei den Bezirken geführt. Nach den übermittelten Stellungnahmen (Rückmeldung aus 8 Bezirken) ist die Zahl der Be-schwerden aber eher gering (zumeist im einstelligen Be-reich jährlich pro Bezirk bzw. Senatsverwaltung). Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um Behinderungen auf Radverkehrsanlagen wirksam zu verringern und die Nutz-barkeit der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 2.: Soweit möglich und verhältnismäßig wird seitens des Senats im Rahmen der Planung bzw. Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen unter anderem darauf geachtet, durch Schaffung von #Lieferzonen oder (bei baulichen #Radwegen) Aufstellen von Pollern oder durch ähnlich wirkende Maßnahmen neben den Radver-kehrsanlagen Behinderungen durch das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Anlagen so weit wie möglich zu verhindern. Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ressourcen die Aufgaben der Freihaltung öffentlicher Straßenflächen für den fließenden Verkehr wahr. Dazu gehören auch die Radverkehrsanlagen. Die Berliner Polizei ergänzt eigenständig die Überwa-chungsmaßnahmen der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, indem sie vorrangig Ver-stöße im ruhenden Verkehr verfolgt, aus denen Verkehrs-behinderungen oder -gefährdungen resultieren. Dazu gehört auch das Freimachen von Radverkehrsanlagen. Seit dem 16.07.2014 ist die neue polizeiliche Fahrradstaf-fel schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich (Ortsteile Mitte und Tiergarten) im Einsatz, die das Verhalten von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ge-genüber Radfahrenden überwacht und in diesem Zusam-menhang auch ein besonderes Augenmerk auf Radver-kehrsanlagen und deren ungehinderte Benutzung richtet. Frage 3: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus den im Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnissen der Kampagne „#Radspuren frei!“ des BUND und des ADFC gezogen? Antwort zu 3.: Die Kampagne hat für den Senat kei-nen direkten Handlungsbedarf ergeben, da für die Ahn-dung von Verkehrsverstößen die Ordnungsbehörden (be-zirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) zuständig sind. Er hat die Ergebnisse gleichwohl aufmerksam zur Kenntnis genommen. Frage 4: Wie viele Beschwerden über Baustellen, die den Radverkehr nicht angemessen berücksichtigten, sind seit 2011 bei der Senatsverwaltung und bei den zuständi-gen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Beschwerdelage ist so gering, dass eine systematische Erfassung weder bei der Verkehrslen-kung Berlin noch bei den Bezirken angezeigt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nicht möglich. Frage 5: An welchen Stellen und durch welche Maß-nahmen wurden daraufhin angezeigte Mängel und Behin-derungen behoben? Antwort zu 5.: Sämtliche Hinweise und Beschwerden werden, zunächst gemessen an ihrer Sicherheitsrelevanz, unverzüglich und dann nach Maßgabe personeller Kapazi-täten im Zuge der Abarbeitung aller Beschwerden und Anregungen bearbeitet. Bei sicherheitsrelevanten Män-geln oder Behinderungen wird sofort vor Ort geprüft und korrigiert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich in diesen Fällen um eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Umsetzung angeordneter Verkehrszeichenpläne durch die Baufirmen. Frage 6: Welche rechtliche und planerische Grundla-gen für eine radverkehrsgerechte Baustellenabsicherung wird seitens der Verkehrslenkung Berlin und der zustän-digen Stellen in den Bezirksämtern angewandt? Antwort zu 6.: In den Ausschreibungen bzw. Aufträ-gen zu Straßenbaumaßnahmen wird die Sicherung von Arbeitsstellen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verein-bart. Weitere zu berücksichtigende Hinweise ergeben sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) sowie diversen Veröffent-lichungen (z.B. „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“, Empfehlung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), die den für entsprechende verkehrliche Anordnungen zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenver-kehrsbehörde im Zuge von Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Frage 7: Hat der Senat, entsprechend der Ankündi-gung in der Radverkehrsstrategie, ein Merkblatt zur siche-ren Radverkehrsführung an Baustellen ausgearbeitet? Frage 8: Wo ist dieses Merkblatt zu finden und wird es standardmäßig an die jeweiligen Bauträger ausgehän-digt? Antwort zu 7. und 8.: Nein, dies hatte bislang keine Priorität. Im Übrigen stellen die unter 6. genannten Vor-gaben bereits eine gute Grundlage für radverkehrsgerech-te Baustellenabsicherung dar. Frage 9: Ist die Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege im Berliner Stadtgebiet, wie in der Radver-kehrsstrategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen worden? a. An welchen Stellen ist eine Benutzungspflicht seit 2011 aufgehoben worden? b. An welchen Stellen wurden neue Benutzungspflich-ten erlassen? c. Wie hat sich der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege im Berliner Stadtgebiet gemessen an der Ge-samtzahl der Radwege seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die komplette Erfassung der Radver-kehrsanlagen erfolgte erstmalig 2012/2013. Insofern kann nur eine Angabe zum Ist-Zustand Mai 2013 erfolgen. An 347 Straßen im Land Berlin bestand eine Radwegebenut-zungspflicht. 137 km baulicher Radwege mit Benut-zungspflicht stehen 827 km ohne Benutzungspflicht ge-genüber. Für die Aktualisierung dieser Daten erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der laufenden Vorgänge, wel-che in den nächsten Wochen datentechnisch verarbeitet wird. Vor dieser Verarbeitung kann eine Aussage für den entsprechenden Zeitraum nicht getroffen werden. Auf-grund der kontinuierlichen Überprüfungen durch die Verkehrslenkung Berlin kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der benutzungspflichten Radwege rückläufig ist. Frage 10: Ist die Überprüfung der Öffnung von Ein-bahnstraßen für den Radverkehr, wie in der Radverkehrs-strategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen wor-den? a. Wie viele Einbahnstraßen wurden seit 2011 für den Radverkehr geöffnet? b. Wie viele für den Radverkehr geschlossene Ein-bahnstraßen wurden seit 2011 neu gebaut oder neu aus-gewiesen? c. Wie hat sich der Anteil der für den Radverkehr ge-öffneten Einbahnstraßen an der Gesamtzahl der Einbahn-straßen im Berliner Stadtgebiet seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 10.: Die Prüfung hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr wird von den 12 Bezirken in eigener Zuständigkeit wahrge-nommen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)