Straßenverkehr: Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und mit welchem Ergebnis wurde der bauliche Zustand der #Behelfsbrücke an der #Langen Brücke in #Köpenick seit 1999 untersucht? Antwort zu 1: Die Behelfsbrücke Lange Brücke (Bw.- Nr. 16029a) wird entsprechend der DIN 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung – regelmäßig untersucht. Im Abstand und im Wechsel von drei Jahren finden eine Haupt- sowie eine Einfache Prüfung statt. Seit 1999 erfolgte Prüfungen: 16.06.1999 Sonderprüfung 04.04.2001 Einfache Prüfung 10.11.2003 Hauptprüfung 24.11.2006 Einfache Prüfung 21.05.2010 Hauptprüfung 12.09.2012 Einfache Prüfung Darüber hinaus werden jährlich eine Besichtigung und zwei Beobachtungen durchgeführt. Im Ergebnis der Haupt- und der Einfachen Prüfungen werden auf Basis einer programm-gestützten qualitativen Mängelauswertung die jeweilige Zustandsnote erteilt. Diese Note variiert seit 1999 zwischen 1,8 und 3,0 und bewertet den Bauwerkszustand allein zum jeweiligen Tag der Prüfung. Im Ergebnis der zuletzt erfolgten Einfachen Prüfung wird festgestellt, dass die Standsicherheit des Bauwerks gegeben ist. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden, die mittelfristig zu Standsicherheits- oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führen, wurden durch laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen bzw. mittelfristig im Rahmen der Bauwerksunterhaltung vermieden. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seit 1999 zur Ertüchtigung dieser Brücke durchgeführt? Antwort zu 2: Laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen werden ständig erbracht. Ansonsten wäre eine Offenhaltung der Behelfsbrücke für den Kraftfahrzeugverkehr nicht möglich. Allein im Zeitraum seit 2008 wurden mehr als 20 kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die das Neu- oder Wiederbefestigen der Übergangsbleche, das Justieren der Stahlplatten in der Fahrbahn, die Erneuerung von Verbindungsmitteln, das Austauschen von Lagerplatten oder die Erneuerung der Fahr- und Gehbahnbeläge auf und vor der Brücke beinhalteten. Frage 3: Welche Kosten entstanden dabei jeweils und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie beglichen? Antwort zu 3: Im Zeitraum ab 2008 wurden etwas mehr als 100.000 € für kurzfristige Instandsetzungen und die laufende Unterhaltung ausgegeben. Die Kosten wurden aus dem Titel 1255 / 52102 beglichen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Brücke bis zum Ende des Jahres 1999 in Betrieb sein sollte, nun aber 15 Jahre über diesen Termin hinaus genutzt wird? Antwort zu 4: Die historische Lange Brücke ist infolge fortschreitender Setzung nicht mehr in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr inkl. Straßenbahn aufzunehmen. Die weitere Nutzung der Behelfsbrücke ist insofern vor allem aus Sicht des Bezirks unabdingbar. Frage 5: Kann der Senat eine Prognose über die restliche Nutzungsdauer der Behelfsbrücke abgeben, wann wird der Rückbau erfolgen? Antwort zu 5: Die restliche Nutzungsdauer ist abhängig vom Instandsetzungsaufwand, um die Behelfsbrücke über einen Zeitraum x weiter zu betreiben. Um die Behelfsbrücke über einen längeren Zeitraum noch unter Betrieb zu halten und den Maßstäben der Verkehrssicherheit zu genügen, ist jedoch mittelfristig eine Grundinstandsetzung notwendig, die u.a. eine partielle Erneuerung des Korrosionsschutzes, den Austausch der Lager der Fahrbahnbleche, den partiellen Ersatz der Fahrbahnbleche und ggf. deren Befestigung zur Lärmminderung und den Einbau von lärmmindernden Übergangskonstruktionen umfasst. Ein Rückbau könnte aus Sicht der Senatsverwaltung und unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals mittelfristig vorbereitet werden, sofern Klarheit über den Sanierungs- oder Ersatzbauplan für die Lange Brücke besteht. Frage 6: Ist der Senat der Ansicht, dass die verbleibende alte Brücke an dieser Stelle den Verkehr nach der Öffnung der TVO (Tangentiale Verbindung Ost) bewältigen kann? Antwort zu 6: Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) im Bereich Köpenick ist als westliche Tangente im Umfahrungssystem für die Altstadt Köpenick vorhanden. Die Funktion und auch der Verkehr auf der Langen Brücke in Köpenick werden sich bei der geplanten Verlängerung der TVO von der Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee nicht ändern. Die Lange Brücke ist und bleibt als südliche Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick. Auf Grund des baulichen Zustandes der „alten“ Langen Brücke könnte diese weder den heutigen (eine Richtung einschließlich Straßenbahn wird über die Behelfsbrücke geführt), noch den perspektivischen Verkehr (Gesamtverkehr in beiden Richtungen einschl. Straßenbahn) aufnehmen. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)