Bus: Zuverlässigkeit einzelner Bustypen der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die #Fahrzeugverfügbarkeit der einzelnen #Bustypen im Jahr 2013 gewesen? Bitte nach Bustypen, #Einsatzvolumen, Alter der #Fahrzeuge auf-schlüsseln! Antwort zu 1.: Die #BVG AöR teilt hierzu mit: „Die für den Kunden relevante ‚Fahrzeugverfügbarkeit‘ wird über die im Verkehrsvertrag vereinbarte Zuverlässigkeit, in der die Quote der Fahrzeugverfügbarkeit enthalten ist, gemessen. Die Zuverlässigkeit betrug für das Jahr 2013 99,7 %. Eine Unterteilung nach verschiedenen Bustypen wird hierbei nicht vorgenommen. Das Durchschnittsalter der Busflotte der BVG beträgt rd. 8 Jahre.“ Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Reparatur? (Bitte nach Bustypen aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die rd. 1.300 Busse hatte die BVG in 2013 für Wartung und Instandhaltung Sach- und Personalkosten in Höhe von zusammen rd. 57 Mio. EUR.“ Frage 3: Sind Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern festzustellen, wenn ja welche? Gibt es außer-halb der gesetzlichen Verpflichtungen Änderungen für bestimmte Bustypen hinsichtlich der Wartungsintervalle? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Qualitätsunterschiede liegen z. B. in den Maßnahmen zur Korrosionsvermeidung, in der Verarbeitungsqualität eini-ger Materialien oder in der Dimensionierung von Bautei-len oder Komponenten. Wartungsintervalle werden immer dann angepasst, wenn Erkenntnisse aus dem Betrieb bzw. neue gesetzliche Vorgaben dieses notwendig machen.“ Frage 4: Inwiefern werden vor beziehungsweise wäh-rend einer Ausschreibung Erfahrungsberichte anderer Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeugen berücksich-tigt? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Soweit das Fahrzeug bereits am Markt verfügbar ist, werden mit nationalen und internationalen Betreibern Interviews bezüglich deren Erfahrungen und Einsatzszenarien durch-geführt. Nach Möglichkeit werden auch Besichtigungen zumindest bauartähnlicher Fahrzeuge vor Ort durchge-führt oder auch bauartähnliche Fahrzeuge für einen mehrwöchigen Zeitraum bei der BVG im Linieneinsatz getestet (Leihfahrzeuge anderer Betreiber oder Vorführ-fahrzeuge der Hersteller).“ Frage 5: Wie werden die Fahrzeugverfügbarkeit, so-wie die Kosten für Wartung und Reparatur bei einer Aus-schreibung berücksichtigt, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge anzuschaffen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Berücksichtigung dieser Parameter erfolgt über eine Be-wertungsmatrix, die in ein Punkteranking der Anbieter mündet. Neben den Anschaffungskosten werden u. a. Werkzeugkosten, Wartungskosten, umweltrelevante Wer-te sowie Verbrauchswerte berücksichtigt.“ Frage 6: Nach welchen weiteren Kriterien wird eine Ausschreibung entschieden und wie sind diese gewichtet? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wird die Bewertungsmatrix genutzt, bei der die Angebote zunächst technisch und kaufmännisch geprüft werden, so dass eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie enthält u. a. die Kategorien 1. Preis, 2. Betriebskosten/LCC/Umwelt, 3. Technik, 4. Fahrgastfreundlichkeit / -barrierefreiheit und 5. Lieferzeit.“ Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)