Flughäfen: Aufweichen von festgelegten Flugrouten durch regelmäßige Einzelfreigaben, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DFS Deutsche Flugsicherung um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele An- und #Abflüge sind jeweils an den #Flughäfen Berlin #Schönefeld und #Tegel im Zeitraum von 2008 – 2013 registriert worden? (Bitte getrennt nach den jährlichen An- und Abflügen der jeweiligen Flughäfen aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Für die Steuerung des Luftverkehrs im Luftraum ist die #DFS Deutsche #Flugsicherung GmbH zuständig. Sie nimmt diese Zuständigkeit auf der Grundlage des deutschen Luftverkehrsrechts sowie international gültiger Standards der International Civil Aviation Organization (ICAO) wahr. Zuständige Aufsichtbehörde ist das im Jahr 2009 gegründete Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Die DFS hat folgende Angaben zur Anzahl der Starts und Landungen) nach Instrumentenflugregeln (IFR) an den Flughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Tegel (TXL) übermittelt: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 SXF 62.558 67.280 72.478 71.048 69.227 63.092 TXL 159.411 155.145 157.392 168.579 170.303 173.979 Frage 2: Wie viele dieser An- und Abflüge erfolgten jeweils nach einer Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß § 26 Absatz 2 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung und wichen somit von den festgelegten Flugrouten bzw. Flugverfahren ab? (Bitte getrennt nach den jährlichen An- und Abflügen der jeweiligen Flughäfen aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele der in Frage 2 aufgelisteten Flugverkehrskontrollfreigaben für die jeweiligen An- und Abflüge an den Berliner Flughäfen Schönfeld und Tegel legten abweichende Flugverfahren fest, die unter bzw. über 5000 Fuß erfolgten? Frage 4: Wie viele der erteilten Flugverkehrskontrollfreigaben erfolgten aus Gründen der Sicherheit, wegen meteorologischer Bedingungen oder zum Abbau von angelaufenen Verzögerungen bei der Flugabwicklung? Frage 5: Wie viele der in Frage 1 genannten An- und Abflüge erfolgten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 ohne eine Flugverkehrskontrollfreigabe bzw. in wie vielen Fällen handelte es sich um eine Notlage gemäß § 26 Absatz 4 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung? Antwort zu 2. bis 5.: Die DFS hat hierzu mitgeteilt, dass sie weder Daten über die Zahl von Flugverkehrskontrollfreigaben erhebt, noch eine entsprechende Höhenzuordnung vornimmt. Berlin, den 22. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)