Straßenverkehr + Fussverkehr: Fußgängerbrücke über das Adlergestell, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird derzeit eine Fußgängerbrücke zwischen dem Adlergestell und Wagner-Regeny- Straße in Adlers-hof geplant?

Antwort zu 1: Ja, es handelt sich um eine #Fuß- und #Radwegebrücke, die nördlich der #Wagner-Régeny-Straße in Verlängerung der #Igo-Etrich-Straße über das #Adlergestell führt. Frage 2: Wenn ja, im Zuge welches Verfahrens wird die Fußgängerbrücke geplant? Antwort zu 2: Die Brücke wird im Rahmen des Ver-fahrens zum Bebauungsplan 9-60 von der Adlershof Pro-jekt GmbH, treuhänderischer Entwicklungsträger des Landes Berlin, geplant. Der Plan bereitet insbesondere Planungsrecht für das gemeinsame Projekt des Landes Berlin und der Deutschen Bahn AG zur Entwicklung des nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigten Areals – der sogenannten „Gleislinse“ – in Schöneweide/Adlershof zu qualifizierten Gewerbegebieten vor. Das Verfahren zum Bebauungsplan 9-60 wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt. Der Bebauungsplan 9-60 wird darüber hinaus öffentli-che Grün- und Erschließungsflächen einschließlich der Anbindung der Fuß- und Radwegebrücke festsetzen. Frage 3: Gibt es dahin gehend bereits konkrete Pläne bzw. verschiedene Varianten? Antwort zu 3: Im Rahmen von in den Jahren 2008 und 2014 erstellten Machbarkeitsstudien wurden verschiedene Varianten für die Fuß- und Radwegebrücke geprüft. Im Ergebnis gibt es eine mit den beteiligten Behörden und Betroffenen abgestimmte Vorzugsvariante. Diese kann als Vorplanung bezeichnet werden und ist Grundlage der weiteren Planungen. Frage 4: Wenn ja, in welchen Punkten unterscheiden sich die Varianten? Antwort zu 4: Die betrachteten Varianten unterschei-den sich in ihrer Flächeninanspruchnahme (insbesondere von Kleingartenflächen), in der Wirtschaftlichkeit (Höhe der Kosten), der Erschließungsqualität sowie der Gestal-tung und Einbindung in das Landschaftsbild. Die Vor-zugsvariante nimmt keine Kleingartenflächen in An-spruch und hat in allen betrachteten Belangen die beste Bewertung. Frage 5: Ist das LSG Flugfeld Johannisthal von den Plänen betroffen? Frage 6: Wenn ja, in welche Umfang? Antwort zu 5 und 6: Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Flugfeld Johannisthal ist nicht unmittelbar von den Plänen betroffen. Die Brücke soll eine direkte Verbindung von dem LSG über das Adlergestell und die im Rahmen der Um-setzung geplante Aufwertung der öffentlichen Durchwe-gung durch die Kleingartenanlage in die Köllnische Heide herstellen. Frage 7: Wenn das LSG von den Plänen betroffen ist, werden die Vorgaben der Schutzgebiets-Verordnung in die Pläne und Abwägungen einbezogen? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Wenn ja, wie werden die Belange des LSG gewichtet? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 9: Ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange geplant? Frage 10: Wenn ja, wann und in welcher Form? Antwort zu 9 und 10: Die Beteiligung der Öffentlich-keit und der Träger öffentlicher Belange hat im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu Frage 3) bereits stattgefunden und ist weiterhin geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffent-lichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Frühjahr 2013 wurde grundsätzlich über die geplante Fuß- und Radwegebrücke sowie über die möglichen Trassenvarian-ten informiert. Die zu prüfenden Varianten wurden danach mit den beteiligten Behörden abgestimmt. In die Entscheidung für die Vorzugsvariante wurden die beteiligten Behörden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit (Kleingartenverband, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer) eingebunden. Die Vorzugsvariante wird in den Entwurf zum Bebau-ungsplan 9-60 eingearbeitet. Die Öffentlichkeitsbeteili-gung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist Ende des IV. Quartals 2014 terminiert. Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ……………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2014)