S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (III) – Welche Kosten entstehen für das Land Berlin?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie gestaltet sich die #Kostenschätzung für die von der Senatsverwaltung ins Feld geführte -Bahn- Verlängerung vom Bahnhof #Spandau ins #Falkenhagener Feld? Antwort zu 1: Die Untersuchung für eine SBahnverlängerung über Spandau hinaus ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Eine Kostenschätzung kann daher derzeit noch nicht abgegeben werden. Frage 2: Mit welchen Kosten wird für die Verlängerung der Gleisanlagen gerechnet? Frage 3: In welcher Länge müssten Gleisanlagen errichtet werden (Ein- bzw. Zweigleisigkeit bitte gesondert ausweisen)? Antwort zu 2 und 3: Die konkrete Länge der notwendigen Gleisanlagen sowie eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Erst danach ist es möglich, Kosten anzugeben. Frage 4: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines Kilometers S-Bahn-Gleisanlage in der Vergangenheit im Durchschnitt? Frage 6: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes in vergleichbarer Größe und potentieller Beschaffenheit im Durchschnitt (bitte neue SBahnhöfe der letzten 12 Jahre im Land Berlin zugrunde legen)? Antwort zu 4 und 6: Dem Senat liegen derartige Durchschnittswerte nicht vor. Der Bau bzw. die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen für den Eisenbahnverkehr wie beispielsweise Gleisanlagen oder Bahnhöfe sind in ihrer Beschaffenheit stark abhängig von örtlichen Gegebenheiten und planerischen Anforderungen. Eine durchschnittliche Kostenangabe ist demzufolge auch nicht aussagekräftig. Frage 5: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung eines neuen Bahnhofes gerechnet, wie viele und welche neuen Bahnhöfe stehen bei einer etwaigen Verlängerung in der Überlegung? Antwort zu 5: Welche und wie viele neue Bahnhöfe für eine S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus realisiert werden sollen, ist abhängig von der aus der Untersuchung resultierenden wirtschaftlichsten Streckenführungsvariante. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Wer wäre auf welcher Basis Besteller dieser Erweiterung? Antwort zu 7: Besteller für die Realisierung einer SBahnstrecke ist das Land Berlin. Frage 8: Wer wird die Kosten des Gleisanlagenbaus/ Gleisoberbaus, der Signale und der Gleichstromversorgung tragen? Frage 9: Welche Kosten kämen auf das Land Berlin für den Bau der Gleisanlagen sowie der Bahnhöfe zu? Frage 10: In welcher Höhe müsste sich das Land Berlin direkt oder indirekt an den Kosten beteiligen? Frage 11: Ist es zutreffend, dass das Land Berlin gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 40 Prozent der Kosten übernehmen müsste? Antwort zu 8 bis 11: Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren. Der Bund würde Mittel in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt werden. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2014)