S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer -Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)