Straßenverkehr: Stand der Ortsumfahrung Ahrensfelde, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur #Ortsumfahrung #Ahrensfelde? Antwort zu 1: Im Rahmen des aktuell andauernden Planfeststellungsverfahrens werden derzeit Einwendun-gen bearbeitet und die im Zusammenhang mit der vorlie-genden Planung aufgetretenen Fragen untersucht und beantwortet. Frage 2: Ist es zutreffend, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Planung für diese Ortsum-fahrung zur Zeit ruhen lässt? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Wenn ja, warum? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wenn nein, wie wird die Planung fortgesetzt? Antwort zu 4: Gegenwärtig führt die Brandenburgi-sche Landesstraßenbauverwaltung (Landesbetrieb Stra-ßenwesen) eine Untersuchung der verkehrlichen Leis-tungsfähigkeit der Knoten des Streckenzuges Märkische Allee, Bitterfelder Straße für den Fall der Untersagung des „Rechtsabbiegens“ des Verkehrs aus dem neu zu errichtenden Tunnel stadteinwärts in die Ahrensfelder Chaussee durch (siehe auch Antwort zu 1.). Frage 5: Ist an eine neue Planung bzw. Einstellung der Planung angedacht? Antwort zu 5: Eine neue Planung bzw. die Einstellung der Planung ist nicht angedacht. Die Beauftragung weite-rer Planungsphasen ist vom Entscheid des Bundesministe-riums für Verkehr und Infrastruktur auf die vorliegenden Prüfmitteilungen des Prüfungsamtes des Bundes und der Positionierung der Länder Berlin und Brandenburg ab-hängig. Frage 6: Wie ist das Land Berlin in diese Planung ein-gebunden? Wie bewertet das Land Berlin den derzeitigen Planungsstand bzw. eine Umplanung oder Einstellung der Pläne zur Ortsumfahrung? Frage 7: Welche Kostenbeteiligung war bisher für das Land Berlin angedacht und wie könnte sich die Kostenbe-teiligung durch eine Umplanung ändern? Antwort zu 6 und 7: Die brandenburgische Landes-straßenbauverwaltung (Landesbetrieb Straßenwesen) plant auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den Neubau der auf Berliner und Brandenburger Landes-gebiet verlaufenden Ortsumgehung Ahrensfelde (B 158 n) von der Anschlussstelle AS Berlin-Hohenschönhausen (A 10) bis zur Märkischen Allee in Marzahn Nord. Die Maßnahme ist Bestandteil des Bedarfsplanes für Bundes-fernstraßen (vordringlicher Bedarf – fiskalisch dem Land Brandenburg zugeordnet). Die Einbindung der Senatsverwaltung erfolgt durch einen fortlaufenden Abstimmungsprozess zwischen den beiden Vorhabenträgern. Die Planungskosten tragen Berlin und Brandenburg für den auf Berliner Territorium verlaufenden Abschnitt jeweils zur Hälfte. Für den Abschnitt von der A 10 bis zur Landesgrenze trägt das Land Brandenburg die Kosten allein. Der Anteil Berlins wird gemäß der Zweiten Ver-waltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung für Bun-desfernstraßen mit einem Verwaltungskostenanteil von 10% beaufschlagt. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)