S-Bahn + BVG: Werbeeinnahmen statt freie Sicht für Fahrgäste – stehen Einnahmen durch Werbung über dem Wohl der Fahrgäste?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwor-ten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurde.

Frage 1: Welche Einnahmen erzielte die #BVG AöR durch #Werbung auf bzw. in #Verkehrsmitteln in den Jahren 2011, 2012 und 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Ver-kehrsmittelart und möglichst auch nach Außen- und In-nenflächen)? Antwort zu 1: „Eine Aufteilung nach Innen- und Au-ßenwerbung ist nicht möglich. Die BVG AöR erzielte durch Werbung auf bzw. in Verkehrsmitteln folgende Erträge (netto) in Tsd. EUR: Verkehrsmittel – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Omnibus – 2.455 – 2.031 – 2.119 Straßenbahn – 450 – 404 – 449 U-Bahn – 771 – 840 – 785 Summe – 3.676 – 3.275 – 3.353“ Frage 2: Erzielt die BVG AöR (in 2011-2013) auch Einnahmen – und wenn ja, in welcher Höhe – durch Wer-bevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind? Bitte ggf. diese Werbevorrichtungen erläutern. Antwort zu 2: „Die BVG AöR erzielte folgende Ein-nahmen (netto) in Tsd. EUR durch Werbevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind: Einnahmen durch Werbung (ohne Verkehrsmittel) – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Inserate und Anzeigen – 55,6 – 56,2 – 21,5 Werbung Chipkarten Call a bike – 2,5 – 2,5 – 2,5 Summe – 58,1 – 58,7 – 24 Frage 3: Wie hoch sind die Mehreinnahmen (in 2011-2013) durch Werbemaßnahmen, die Fahrzeuge an der Außenseite über die Fensterscheiben hinweg abdecken gegenüber Werbung nur auf Teilflächen dieser Fahrzeuge ohne Auswirkungen auf die Fensterscheiben? Antwort zu 3: „Für die Beantwortung erforderliche Detaildaten liegen nach aktuellem Erkenntnisstand nicht vor. Die konkrete Vermarktung erfolgt durch die Firma Wall.“ Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass die groß-flächige Bemalung von Bussen und Waggons der BVG mehr ein notwendiges Übel zur Einnahmesteigerung, denn ein Beitrag zur Stadtverschönerung ist? Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der BVG darauf hin zu wirken, dass die zunehmende Ausdehnung dieser Be-malung auch auf die Fensterflächen so bald als möglich eingestellt wird, da diese bei vielen Fahrgästen ein Gefühl des „Eingeschlossenseins“ erzeugt? Antwort zu 4 und 5: Bei Abschluss des aktuellen Ver-kehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR im Jahr 2007 wurde als Kompromiss vereinbart, den Status Quo der werblichen Nutzung von Außenflächen auf niedrigem Niveau fest zu schreiben. Dementspre-chend enthält der Vertrag die Vorgabe, dass maximal 25% der Fensterfläche mit transparenten Werbefolien (Lochfolien) beklebt werden dürfen. Für Flächen, die keine Fensterflächen sind, gibt es keine Vorgaben. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2020. Nachverhandlungen zu diesem Regelungsgegenstand sind derzeit nicht vorgese-hen. Da die BVG aber auf Basis eines Nettovertrages finanziert wird und sie damit im Einnahme- und Erlösrisi-ko steht, ist es dem Unternehmen unbenommen, im eige-nen unternehmerischen Interesse die Erkennbarkeit ihres Fuhrparks sowie den positiven Fahrteindruck und die Orientierungsmöglichkeit der Fahrgäste durch eine Redu-zierung der Werbung an den Fahrzeugaußenseiten und insbesondere auf den Fenstern zu stärken. Frage 6: Hält die BVG AöR auch bei neu anzuschaf-fenden Fahrzeugen an einer durchgehend gelben Farbge-bung der Fahrzeuge – mit einem weißen Dach bei Bussen – fest? Antwort zu 6: „Eine Abkehr vom aktuell gültigen Farbkonzept einer durchgängig gelben Lackierung von ÖPNV-Fahrzeugen im Linienbetrieb – mit weißen Da-chelementen bei Bussen und Straßenbahnen sowie teil-weise grauen Stoßkanten – ist nicht geplant. Lediglich bei der Beschaffung von ausschließlich im Schienenersatzverkehr eingesetzten gebrauchten Bussen kann hiervon abgewichen werden.“ Frage 7: Werden für bestimmte Organisationen bzw. Initiativen (ausgenommen der BVG AöR selbst) Werbe-flächen auf oder in Verkehrsmitteln kostenfrei zur Verfü-gung gestellt? Antwort zu 7: „Die BVG AöR stellt keine Werbeflä-chen kostenlos zur Verfügung. Die Werbeleistungen wer-den entweder berechnet oder bei Gegengeschäften mit Gegenleistungen verrechnet.“ Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)