Flughäfen: Entgeltordnung am BER, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die #Entgeltordnung für den #BER (herausgegeben am 27.06.2012) erstellt? Wer hat sie zu welchem Zeitpunkt genehmigt? Welche Höhe des Herstellungsaufwands der Start-, Lande-, Abstell- und Fluggasteinrichtungen des BER wurde hierbei berücksichtigt (bitte genaue Summe benennen)? Antwort zu 1: Die Genehmigung der Entgeltordnung erfolgte auf der Grundlage von § 43a der Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Seit Oktober 2012 ist Rechtsgrundlage § 19b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und gleichzeitig ist § 43a LuftVZO aufgehoben worden. Die Höhe des Herstellungsaufwandes wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als vertraulich behandelt und unterliegt deren Geschäftsgeheimnis. Frage 2: Hat sich die Summe des Herstellungsaufwands bis heute verändert? Wie ist die aktuelle Höhe des Herstellungsaufwands und ist zu erwarten, dass sich dieser Herstellungsaufwand noch erhöhen wird? Antwort zu 2: Nach Aussage der FBB wird der Herstellungsaufwand zu überprüfen sein. Konkrete Angaben fallen auch hier unter das Geschäftsgeheimnis. Frage 3: Hat diese Entgeltordnung noch Bestandskraft? Wenn ja, ist entsprechend des wahrscheinlich gestiegenen Herstellungsaufwandes eine Überarbeitung der Entgeltordnung geplant? Antwort zu 3: Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) genehmigte die Entgeltordnung am 1. April 2011 (s. Nachrichten für Luftfahrer – NfL I 69/11) zum 1. April 2012. Der Termin des Inkrafttretens wurde vom MIL am 18. Mai 2012 aufgehoben (NfL I 151/12). Die Entgeltordnung hat somit Bestandskraft. Eine Überarbeitung und ein erneutes Genehmigungsverfahren sind von der FBB unabhängig von einer möglichen Erhöhung des Herstellungsaufwandes geplant und gemäß § 19b LuftVG spätestens innerhalb des ersten Betriebsjahres des BER erforderlich. Frage 4: Warum ist in dieser Entgeltordnung anders als in Schönefeld-Alt und Tegel ein Warteraumentgelt eingeführt worden? Antwort zu 4: Die Struktur der Engeltordnung – einschließlich eines Warteraumentgeltes – wurde nach Aussage der FBB an der Inanspruchnahme der neuen Infrastruktur ausgerichtet und nach Abwägung von Alternativen sowie nach Gesprächen mit den Fluggesellschaften durch die FBB festgelegt. Frage 5: Warum sind unter anderem die nachfolgenden Entgeltbestandteil: das Passagiergrundentgelt, das emissionsbezogene Start- und Landeentgelt, das lärmbezogene Start- und Landeentgelt, sowie die tageszeitabhängigen Zuschläge und das PRM-Entgelt so niedrig angesetzt im Vergleich zu anderen Großflughäfen wie Frankfurt und München, aber auch selbst im Vergleich zu Schönefeld-Alt (bitte zu einzelnen Entgeltbestandteilen erläutern)? Antwort zu 5: Die Höhe und Struktur der Entgelte sind nach Aussage der FBB leistungsbezogen und müssen sich an der Kostenbasis und Inanspruchnahme der jeweiligen Infrastruktur orientieren. Aufgrund der neuen sowie unterschiedlichen Infrastruktur und deren Auslastung wurde eine neue Entgeltstruktur entwickelt, die dem lokalen Markt Rechnung trägt. Die Kriterien für die Differenzierung der Entgelte sind geeignet, sie sind transparent, objektiv, leistungsbezogen und diskriminierungsfrei. Es handelt sich um eine vollständig neue Entgeltordnung für den ausgebauten und dann höher frequentierten Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, die somit nicht vergleichbar mit der aktuellen Entgeltordnung und den Entgeltordnungen anderer Flughäfen ist. Frage 6: Warum enthält die Entgeltordnung für den BER keine Sicherheitsgebühr? Antwort zu 6: Die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 2.3. a) schreibt vor, dass auf allen Flughäfen ab dem 19.01.2004 das gesamte Personal, einschließlich der Flugbesatzungen und die mitgeführten Gegenstände zu durchsuchen sind, bevor ihnen der Zugang zu den sensiblen Teilen der Sicherheitsbereiche gestattet wird. Mit der Umsetzung der Personen- und Warenkontrollen seit 16.04.2005 und der Erweiterung der sensiblen Teile der Sicherheitsbereiche an den Berliner Flughäfen zum 01.01.06 in Umsetzung der Novellierung der Luftsicherheitsregelungen wurde zum 01.03.2006 ein Sicherheitsentgelt eingeführt. Durch das Sicherheitsentgelt sollten und werden alle entstandenen Zusatzkosten aus der o.g. Verordnung refinanziert werden. Für die Entgeltordnung BER hat sich die FBB gegen eine Beibehaltung eines separaten Sicherheitsentgeltes entschieden. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)