S-Bahn: Mofair findet S-Bahn-Direktvergabe an Deutsche Bahn rechtswidrig

http://www.lok-report.de/ Der Berliner Senat hat im Amtsblatt der EU angekündigt, für die Übergangszeit von 2017 bis 2023 bis also die neuen Fahrzeuge der laufenden #Ausschreibung zur Verfügung stehen, eine Direktvergabe des -Bahn-Verkehrs an die Deutsche Bahn vornehmen zu wollen.

„Diese #Direktvergabe ist rechtswidrig“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von #mofair, des Verbandes der wettbewerblichen #Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße heute in Berlin. „Der Senat hat den Zeitdruck, unter dem er steht und auf den er sich jetzt beruft, um die Direktvergabe zu begründen, nämlich selbst verursacht.“ Der BGH hat am 8.2.2011 entschieden, dass Verkehrsverträge auszuschreiben sind. Bis Ende 2017 läuft der Vertrag mit der S-Bahn-Berlin GmbH. Damals waren es fast noch sieben volle Jahre um die Ausschreibung durchzuführen, die Fahrzeuge zu beschaffen und den Betrieb aufzunehmen. Für die Ausschreibung selbst hätte man 1 Jahr gebraucht, für die Herstellung der Fahrzeuge 4 Jahre und für die Betriebsaufnahme ein weiteres Jahr, also Zeit genug. Diese Zeit hat der Senat weitgehend vertrödelt. Im Herbst 2011 begann die damalige Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, die Ausschreibung eines Teilnetzes vorzubereiten und wurde vom Senat und der Berliner SPD gestoppt. Im Juni 2012 beschloss der Senat dann doch das Teilnetz gegen den Widerstand der SPD auszuschreiben. Um das Fahrzeugrisiko für das Land Berlin gering zu halten, sollte das Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge nicht nur für ein Periode von 15 Jahren sondern für die Lebensdauer von 30 Jahren bereithalten. Dagegen hat die Deutsche Bahn geklagt. Der Senat änderte daraufhin sein Konzept und startete die Ausschreibung neu. Inzwischen sind drei der ursprünglichen Bewerber wegen der Komplexität der Ausschreibung wieder abgesprungen. Nur noch die Deutsche Bahn und National Express sind im Bewerbungsverfahren, das mit der unvermittelten öffentlichen Ankündigung einer Direktvergabe an die Deutsche Bahn vielleicht torpediert werden könnte. „Die Lösung für die Übergangszeit hätte in den Bietergesprächen gesucht werden müssen. So wie der Senat jetzt agiert, hat man das Gefühl, als wolle man auch National Express vergraulen.“ Würde sich National Express zurückziehen, wäre nur noch die Deutsche Bahn im Spiel. Das dürfte den Berliner Senat teuer zu stehen kommen. „Die Deutsche Bahn könnte als einziger Bieter fordern, was sie möchte. Der Senat wäre den Forderungen schutzlos ausgesetzt, “ so Wolfgang Meyer. Um das zu verhindern, muss das Land Berlin seine Strategie ändern. Weder verfügen die Deutsche Bahn noch die irgendein anderer Bewerber ab 2017 über geeignete Fahrzeuge. Die derzeit von der S-Bahn genutzten Fahrzeuge sind ab 2017 bei unveränderter Technik und Ausstattung nicht mehr nutzbar und haben keine Zulassung vom Eisenbahnbundesamt mehr. Deshalb muss der Senat Geld zur Verfügung stellen, um diese Fahrzeuge für eine Übergangszeit aufzurüsten. Das macht aber aus rechtlichen und faktischen Gründen nur Sinn, wenn er die Fahrzeuge übernimmt. Der Hinweis des Senates, er wolle keine Verantwortung für die Fahrzeuge übernehmen geht fehl. Wenn er sie nicht übernimmt, begibt er sich einerseits erneut in die Hand der Deutschen Bahn. Was das bedeutet, daran sollte er sich eigentlich noch erinnern können. Andererseits zwingt ihn das Vergaberecht zu einer fairen Ausschreibung. Und eine faire Ausschreibung ist jetzt nur noch in dieser Form möglich. Die Situation, in der sich der Senat befindet, hat er sich selbst zuzuschreiben. Dass eine faire Gestaltung des Interimsverkehrs möglich ist, zeigt das Land Baden-Württemberg, das sich in einer ähnlichen Lage befindet und die Interimsverkehre rechtskonform ausgeschrieben hat (Pressemeldung Mofair, 29.07.14).

S-Bahn: Ausschreibung für S-Bahn-Verkehr 6 Jahre im Verzug

http://www.lok-report.de/ Weil die #Teilausschreibung für den Verkehr der Berliner -Bahn vor allem vom Berliner Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH die #Verkehrsleistungen erbringt, wird die S-Bahn GmbH noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren, bevor das im #Wettbewerbsverfahren gefundene Unternehmen den Verkehr übernehmen kann. Diese Übergangszeit der Direktvergabe wird die Länder Berlin und Brandenburg viel zusätzliches Geld kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen 480 und 485), die die S-Bahn GmbH zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern wollte.

Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge. Erst wenn der Gewinner im Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen. Durch die formelle Bekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe vom 24. Juli 2014 wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum sein wird. Im Abschnitt „Kurze Beschreibung des Auftrags“ wird ausgeführt: „Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 Spindlersfeld—Tempelhof/Südkreuz(—Bundesplatz); • 06.05.2022 S46 Königs Wusterhausen—Hauptbahnhof; • 19.08.2022 S8 (Zeuthen—)Grünau—Hohen Neuendorf; • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz; • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz.“ Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher. Deshalb wird in der Bekanntmachung ergänzt: „Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten.“ Diese Bekanntmachung der Länder Berlin und Brandenburg ist ein Offenbarungseid und verdeutlicht auf drastische Weise das Versagen der beiden Länder, insbesondere des federführenden Berliner Senats (Pressemeldung IGEB, 28.07.14).

S-Bahn-Ausschreibung weiter verschoben

http://www.lok-report.de/ Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zum #Übergangsvertrag #Verkehrsleistungen auf dem #Teilnetz #Ring an die Berliner -Bahn GmbH gegeben (2014/S 142-253832).

Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (-Bundesplatz)); • 06.05.2022 S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof); • 19.08.2022 S8 ((Zeuthen -) Grünau – Hohen Neuendorf); • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz); • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz). Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. (Quelle EU-Amtsblatt, 28.07.14).

S-Bahn + Bauarbeiten: Berliner S-Bahn Sanierung der Stadtbahn liegt im Plan, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-s-bahn-sanierung-der-stadtbahn-liegt-im-plan/10253644.html Die #Arbeiten an den -Bahngleisen zwischen #Friedrichstraße und Bahnhof #Zoo kommen gut voran. Bis 3. August sollen sie fertig sein.

Der #Fahrplan stimmt. Zumindest bei den Arbeiten an den -Bahn-Gleisen auf der #Ost-West-Stadtbahn, die deshalb seit 14. Juli zwischen den Stationen Friedrichstraße und #Zoologischer Garten unterbrochen ist. Laufe alles weiter wie bisher, könnten die Arbeiten wie vorgesehen am 3. August abgeschlossen sein, sagte am Freitag ein Bahnsprecher. Freuen können sich die Fahrgäste trotzdem noch nicht. Denn die Sperrung des Abschnitts vom Ostbahnhof zur Friedrichstraße schließt sich nahtlos an und soll bis 25. August dauern. Rund 17 Millionen Euro kosten die gesamten Arbeiten. Dabei werden 32 Kilometer Schienen und 2500 Tonnen Schallschlucker, die im Gleis liegen, ausgewechselt. Sie waren erst 1996 gelegt worden. Gewöhnlich halten sie etwa 25 Jahre. Auf der Stadtbahn mit ihren vielen und oft engen Kurven sind sie aber schneller am Ende, zumal auch der Verkehr sehr stark ist. Rund 600 S-Bahnen sind hier täglich unterwegs. Während der Austausch der Schienen und Schallabsorber geplant war, müssen aber …

Fernbus: GESPRÄCH MIT BDO-PRÄSIDENT WOLFGANG STEINBRÜCK „Mit Fernbussen verdient bisher keiner Geld“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/gespraech-mit-bdo-praesident-wolfgang-steinbrueck–mit-fernbussen-verdient-bisher-keiner-geld-,10808230,27947118.html Branchen-Präsident Wolfgang Steinbrück spricht im Interview über den #Preiskampf zwischen den Anbietern, fehlende Fahrer und das Jammern der Deutschen Bahn.

Seit anderthalb Jahren ist der #Fernbusmarkt in Deutschland #liberalisiert. Die Branche boomt. Doch der Erfolg hat seine Schattenseiten: Neue Anbieter liefern sich einen harten Preiskampf. Mittelständler könnten da nicht mithalten, beklagt Wolfgang Steinbrück, Präsident des Bundesverbands Deutscher #Omnibusunternehmer. Herr Steinbrück, es war nur ein kurzer Satz im 2009er Koalitionsvertrag von Union und FDP: „Wir werden Busfernlinienverkehr zulassen.“ War Ihnen klar, was er auslösen würde? Ja. Aber die Sektkorken haben wir damals nicht knallen lassen. Heute sehen wir, dass alle unsere Befürchtungen eingetreten sind. Die Branche wächst rasant. Und Sie sprechen von Befürchtungen? Wir betrachten die Entwicklung teilweise mit Sorge. Auf der einen Seite kam die Liberalisierung zum rechten Zeitpunkt, schließlich hatten wir …

S-Bahn: NACHNUTZUNG DER SIEMENSBAHN IN BERLIN Die City-West hat Pläne für Siemensstadt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/nachnutzung-der-siemensbahn-in-berlin-die-city-west-hat-plaene-fuer-siemensstadt,10809148,27948222.html In #Siemensstadt #verrottet seit 34 Jahren die #Siemensbahn. Jetzt haben Architekturstudenten originelle Ideen zur Nachnutzung vorgelegt. Sie reichen vom Hochhaus über ein Schwimmbad bis hin zur Kanustrecke.

Im Lied „Bolle reiste jüngst zu Pfingsten“ will Bolle am Ende sterben: „Er hat sich’s überlegt: Er hat sich uff die Schienen der Kleinbahn druffjelegt. Die Kleinbahn hat Verspätung und vierzehn Tage druff, da fand man unsern Bolle als Dörrjemüse uff.“ In einer zeitgenössischen Version des Kinderliedklassikers von 1900 würde man den sich trotz aller Missgeschicke stets köstlich amüsierenden Bolle vielleicht auf die Siemensbahn legen. Da könnten aus 14 Tagen locker 34 Jahre werden. So lange schon ist auf der Strecke zwischen Jungfernheide und Gartenfeld kein Zug mehr gefahren. Und ob dort je wieder etwas fahren wird, ist sehr die Frage. Nun haben sich angehende Architekten der fast vergessenen #Trasse durch Siemensstadt angenommen und Entwürfe vorgelegt. Ob auch nur ein einziger davon Aussicht auf Realisierung hat, kann heute noch niemand sagen. Zumindest originell sind manche Vorschläge. So könnte in einem stillgelegten Bahnhof ein …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Keine Zusatzzüge an die Ostsee Zehntausende Berliner wollen in diesem Sommer an die Küste fahren. Doch die Deutsche Bahn hält neue Angebote für nicht wirtschaftlich, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130540594/Keine-Zusatzzuege-an-die-Ostsee.html An heißen Sommertagen wie diesen mit der #Bahn an die Ostsee oder zu den Brandenburger Gewässern fahren – das ist im Moment nicht unbedingt eine Empfehlung. Die #Regionalexpresszüge auf den Linien #RE2 (Berlin–#Wismar über Spandau) und #RE3 (Berlin-#Stralsund über Bernau) und #RE5 (Berlin–#Rostock/#Stralsund über Oranienburg) sind oft schon völlig überfüllt, bevor sie überhaupt am Stadtrand angekommen sind. Wer da, vielleicht gar noch mit Kinderwagen oder Fahrrad, zusteigen will, hat wenig Chancen. Alternativen gibt es kaum, denn die Deutsche Bahn hat schon vor Jahren ihr Fernzug-Angebot von Berlin in Richtung Küste kräftig ausgedünnt. Einzig nach Rostock und nach Binz auf Rügen fährt ab und an noch ein ICE oder IC. Hinzu kommt lediglich der private InterConnex, der einmal am Tag bis nach Warnemünde rollt. Bleibt vielen nur der Umstieg in den Privat-Pkw oder den Fernbus, um zu den Ostseebädern im Norden zu gelangen.

Nur an wenigen Tagen gefragt Daran wird sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern. Trotz der stetig steigenden Nachfrage werde die Deutsche Bahn keine zusätzlichen Züge zwischen Berlin und der Ostseeküste fahren lassen, sagte der für Personenverkehr zuständige Bahn-Vorstand, Ulrich Homburg, der Berliner Morgenpost. „Die Nachfrage beschränkt sich auf einige wenige Tage im Jahr. Angebote nur für diese Tage sind für ein Unternehmen, wie wir es sind, wirtschaftlich …

Schiffsverkehr + Häfen: Wann ist Berlins Luft sauber? (VI): Wann kommt die Landstromversorgung für Berlins Schiffe?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Emissionen werden pro Jahr in Berlin emittiert, weil die #Schiffe derzeit am #Liegeplatz ihren Strom mit einem #Dieselaggregat erzeugen und nicht per #Landstromversorgung beziehen können?

Antwort zu 1: Mangels der für eine solche Abschät-zung erforderlichen Informationen zu den Liegezeiten, der Anzahl und Größe der liegenden Schiffe, deren Stromverbrauch beim Liegen sowie dem Anteil der nicht mit Landstrom versorgten Anleger kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. auch Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 6, 8 und 9). Frage 2: Wie viele Liegeplätze für die Berufsschiff-fahrt gibt es in Berlin? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 3: Wie ist die Stromversorgung der Fahrzeuge gewährleistet, während die Schiffe an den Liegeplätzen liegen? Frage 4: Wie viele Liegeplätze bieten eine Land-stromversorgung, wodurch Emissionen des Fahrzeugs während der Liegezeit vermieden werden? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 6: Wie viel Prozent der Liegeplätze der Berufs-schifffahrt in Berlin sind in öffentlicher Hand und wie viel Prozent in privater Hand? Frage 8: Wie viel Prozent der in Berlin verkehrenden Berufsschifffahrt können potentiell während der Liegezei-ten mit elektrischem Strom versorgt werden? Gibt es Schiffe, die die dazu erforderlichen technischen Voraus-setzungen nicht erfüllen? Frage 9: Wird der Senat die Lizenzvergabe an Betrei-ber von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auf den Gewäs-sern des Landes Berlin in Zukunft daran knüpfen, dass die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug für eine Versorgung mit elektrischem Strom während der Zeit am Anleger gegeben sind und diese Versorgung auch genutzt wird? Antwort zu 2, 3, 4, 6, 8 und 9: Im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De-mokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 wurde geregelt, dass die Zuständigkeit für die meisten Wasserstraßen innerhalb Berlins auf den Bund übergeht. Der weit überwiegende Teil der Berufsschifffahrt findet auf diesen Bundeswasserstraßen statt, daher liegen die angefragten Informationen dem Senat nicht vor. Der Senat ist für die Bundeswasserstraßen auch nicht als nachgeordnete Behörde zuständig. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht, das als Bundesrecht von den Län-dern ausgeführt wird, gibt es im Schifffahrtsrecht eine eigene Verwaltung durch Behörden des Bundes. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin hat auf eine entspre-chende Abfrage detaillierter Daten darum gebeten, die Anfrage direkt von der Fragestellerin zu erhalten. Einer Veröffentlichung der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes ist jedoch folgende Information zu Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt zu entneh-men; „Es sind zzt. 10 Stromtankstellen für 20 Abnahme-stellen installiert, davon 16 Abnahmestellen im Bereich Untere-Havel-Wasserstraße (UHW) Km 0,0 bis 1,45 und je 2 Abnahmestellen im Teltowkanal (TEK) km 15,2 und km 23,0.“ (www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/beruf/stromtankstellen/index.html, 03.07.2014) Frage 5: Gibt es eine Initiative des Senats oder einzel-ner Bezirke, den Prozentsatz der elektrifizierten Liege-plätze in Berlins Berufsschifffahrt zu steigern? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und welchen Ergeb-nissen? Frage 7: Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat die Elektrifizierung der Liegeplätze voran-zubringen? Antwort zu 5 und 7: Für die wenigen verbleibenden #Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine #Landes-schifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landes-schifffahrtsverordnung gelten beim #Stillliegen von Was-serfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist „jedes unnö-tige und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmo-toren verboten“ (Art. 1). Darüber hinaus gilt, dass Ver-brennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeu-gung benutzt werden dürfen, soweit in Häfen, an Um-schlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ord-nungswidrigkeit geahndet. Mit diesen strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Darüber hinaus erteilen sowohl die für die Schifffahrt auf den Landeswasserstraßen zuständige Behörde wie auch die Wasserbehörde entsprechende Auflagen bei Einzelgenehmigungen für anlegende Schiffe. Im Fall von Anlegestellen auf Berliner Landeswasserstraßen fordert die Wasserbehörde von den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich die Einrichtung von Landstromanschlüssen. Was die Fahrgastschifffahrt angeht, bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Luftreinhalteplans Berlin die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Ener-gieversorgung von Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft. Damit sollte das Laufenlassen der Dieselmotoren zu diesen Zeiten reduziert werden. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll sind, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umwelt-nutzen bringen würde. Daher wurde als alternative Maß-nahme die Ausrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikel-minderungssystemen als sinnvoller eingestuft. Denn so kann der Partikelausstoß während des gesamten Betriebs des Schiffs reduziert werden, sowohl am Anleger als auch während der Fahrt. Sowohl die Rechtssetzungsverfahren als auch die Verwaltungspraxis belegen, dass der Senat daran interes-siert ist, die Emissionen im Bereich der Schifffahrt deut-lich zu reduzieren und der Landstromversorgung Vorrang einzuräumen. Er wird auch in den regelmäßigen Kontak-ten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-des weiterhin anregen, mit den Bemühungen um einen Ausbau dieser Möglichkeiten fortzufahren. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)

Straßenverkehr: Sanierung der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage Nr. 1 bis 5 betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasser- und #Schifffahrtsamt Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wann wird die #Altglienicker #Brücke in der #Köpenicker Straße über dem #Teltowkanal (Altglienicker Brücke) endlich saniert? Antwort zu 1: Einen Termin für die Sanierung der Brücke gibt es derzeit nicht. Die Altglienicker Brücke ist aufgrund der im Rahmen der Bauwerksüberwachung nach DIN 1076 festgestellten Schäden für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Brücke wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin nur noch als Leitungsbrücke für verschiedene Verwaltungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ersatzneubau erforderlich. Frage 2: Die Behelfsbrücke wird im kommenden Jahr 20 Jahre alt, wie lange wird die Verkehrssicherheit dieser Brücke noch gewährleistet sein? Antwort zu 2: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geht bei Behelfsbrücken von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus. Die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich gewährleistet, da Behelfsbrücken wie jedes andere Brückenbauwerk nach DIN 1076 überwacht und geprüft werden. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Sanierung der Altglienicker Brücke zu beschleunigen und wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Sanierung? Antwort zu 3: Die Brücke ist vom WSA Berlin als Leitungsbrücke zu erhalten. Darüber hinausgehende Baumaßnahmen – Sanierung oder Ersatzneubau – sind derzeit nicht geplant. Frage 4: Warum wurde im vergangenen Jahr die Behelfsbrücke zum wiederholten Male saniert, anstatt die Sanierung der Altglienicker Brücke voran zu bringen? Antwort zu 4: Der im Fahrbahnbereich auf der Behelfsbrücke vorhandene Dünnbettbelag war rissig und verschlissen. Besonders im Kurvenbereich vor dem Knotenpunkt am Ernst-Ruska-Ufer war der Belag bereichsweise bis auf das Fahrbahnblech abgefahren. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde der Fahrbahnbelag vollständig erneuert. Frage 5: Welche Bauarbeiten finden derzeit an der Altglienicker Brücke statt? Antwort zu 5: Derzeit werden an der Altglienicker Brücke keine Arbeiten ausgeführt. In den zurückliegenden Monaten hat die Firma Telekom am Fachwerkträger auf der Seite unterhalb eine neue Leitungstrasse montiert. Das WSA Berlin plant für den Herbst 2014 den Abbruch der einsturzgefährdeten Abdeckplatten in den Gehwegbereichen. Frage 6: Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der Passierbarkeit für BVG-Busse? Frage 7: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? Antwort zu 6 und 7: Der Senat hat die BVG zu der Frage um Stellungnahme gebeten. Eine Zuarbeit der BVG war in der gegebenen Frist leider nicht möglich. Dem ÖPVN-Aufgabenträger ist bekannt, dass auf der Altglienicker Brücke die Buslinie 163 und 260 verkehren. Wegen des hohen Fahrgastaufkommens auf der Linie 260 ist auf dieser Linie der Einsatz von Gelenkbussen unverzichtbar. Die Behelfsbrücke einschließlich ihrer Zufahrten ist daher weiter in so einem Zustand zu erhalten, dass ein Gelenkbuseinsatz uneingeschränkt möglich bleibt. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

Bahnhöfe: Bahnhof Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Berliner Senat den kurzfris-tigen Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf ursprüng-lich geplante #abwärtsführende #Rolltreppen bei der Sanie-rung des #Bahnhofs #Ostkreuz zu verzichten, was zu einer deutlichen Verschlechterung für die Fahrgäste beim Um-steigen führen wird? Frage 2: Sieht der Senat Möglichkeiten darauf hin zu wirken, dass der Einbau dieser Rolltreppen dennoch er-folgt?

Frage 3: Wie bewertet der Senat den Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf das Dach des unteren Regional-bahnsteiges zu verzichten und somit wieder einmal die eigenen Fahrgäste im Regen stehen zu lassen? Frage 4: Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um die Deutsche Bahn AG zum Bau des Daches zu motivieren ohne wie beim oberen Bahnsteig die Finanzierung selbst zu übernehmen? Antwort zu 1 – 4: Dem Senat sind keine Pläne der Deutschen Bahn bekannt, auf abwärts führende Fahrtrep-pen bzw. auf das Dach des unteren Regionalbahnsteigs zu verzichten. Der Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ist mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2006 planfestgestellt. Abweichungen von diesem Planfeststellungsbeschluss muss die Deutsche Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt abstimmen. Der Senat wird in den regelmäßig stattfindenden Ge-sprächen mit der Deutschen Bahn diese Fragestellungen ansprechen und erforderlichenfalls auf eine Lösung, die die Belange der Fahrgäste angemessen berücksichtigt, hinwirken. Frage 5: Wie konnte es zu den Mängeln am Boden des oberen Regionalbahnsteiges kommen, wird es Schadener-satz geben? Frage 6: Wie sehen diese konkret aus, wie hoch wer-den die Kosten für die Sanierung sein und warum gab es kein Controlling, das frühzeitig diese Mängel entdecken konnte? Antwort zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Wie erfolgt die Information der Bahnkunden zum aktuellen Baugeschehen am Bahnhof Ostkreuz? Antwort zu 7: Nach Informationen der Deutschen Bahn erfolgt die Information zum aktuellen Baugesche-hen neben den üblichen Informationsmitteln (u.a. Aus-hänge vor Ort, Flyer, Informationen im Internet, Presse-mitteilungen) auch über regelmäßige Informationsangebo-te und Veranstaltungen im Info-Container am Ausgang Hauptstraße. Frage 8: Wie bewertet der Senat die derzeit eheblichen Einschränkungen für behinderte Menschen, die die S3 benutzen und am Bahnhof Ostkreuz umsteigen müssen? Antwort zu 8: Der Senat bedauert die mit den Bauar-beiten am Bahnhof Ostkreuz für alle Fahrgäste, aber ins-besondere auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste verbundenen Einschränkungen und Belastungen. Der Senat hat sich schon im Rahmen der Planung für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz für die Berücksichtigung der Belange der betroffenen Fahrgäste eingesetzt und intensiv mit der Deutschen Bahn nach fahrgastfreundli-chen Lösungen gesucht. Aufgrund der notwendigen um-fangreichen Umbaumaßnahmen waren Einschränkungen aber nicht zu vermeiden. Durch intensive Bemühungen aller Beteiligten ist eine weitest gehende Aufrechterhal-tung des Verkehrsangebotes durch provisorische Nutzung der neu errichteten zukünftigen Regionalverkehrsbahn-steige ermöglicht worden. Nach der Fertigstellung des derzeit in Bau befindlichen Bahnsteigs D im Herbst 2014 und Nutzung durch die in Richtung Lichtenberg verkeh-renden S-Bahnzüge wird sich die Umsteigesituation für alle möbilitätseingeschränkten Fahrgäste durch die dann vollständige barrierefreie Erreichbarkeit aller Bahnsteige deutlich verbessern. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014)