Bahnverkehr: Entwidmung und Bebauung von Bahngelände, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Wo in Berlin wurde in den letzten 30 Jahren Bahngelände entwidmet und welche weiteren Entwid-mungen sind in den nächsten 5 Jahren angedacht? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die DB AG mit: „Es gibt kein Widmungs-/Entwidmungskataster. Wir verweisen hier auf die hoheitliche Auf-gabe des Eisen-bahnbundesamtes.“ Frage 2: Wem fallen die Erlöse beim Verkauf von Bahngelände an Investoren zu? (Land/Bund?) Antwort zu 2.: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die Verkaufserlöse sowie die entstehenden Aufwen-dungen fallen dem Eigentümer gemäß Grundbuch des jeweiligen Grundstückes zu.“ Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Entwidmung die-ser Bahngelände im Hinblick darauf, dass in Zukunft wieder mehr Bahninfrastruktur benötigt werden könnte? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die DB AG mit: „Durch die letzte Novellierung des Allgemeinen Ei-senbahngesetzes (AEG) wurde der Begriff der „Entwid-mung“ durch „Freistellung von Eisenbahnbetriebszwe-cken“ ersetzt. Der Beantragung auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken nach § 23 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt geht ein umfangreiches Prüfverfahren voraus. Grundlage für dieses Verfahren ist, dass die beantragte Fläche für den weiteren Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wird. Im Rahmen des Entwidmungsverfahrens wird die wei-tere Bahnbetriebsnotwendigkeit durch das Eisenbahn-Bundesamt nochmals geprüft und das zuständige Land/Bezirk in das Verfahren eingebunden. Zudem wird die Freistellungsabsicht durch das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht, so dass auch nicht bundeseigene Eisen-bahnverkehrsunternehmen Kenntnis davon erhalten und sich entsprechend äußern können. Dadurch wird gewähr-leistet, dass das öffentliche Verkehrsbedürfnis an dem betreffenden Areal derzeit und auf absehbare Zeit entfal-len ist.“ Ergänzung des Senats: Bahnflächen, die für zukünftige sinnvolle Projekte (vgl. Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK)) vorzu-halten sind, werden mit den entsprechenden Instrumenten der Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungsplan (FNP) Berlin) gesichert. Frage 4: Ist es geplant, die in den letzten 5 Jahren ab-getragenen Bahnbrücken, wie z. B. die über die Rubens-straße, wieder aufzubauen? Wenn ja, welche Brücken werden wieder aufgebaut und wann soll dies geschehen? Wenn nein bzw. wenn nicht alle Brücken wieder auf-gebaut werden sollen, warum nicht? Antwort zu 4.: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die DB Netz AG baut Bahnbrücken grundsätzlich nur an nicht betriebsnotwendigen Strecken (stillgelegt) zurück. Somit ist dort der Wiederaufbau der Bahnbrücken auch seitens DB Netz AG nicht geplant. Im Fall der Eisenbahnüberführung (EÜ) Rubenstraße erfolgte der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung für die S-Bahnstrecke 6033, Linie S1, in 2012 und gleichzei-tig der Rückbau der alten Überbauten auf der stillgelegten Fernbahnstrecke 6177. Dieser Rückbau erfolgte jedoch in der Form, dass mit einer Bestellung der Länder Ber-lin/Brandenburg zum Wiederaufbau der Strecke 6177 „Potsdamer Stammbahn“ ein späterer Neubau der EÜ Rubenstraße Fernbahn möglich ist.“ Frage 5: Ist es geplant, den südlichen Fernbahn-Innenring zwischen Halensee und Tempelhof wieder durchgehend befahrbar zu machen? Wenn ja, zu ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die DB AG mit: „Maßnahmen werden zurzeit geprüft.“ Frage 6: Wann und in welchem Umfang wurde die Wiederherstellung der Südringspitzkehre (Cheruskerkur-ve) geplant? Wann ist mit der Fertigstellung dieser zu rechnen? Antwort zu 6.: Die Wiederherstellung der „Südring-Spitzkehre“ (Cheruskerkurve) in Form einer Verbin-dungsstrecke von der S1 (Wannseebahn, S-Bf Julius-Leber-Brücke) zur S4 (Ringbahn, S-Bf Berlin Südkreuz) befindet sich lt. FNP im Status der Trassenfreihaltung. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)