BVG: Bekenntnis des Senats zum Fortbestand der BVG, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 6. Mai 2014: Der #Senat hat heute ein Bekenntnis zum Fortbestand der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) abgegeben. Er garantiert den #Fortbestand der BVG als voll integriertes und vollständig im öffentlichen Eigentum stehendes #Nahverkehrsunternehmen bis zum 31. Dezember 2025. Der Beschluss erfolgte auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, und des Senators für Finanzen, Dr. Ulrich Nußbaum. Die Bestandsgarantie ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens BVG. Der aktuelle zwischen dem Land Berlin und der BVG – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) abgeschlossene Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen der Verkehrsmittel U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin hat eine Laufzeit bis zum 31. August 2020. Das Land Berlin beabsichtigt, die BVG auch künftig als zentralen Mobilitätsdienstleister in der Stadt zu beauftragen. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die rund 13.000 Beschäftigten der BVG und ihres Tochterunternehmens Berlin Transport (BT) steht die Zukunftssicherung des BVG-Konzerns auch nach dem Auslaufen des derzeitigen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin im Jahr 2020 im Vordergrund. Durch die verbindliche Erklärung des Landes Berlin als Eigentümer des BVG-Konzerns bietet sich die Chance, den öffentlichen Personennahverkehr für das Land nachhaltig optimal zu gestalten. Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen, Telefon: (030) 9020-4172