Straßenverkehr: Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau soll die Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 beginnen? Antwort zu 1: Gegenwärtig ist ein Baubeginn im Jahr 2016 vorgesehen. Frage 2: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Ausschreibung der Baumaßnahme und im Zuschlag vom 4.2.2014 auf die Komplettierung der Anschlussstelle Bucher Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 114 verzichtet? Frage 3: Im Rahmen der Ausschreibung der Baumaß- nahme und des Zuschlags wird ausdrücklich die grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen der Rampen für die (bestehenden) Anschlussstellen aufgeführt. Bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Ausbau (Komplettierung) der Anschlussstelle Bucher Straße zur Vollanschlussstelle – wie im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr unter I 5.7. (2) aufgeführt – gänzlich aufgegeben hat bzw. wird dieses Vorhaben zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr verfolgt? Frage 4: Falls dies nicht der Fall ist: Wann soll die Komplettierung der #Anschlussstelle #Bucher #Straße erfolgen? Falls dies der Fall ist: Wie ist das Aufgeben bzw. Einfrieren des Vorhabens mit dem „Verkehrskonzept Buch“ vereinbar, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Frühjahr 2013 der Bucher Bürgerschaft öffentlich vorgestellt hat? Antwort zu 2, 3 und 4: Die Komplettierung der Anschlussstelle „Bucher Straße“ zur Vollanschlussstelle ist nicht aufgegeben. Der Bau/die Komplettierung von Anschlussstellen unterliegt allerdings der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein entsprechender Antrag für eine Vollanschlussstelle „Bucher Straße“ wird gegenwärtig erarbeitet. Nach Vorliegen einer positiven Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können anschließend die Planungen mit dem Ziel der Erlangung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren) initiiert werden. Frage 5: Wie ist der Stand der Planungen für etwaige Umleitungs- und Baustellenverkehre im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114? Frage 6: War der Bezirk Pankow in die Planung etwaiger Umleitungs- und Baustellenverkehre einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 und 6: Nach einem europaweiten Vergabeverfahren konnten im Februar dieses Jahres die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage vergeben werden. Der „Baustellen“- und ggf. erforderliche Umleitungsverkehr ist Teil dieser Leistungen und wird mit fortschreitender Planung, auch unter Einbeziehung der auf Bezirksebene verantwortlichen Stellen, besprochen werden. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)